Erstellt am 09.06.2009 um 20:12 Uhr von ridgeback
@Problembär,
Personenwahl wird durchgeführt, wenn nur eine Liste eingereicht wird.
Erstellt am 09.06.2009 um 20:28 Uhr von Problembär
Mir war schon klar, das man für Listenwahlen mindestens 2 Listen benötigt! Meine Frage ist, ob es irgendwelche Kriterien gibt, die die eine oder andere Wahlform ausschliessen. Ich könnte mir vorstellen das ein Unternehmen mit mehreren Standorten vielleicht eher eine Listenwahl
praktiziert, damit möglichst viele einzelne Betriebsteile vertreten sein können.
Erstellt am 09.06.2009 um 21:10 Uhr von DerAlteHeini
Problembär
Nur Mehrheitswahl möglich,
wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.
Immer Mehrheitswahl wenn nur eine Liste beim Wahlvorstand eingereicht wurde.
Immer Listenwahl, wenn mindestens zwei Listen beim Wahlvorstand eingereicht wurden.
Das o.g. sind die Kriterien.
Erstellt am 09.06.2009 um 23:22 Uhr von kalli
Hallo Problembär,
sollte nicht jeder Standort seinen eigenen BR haben?