Erstellt am 12.01.2021 um 11:10 Uhr von Enigmathika
Betriebsverfassungsgesetz
§ 20 Wahlschutz und Wahlkosten
(1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.
(2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
(3) 𝐃𝐢𝐞 𝐊𝐨𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐖𝐚𝐡𝐥 𝐭𝐫ä𝐠𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐠𝐞𝐛𝐞𝐫. 𝐕𝐞𝐫𝐬ä𝐮𝐦𝐧𝐢𝐬 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐳𝐞𝐢𝐭, 𝐝𝐢𝐞 zur Ausübung des Wahlrechts, 𝐳𝐮𝐫 𝐁𝐞𝐭ä𝐭𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐦 𝐖𝐚𝐡𝐥𝐯𝐨𝐫𝐬𝐭𝐚𝐧𝐝 oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, 𝐛𝐞𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐭 𝐝𝐞𝐧 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐠𝐞𝐛𝐞𝐫 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐳𝐮𝐫 𝐌𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐞𝐧𝐭𝐠𝐞𝐥𝐭𝐬.
Erstellt am 12.01.2021 um 11:12 Uhr von celestro
Bezüglich der Kosten / Befreiung:
https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsratswahl/Die-Taetigkeit-des-Wahlvorstandes
Erstellt am 12.01.2021 um 11:39 Uhr von Kjarrigan
Ganz wichtig: Dingend eine Schulung für Wahlvorstände BR Wahl zur besuchen.
Erstellt am 12.01.2021 um 11:43 Uhr von Challenger
Wer oder was ist überhaupt HR ?
Erstellt am 12.01.2021 um 11:59 Uhr von rsddbr
@Challenger, falls die Frage ernst gemeint ist:
HR = human resources oder auf Deutsch Personalabteilung / Personalwesen
Erstellt am 12.01.2021 um 12:00 Uhr von Enigmathika
@challenger "Human Resources", nannte man früher einfach "Personalabteilung"
@chikki _121 Nachtrag zu der Frage, "was kann man der HR schreiben?"
Genau, das was Du schon sagst. "Sollte es Neuigkeiten geben, die Ihre Abeilung betrffen, informieren wir Sie umgehend. Bis dahin sehen Sie bitte von weiteren Nachfragen ab."
Außerdem schließe ich mich Kjarrigan an: Besucht eine Schulung! Ein Arbeitgeber, der schon bei der Vorbereitung der Wahl Probleme macht, wird möglicherweise auch später mit Vorsicht zu genießen sein. (z.B. die Wahl wegen Formfehlern anfechten)
Gruß
Enigmathika
Erstellt am 12.01.2021 um 14:24 Uhr von Chikki_121
Vielen Dank für die Wertvollen Informationen
Erstellt am 12.01.2021 um 19:44 Uhr von Dummerhund
Da mir bis heute nicht bekannt ist das eine Personalabteilung gesondert über irgendwas unterrichtet werden muss, würde ich der Perso mitteilen das alle MA des Betriebes gleichermaßen über die Infotafel (oder was immer ihr auch habt) vom Wahlvorstand unterrichtet werden. Sollten vom Wahlvorstand Fragen an der Personalabteilung auftreten, wird dieser sich dann melden.