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Inklusionsamt IMMER informieren?

H
halloho
Apr 2024 bearbeitet

Hallo,

bedeutet § 173 (4), dass das Inklusionsamt immer, also auch bei Schwerbehinderten in der Probezeit, über deren Kündigung informiert werden müssen?

Danke.

Grüße

37503

Community-Antworten (3)

S
sbvfrank

14.04.2024 um 21:36 Uhr

ja ja muss informiert werden!

H
halloho

14.04.2024 um 21:53 Uhr

Die vier Tage gelten ab wann?

Mal angenommen, eine Kündigung wurde am 28.03.24 ausgesprochen, dann muss dem Inklusionsamt bis spätestens einschließlich 01.04.24 die Kündigung angezeigt worden sein?

K
Kehler

15.04.2024 um 12:43 Uhr

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