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Arbeitgeber sucht neues Grundstück

L
lolium
Apr 2024 bearbeitet

Muss der Betriebsrat schon bei der neuen Grundstückssuche für eine Firma mit eingebunden werden? Es gibt noch keine Verhandlungen, es wird momentan nur gesucht und es werden Grundstücke besichtigt.

Eure Einschätzung dazu?

450033

Community-Antworten (33)

T
titapropper

11.04.2024 um 13:10 Uhr

Nö, muss er nich.

C
celestro

11.04.2024 um 13:13 Uhr

Sehe ich anders ... klar hat der BR keinen Anspruch, bei den Besichtigungen "mitzufahren" oder so etwas. Aber über die Pläne, die der AG hier hat, muss er mEn den BR durchaus schon informieren.

D
DummerHund

11.04.2024 um 13:16 Uhr

Mit eingebunden werden muss der BR bei der Grundstücksuche nicht. Er sollte jedoch Informiert werden bei,

Planungen im Rahmen betrieblichen Bauvorhaben, von technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze (§ 90 Abs. 1 BetrVG).

M
Muschelschubser

11.04.2024 um 13:18 Uhr

Ein Komplettumzug an einen anderen Standort wäre aber u.U. eine Betriebsänderung nach §111 und da ist der BR von vorn herein mit ins Boot zu holen. Je nach Entfernung des neuen vom alten Standort ist die Relevanz allerdings im Einzelfall zu prüfen.

Hinzu kommt unabhängig davon aber auch eine Mitbestimmung bei der Ausgestaltung von neuen Arbeitsplätzen im Zuge neuer Baumaßnahmen. Bei der Planung ist der BR nach §90 rechtzeitig zu informieren.

R
RudiRadeberger

11.04.2024 um 13:35 Uhr

"Planungen im Rahmen betrieblichen Bauvorhaben, von technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze (§ 90 Abs. 1 BetrVG)."

Völlig korrekt. Das wäre aber Schritt 2. Hier geht es um Schritt 1 - den Kauf eines Grundstückes.

K
Kucki

11.04.2024 um 14:01 Uhr

Korrekt. Und da hat @Tagträumer_9 auch mal recht. Es ist und bleibt eine unternehmerische Entscheidung, in die kein BR dieser Welt eingebunden ist.

M
Muschelschubser

11.04.2024 um 14:19 Uhr

"Völlig korrekt. Das wäre aber Schritt 2. Hier geht es um Schritt 1 - den Kauf eines Grundstückes."

Ich kann juristisch nicht festmachen, wann genau der Zeitpunkt ist, ab wann der 90er greift.

Aber mal unabhängig davon: Was wäre sinnig daran, den BR erst nach dem Kauf des Grundstücks umfassend über die Vorhaben zu informieren? Hätte der BR berechtigte Bedenken zur Lage, wäre das Kind doch hier schon in den Brunnen gefallen.

M
Meph1977

11.04.2024 um 14:25 Uhr

Ich würde sagen das Suchen von Grundstücken ist bereits ein Ergebniss der Planung. Das heist der AG muss schon eine Vorstellung von haben was er bauen will und darüber muss er den BR Unterrichten. Auch zur Wahl des Grundstückes muss meines erachtens der BR Informiert werden bevor es gekauft wird.

Nur mal als beispiel der AG will mit dem Betrieb irgendwo in die Pampa ziehen wo es keine Anbindung von öffentlichen Verkehrsmitteln gibt dann muss der BR die Gelegenheit haben dem AG bedenken mitzuteilen das eventuell viele dann ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen können. Die kann er dann zwar ignorieren wenn er will aber die Gelegenheit ist dem BR zu geben.

M
Muschelschubser

11.04.2024 um 14:32 Uhr

"Und da hat @Tagträumer_9 auch mal recht."

NEIN. ;-)

R
RudiRadeberger

11.04.2024 um 14:34 Uhr

Auch wenn es befremdlich klingt, aber der Kauf von Grundstücken muss nicht immer eine Bebauung oder Nutzung nach sich ziehen. Auch unser Unternehmen besitzt Grundstücke, auf denen rein gar nichts steht und auch nichts geplant ist. Manchmal ist einfach nur der Besitz klug. Wer mit Behörden arbeitet, weiß dass man nicht immer alle unternehmerischen Wünsche genehmigt bekommt (Parkplätze, Sortimentsbeschränkungen etc.)

Nun kann es jedoch sein, dass diese Grundstücke im Rahmen städtebaulicher Entwicklungen plötzlich wahnsinnig interessant sind. Nun ist der Moment gekommen, an dem der eine oder andere unternehmerische Wunsch auf einmal wahr wird…

Letztendlich ist der bloße Kauf des Grundstücks nichts, wobei der BR zu informieren ist.

M
Muschelschubser

11.04.2024 um 14:37 Uhr

In "neue Grundstückssuche für eine Firma" Kann man natürlich viel hineininterpretieren. Vielleicht kann der TE etwas Licht ins Dunkel bringen, ob ein Umzug angedacht ist oder einfach nur die Gelegenheit günstig war.

C
celestro

11.04.2024 um 14:59 Uhr

Natürlich ist der reine Grundstückskauf und die Suche in keinem Stück mitbestimmungs- und / oder informationsplichtig. Wir sind uns aber (abgesehen von Trollen) vermutlich einig, das die Wahrscheinlichkeit einer Grundstückssuche ohne Planungsnutzung relativ gering ist.

Davon abgesehen sagen unsere Posts ja auch gar nichts anderes ... wenn der AG da etwas plant, ist der BR zu unterrichten.

Und der Troll hat in soweit schon einmal Unrecht, als hier ja auch überhaupt niemand irgendwas verhindern will und es auch gar keine Betriebspolizei gibt.

M
Meph1977

11.04.2024 um 15:40 Uhr

Du es soll schon vorgekommen sein das der BR auf etwas hingewiesen hat woran der AG noch überhaupt nicht gedacht hat.

C
celestro

11.04.2024 um 15:42 Uhr

Wozu willst Du über einen Grundstückskauf informiert werden, wenn dem AG Deine Meinung dazu null interessiert und auch keinerlei Auswirkung auf irgendwas hat?

Die Frage ist völlig falsch gestellt. Aber wen wundert es, wenn man statt zu denken, die ganze Zeit nur träumt.

OH
Olav HB

11.04.2024 um 16:16 Uhr

Ein anwalt erklärte mir das mal so: "Wacht der Arbeitgeber morgens auf und überlegt sich, ich könnte doch mal dies oder jenes im oder mit dem Betrieb machen, dann greift sofort das Informationsrecht des BRs. Je nachdem wie er dann weiter spinnt wird es dann zum Beratungsrecht bis es schließlich zur Mitbestimmung geht."

So gesehen ist die Überlegung ein Grundstück zur Umsiedlung oder Erweiterung des Betriebes zu erwerben zumindest Informationspflichtig. Wenn es dann konkreter wird, sehe ich schon das Beratungsrecht um die Ecke kommen. Schließlich kann der BR dem AG darauf hinweisen, dass z.B. die Anbindung an dem ÖPNV sehr schlecht ist, oder dass der Umzug für viele Beschäftgiten zu erheblich längeren Arbeitswege führen würde. Die echte Mitbestimmung fängt da an, wo es sich um ein konkretes Bauvorhaben hndelt.

M
Meph1977

11.04.2024 um 16:37 Uhr

Und wer behauptet jetzt das man es dem Arbeitgeber untersagen möchte? Mal abgesehen von dir?

M
Meph1977

11.04.2024 um 16:53 Uhr

Tagträumer Dir steht es nichtmal Ansatzweise zu zu beurteilen was der TE fragen darf.

K
Kucki

11.04.2024 um 17:15 Uhr

▶Und der Troll hat in soweit schon einmal Unrecht, als hier ja auch überhaupt niemand irgendwas verhindern will und es auch gar keine Betriebspolizei gibt.◀ Ja genau, und der Troll hat auch unrecht damit, dass es hier einige gibt, die vielleicht sogar die größeren Trolle wären oder gar sind.

Verdammt nochmal, aber so langsam schalte ich in den Krawallmodus, wenn sich hier im Umgang miteinander nichts ändert. Es gibt zwar keine BR-Polizei, aber bei manchen bekommt man den Eindruck, als wenn sie es gerne wären.

Und was soll das ewige herumlamentieren gegen einen der vielleicht aus der AG Ecke kommt? Als BRM muss man Lernen mit einem AG, der Naturgemäß andere Vorstellungen hat, umzugehen. Was dann auch für einen diesem vielleicht nahestehenden gilt. Wenn man das nicht kann, hat man wahrscheinlich auch ersteres nicht gelernt.

Also hört mit diesem ewigen Troll Mist auf und setzt euch mit ihm Fachlich auseinander. Alles andere ist nur noch nervig. Es gibt zwar keine BR- Polizei, aber hier muss das für einen außenstehenden manchmal so wirken, als gäbe es eine Forum-Polizei.

Das gilt im Übrigen auch für den Admin, der schon von Amtswegen eine freie Meinungsäußerung zulassen sollte, und nur dann eingreift, wenn wirklich Persönlichkeitsverletzungen vorliegen. Aber Trolle, da ja augenscheinlich auch kein Homo sapiens dürfen natürlich nicht nur beleidig, herabgewürdigt und für dumm erklärt werden. Nein, er (Homo sapiens) bildet sich auch ein, immer dann prügeln zu dürfen, wenn es ihm passt bzw. seine Stimmungslage es zur Selbstbefriedigung benötigt.

Sorry, aber ich haben schnauze voll.......

M
Meph1977

11.04.2024 um 17:35 Uhr

Tu dir keinen Zwang an das ändert aber nichts daran das du Unrecht hast. Sicher ist der Kauf eines Grundstückes eine Unternehmerische Entscheidung über die der Arbeitgeber aber zu Informieren hat. Das sind nämlich keine Gegensätze. Die Informationspflicht dient gerade dazu das der Betriebsrat feststellen kann ob ein Mitbestimmungrecht besteht oder nicht und ob das dem AG passt oder nicht kann dem BR Regelmäßig egal sein. Wenn eine Informationspflicht besteht hat er Dieser nachzukommen.

Das einzige über was wir uns hier unterhalten ist ob es eine Informationspflicht besteht.

C
celestro

11.04.2024 um 18:19 Uhr

"Also hört mit diesem ewigen Troll Mist auf und setzt euch mit ihm Fachlich auseinander. Alles andere ist nur noch nervig."

Das mit dem fachlich solltest Du mal unserem Troll entgegen werfen. Denn er ist doch derjenige, der völlig sinnfreies Zeug postet.

Niemand hier redet davon, einem AG den Kauf eines Grundstückes verbieten zu wollen. Zum Einen nicht, weil das rechtlich gar nicht geht und zum Anderen, weil es dafür ja auch überhaupt keinen Grund gibt.

Wenn der Troll dann aber ständig mit "ihr könnt es eh nicht verhindern / verbieten" ankommt, dann ist das wie Du richtig sagst, fachlich blödsinnig und einfach nur nervig.

Dann adressier die Kritik aber bitte auch richtig ... nämlich an den Troll.

D
DummerHund

11.04.2024 um 22:26 Uhr

Eigentlich halte ich mich ja was einen gewissen User angeht weitestgehend zurück oder raus, aber.... niemand hat hier behauptet das ein BR etwas verhindern will Wenn dieser User dann aber schreibt" ihr könnt es eh nicht verhindern / verbieten" dann unterstellt er anderen etwas und bringt automatisch (und bewusst) unnötige Schärfe in die Diskussion.

"Auch wenn es befremdlich klingt, aber der Kauf von Grundstücken muss nicht immer eine Bebauung oder Nutzung nach sich ziehen. Auch unser Unternehmen besitzt Grundstücke, auf denen rein gar nichts steht und auch nichts geplant ist. Manchmal ist einfach nur der Besitz klug."

Spätestens wenn der AG den br einmal im Jahr über die wirtschaftliche Lage unterrichten muss, oder aber ein bestehender Wirtschaftsausschuss beim AG anklopft muss dieser sich ehr erklären

L
lolium

12.04.2024 um 12:41 Uhr

In "neue Grundstückssuche für eine Firma" Kann man natürlich viel hineininterpretieren. Vielleicht kann der TE etwas Licht ins Dunkel bringen, ob ein Umzug angedacht ist oder einfach nur die Gelegenheit günstig war.

Ja, es soll auch bebaut und genutzt (Erweiterung) werden.

M
Muschelschubser

12.04.2024 um 14:36 Uhr

Wenn der Kauf bereits mit dem Zweck der Bebauung und Eigennutzung getätigt wurde, würde ich im Sinne der rechtzeitigen und umfassenden Information bei meinen bereits geschriebenen Ausführungen bleiben.

Das heißt, auch in dem Stadium würde ich zumindest schon die Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach §90 als gegeben ansehen.

K
Kucki

12.04.2024 um 15:19 Uhr

▶„Das mit dem fachlich solltest Du mal unserem Troll entgegen werfen. Denn er ist doch derjenige, der völlig sinnfreies Zeug postet.“◀ Das würde ich auch tun, wenn ich die Möglichkeit hätte, noch Lesen zu dürfen, was er denn so unsinniges Zeug von sich gegeben haben soll. Aber selbst wenn es so wäre, seid ihr es doch, die ihm hier eine Bühne bereitet die er mit Freude annimmt. Mit dem Ergebnis, dass sich hier dann ein gefühltes Dutzend diesem annimmt und meint jetzt auch mal was sagen zu müssen. Und zack, schon ist das ursprüngliche Thema Geschichte.

▶„Wenn der Troll dann aber ständig mit "ihr könnt es eh nicht verhindern / verbieten" ankommt, dann ist das wie Du richtig sagst, fachlich blödsinnig und einfach nur nervig.“◀ Ja, es mag für den ein oder anderen vielleicht nervig sein, ändert aber nichts daran, dass er im Grunde damit letztlich doch richtigliegt. Und ja, ich bin der Meinung bzw. Wünschte mir manchmal, dass man die hier zugrunde gelegte Goldwaage das ein oder andere Mal auch bei sich selbst anwenden würde.

K
Kucki

12.04.2024 um 15:31 Uhr

@Meph1977 ▶Das einzige über was wir uns hier unterhalten ist ob es eine Informationspflicht besteht.◀

Ja, die würde auch ich jederzeit sehen, wenn es sich um Änderungen auf dem Betriebsgelände oder einem diesem nahen Gebiet handeln würde. Aber was er in Hintertupfingen oder vielleicht auch in Alaska plant, beabsichtigt oder sonst was, ist allein seine Sache und geht mich als BR erst etwas an, wenn es auch nur einen MA betrifft und zu diesem ein kollektiver Bezug hergestellt werden kann. Und wenn er Twitter kauft oder ähnliche Dummheiten begeht, daran dann der Betrieb zugrunde geht, ist es immer noch seine Unternehmerische Entscheidung, über die ich mich als BR dann zwar aufregen, aber letztlich doch nichts ändern kann.

C
celestro

12.04.2024 um 18:39 Uhr

"Aber was er in Hintertupfingen oder vielleicht auch in Alaska plant, beabsichtigt oder sonst was, ist allein seine Sache und geht mich als BR erst etwas an, wenn es auch nur einen MA betrifft und zu diesem ein kollektiver Bezug hergestellt werden kann."

Stellt sich die Frage, wieso Du das jetzt hier im Topic schreibst.

Fakten:

"Muss der Betriebsrat schon bei der neuen Grundstückssuche für eine Firma mit eingebunden werden? Es gibt noch keine Verhandlungen, es wird momentan nur gesucht und es werden Grundstücke besichtigt."

UND

"Ja, es soll auch bebaut und genutzt (Erweiterung) werden."

wir können uns jetzt natürlich noch Szenarien überlegen, die zu 0,00001% wahrscheinlich sind und wo der BR nicht informiert werden müsste. Aber man kann es auch übertreiben.

Nach den hier vorliegenden Informationen müsste der AG den BR schon längst informieren. Das kann man einem Fragesteller völlig ohne schlechtes Gewissen so mitteilen. Und falls eben doch ein Szenario der 0,00001%igen Wahrscheinlichkeit zutrifft, braucht man sich trotzdem nicht schlecht zu fühlen, weil wir hier ja nur eine Einschätzung nach Faktenlage geben. Und diese Fakten sind eben ziemlich eindeutig ... was nicht heißt, das man nicht trotzdem falsch liegen könnte.

"Ja, es mag für den ein oder anderen vielleicht nervig sein, ändert aber nichts daran, dass er im Grunde damit letztlich doch richtigliegt."

Verstehe die Aussage ehrlich gesagt nicht. Wichtig ist doch ... hat die Aussage einen Bezug zum Thema. Und bezogen auf die Ausführungen eines Tagträumers kann man mit Fug und Recht sagen: "Nein! Setzen 6!"

Natürlich hat jemand recht, der sagt: "die Briefwahlunterlagen für die BR-Wahl müssen so gestaltet sein, das man hinterher in der Urne keinen Unterschied zwischen Briefwähler und Wähler vor Ort erkennen kann". Das ist faktisch völlig richtig. Wenn die Frage aber lautete: "ab welcher Raumtemperatur am Arbeitsplatz muss der AG Maßnahmen ergreifen?" dann ist die Aussage nicht nur nervig, sondern völlig sinnfrei. Korrekt oder nicht ist doch völlig egal.

Und das die Aussagen vom Troll nicht ganz so weit am Thema vorbei sind wie in meinem Beispiel, macht es nicht besser.

M
Moreno

12.04.2024 um 22:45 Uhr

Celestro mach Dir nicht soviel Arbeit mit Kucki...viel kopieren aber keinerlei Ahnung in einer Person...wie hat meine Mutter immer gesagt...gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen!

L
Laloopsy

13.04.2024 um 13:08 Uhr

Was ist das denn hier für ein Forum? Habe ja bisher nur mitgelesen um mir eine gewisse Clique nicht antun zu müssen.

Aber so hochnäsiges Gesockse wie hier, habe ich nun wirklich in noch keinem anderen Forum vorgefunden. Ein moreno wäre auch der letzte den ich mir antun würde, bzw. auch nur die hälfe Glauben würde. Solche Typen sind einfach nur noch peinlich und in einem Forum normalerweise auch nicht tragbar.

Jetzt weiß ich wenigstens warum dieses Forum in anderen als Müllhalde bezeichnet wird.

C
Catweazle

13.04.2024 um 16:35 Uhr

@Laloopsy, tschüss und nimm den Troll gleich mit.

M
Moreno

13.04.2024 um 20:56 Uhr

Laloopsy auf die Müllhalde gehören Typen wie Du und der Tagträumer wahrscheinlich auch wieder ein und die selbe kranke Person!

C
celestro

13.04.2024 um 21:06 Uhr

Also jeden neuen User der Kritik am Umgang übt direkt als "neuer Nick vom Tagträumer" abzustempeln ist nicht förderlich. Denke schon, das man an der Wortwahl eher erkennen kann, dass das nicht ein und dieselbe Person sind.

M
Moreno

13.04.2024 um 21:26 Uhr

Celestro wollen wir wetten? Der Typ ist so krank., dass er jetzt den den enttäuschten Mitleser erfindet ?

M
Muschelschubser

15.04.2024 um 10:39 Uhr

Da bin ich auch dabei. Und frage mich gleichzeitig: Kann man das eigentlich noch in Stunden bemessen, was hier schon an Trollerei allein von einer Seite kam?

Ich hatte ja schon den Verdacht einer ASP geäußert. Das Krankheitsbild hat sogar eine ICD und kann therapiert werden, was jedoch aufgrund unterschiedlicher Ursachen sehr schwierig zu greifen ist.

Von Traumabewältigung über Suchterkrankungen bis hin zur ganzen Bandbreite psychischer Erkrankungen ist alles denkbar.

Insofern wünsche ich gute Besserung.

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