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Wahlvorstand

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Chikki_121
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin im Vorstand und die HR fragt mich ständig ob es was neues gibt oder ob wir was neues geplant haben.

Die wollen andauernd wissen was los ist.

Hat jemand eine Idee was ich der HR schreiben kann, dass wir sobald die HR erforderlich ist in Kenntnis gesetzt werden.

Gleichzeitig möchte ich wissen, ob es ein Gesetz gibt das man für die Arbeit für den Wahlvorstand befreit werden kann?

Der Arbeitgeber möchte, dafür nicht zahlen.

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Community-Antworten (8)

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enigmathika

12.01.2021 um 12:10 Uhr

Betriebsverfassungsgesetz

§ 20 Wahlschutz und Wahlkosten

(1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. (2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen. (3) ??? ?????? ??? ???? ??ä?? ??? ???????????. ????ä????? ??? ???????????, ??? zur Ausübung des Wahlrechts, ??? ???ä?????? ?? ???????????? oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, ?????????? ??? ??????????? ????? ??? ????????? ??? ???????????????.

K
Kjarrigan

12.01.2021 um 12:39 Uhr

Ganz wichtig: Dingend eine Schulung für Wahlvorstände BR Wahl zur besuchen.

C
Challenger

12.01.2021 um 12:43 Uhr

Wer oder was ist überhaupt HR ?

R
rsddbr

12.01.2021 um 12:59 Uhr

@Challenger, falls die Frage ernst gemeint ist: HR = human resources oder auf Deutsch Personalabteilung / Personalwesen

E
enigmathika

12.01.2021 um 13:00 Uhr

@challenger "Human Resources", nannte man früher einfach "Personalabteilung"

@chikki _121 Nachtrag zu der Frage, "was kann man der HR schreiben?"

Genau, das was Du schon sagst. "Sollte es Neuigkeiten geben, die Ihre Abeilung betrffen, informieren wir Sie umgehend. Bis dahin sehen Sie bitte von weiteren Nachfragen ab." Außerdem schließe ich mich Kjarrigan an: Besucht eine Schulung! Ein Arbeitgeber, der schon bei der Vorbereitung der Wahl Probleme macht, wird möglicherweise auch später mit Vorsicht zu genießen sein. (z.B. die Wahl wegen Formfehlern anfechten)

Gruß Enigmathika

C
Chikki_121

12.01.2021 um 15:24 Uhr

Vielen Dank für die Wertvollen Informationen

D
DummerHund

12.01.2021 um 20:44 Uhr

Da mir bis heute nicht bekannt ist das eine Personalabteilung gesondert über irgendwas unterrichtet werden muss, würde ich der Perso mitteilen das alle MA des Betriebes gleichermaßen über die Infotafel (oder was immer ihr auch habt) vom Wahlvorstand unterrichtet werden. Sollten vom Wahlvorstand Fragen an der Personalabteilung auftreten, wird dieser sich dann melden.

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