Erstellt am 14.04.2024 um 19:36 Uhr von sbvfrank
ja ja muss informiert werden!
Erstellt am 14.04.2024 um 19:53 Uhr von halloho
Die vier Tage gelten ab wann?
Mal angenommen, eine Kündigung wurde am 28.03.24 ausgesprochen, dann muss dem Inklusionsamt bis spätestens einschließlich 01.04.24 die Kündigung angezeigt worden sein?
Erstellt am 15.04.2024 um 10:43 Uhr von Kehler
Siehe Antwort im Crosspost:
https://forum.betriebsrat.de/thread/35624-immer-inklusionsamt-informieren/