Inklusionsamt IMMER informieren?
Hallo,
bedeutet § 173 (4), dass das Inklusionsamt immer, also auch bei Schwerbehinderten in der Probezeit, über deren Kündigung informiert werden müssen?
Danke.
Grüße
Community-Antworten (3)
14.04.2024 um 21:36 Uhr
ja ja muss informiert werden!
14.04.2024 um 21:53 Uhr
Die vier Tage gelten ab wann?
Mal angenommen, eine Kündigung wurde am 28.03.24 ausgesprochen, dann muss dem Inklusionsamt bis spätestens einschließlich 01.04.24 die Kündigung angezeigt worden sein?
15.04.2024 um 12:43 Uhr
Siehe Antwort im Crosspost: https://forum.betriebsrat.de/thread/35624-immer-inklusionsamt-informieren/
Verwandte Themen
Ablauf Betriebsrat gründen
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein kleiner Betrieb (GmbH) mit 25 MA und 3 Geschäftsleitern. Jetzt möchten wir einen BR gründen, den es vorher noch nie gab. Wir kennen die Voraussetzungen, bspw. wer whälen d
Arbeitgeber informieren über BR-Wahl
ÄlterWir beginnen mit der Wahl. Morgen hängen wir die Wahlordnung und die Wählerliste sowie das Wahlausschreiben aus. Wie sollte ich den Arbeitgeber informieren, der einen anderen Sitz hat als unsere Arbe
BR-Wahl - müssen wir unser chinesisches Aussen-Büro darüber informieren?
ÄlterHallo! Wir haben ein Aussen-Büro in China mit 5 chinesischen Angestellten! Müssen wir die auch über unsere Betriebsratswahl informieren??? Die sind alle paar Monate mal hier und einer von uns mal dor
Kein Listenvertreter - wen muss der Wahlvorstand über die Ungültigkeit der Liste informieren?
ÄlterBeim Wahlvorstand wurde eine Liste ohne Stützunterschriften eingereicht. Ein Listenvertreter wurde nicht benannt. Wen hat der Wahlvorstand über die Ungültigkeit der Liste zu informieren?
Wo kann man sich als Arbeitsnehmer über die Durchführung einer Betriebsratwahl informieren - wer kann Auskunft geben?
Älterwo kann man sich als Arbeitnehmer über die Durchführung einer Betriebsratswahl informieren? Wer kann Auskunft geben?