Inklusionsamt IMMER informieren?
Hallo,
bedeutet § 173 (4), dass das Inklusionsamt immer, also auch bei Schwerbehinderten in der Probezeit, über deren Kündigung informiert werden müssen?
Danke.
Grüße
Community-Antworten (3)
14.04.2024 um 21:36 Uhr
ja ja muss informiert werden!
14.04.2024 um 21:53 Uhr
Die vier Tage gelten ab wann?
Mal angenommen, eine Kündigung wurde am 28.03.24 ausgesprochen, dann muss dem Inklusionsamt bis spätestens einschließlich 01.04.24 die Kündigung angezeigt worden sein?
15.04.2024 um 12:43 Uhr
Siehe Antwort im Crosspost: https://forum.betriebsrat.de/thread/35624-immer-inklusionsamt-informieren/
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