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Frage Abteilungsleiterin möchte Ihren Ehemann in die Abteilung holen

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BRmi2022
Apr 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Frage: Eine Abteilungsleiterin hat ein Team. Hier gibt es jetzt eine neue Stelle. Hier möchte Sie ihren Ehemann einstellen. (offizielle Ausschreibung....) Kann man hier als BR widersprechen? Sprich: Die Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer, § 99 Absatz 2 Nr. 3 BetrVG und auch eine Gefahr für den Betriebsfrieden, § 99 Absatz 2 Nr. 6 BetrVG. Vielen Dank

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Community-Antworten (6)

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RudiRadeberger

05.04.2024 um 11:04 Uhr

Na ja...und ganz nebenbei einen Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes begehen? Ich sehe hier keinen Widerspruchsgrund.

M
Muschelschubser

05.04.2024 um 11:05 Uhr

Auf jeden Fall muss der BR darauf achten, dass die interne Ausschreibung erfolgt und die Bewerbungsunterlagen und Qualifikationen der Bewerber prüfen.

Eventuelle Benachteiligungen können u.U. schwer nachzuweisen sein. Ich habe mal grob die Basiskommentare zum von Dir genannten 99er angeschaut. Wirklich nachweisbar ist eine Benachteiligung m.E. eigentlich nur bei besserer Eignung oder bei Nichtberücksichtigung eines AN mit befristeter Anstellung.

Ansonsten sind die Regelungen im 99er leider abschließend, man kann da nicht einfach was konstruieren was nicht im Gesetz steht.

Eine vorangegangene interne Ausschreibung bedeutet auch nicht, dass dann auch zwingend intern besetzt werden muss. Bei gleicher Eignung kann der AG also auch extern besetzen, auch wenn es um nahe Angehörige geht.

Vielleicht ein bisschen weit hergeholt, aber trotzdem:

Bestehen Auswahlrichtlinien nach §95? Sind die korrekt und mit MBR eingeführt worden? Werden sie hier eingehalten?

Oder seid Ihr groß genug (>500 MA), um im Rahmen Eures Initiativrechts über etwaige Auswahlrichtlinien eine BV zu verhandeln? Das bringt Euch für diesen Fall nichts mehr, könnte aber bei einem willkürlich agierenden AG etwas Ordnung ins System bringen.

C
Catweazle

05.04.2024 um 14:18 Uhr

Die Eignung spielt für den BR eher keine Rolle. Es wird niemand benachteiligt weil er qualifizierter ist. Die Störung des Betriebsfriedens setzt u.a. ein gesetzwidriges Verhalten voraus.

M
Muschelschubser

05.04.2024 um 14:38 Uhr

Eventuell gibt es ein Hintertürchen bezüglich der Qualifikation:

Nämlich dann, wenn harte Anforderungskriterien bewusst so hoch gesetzt werden, dass sich intern sowieso keiner bewirbt - und der externe sie aber auch nicht erfüllen kann.

Dazu gab's m.E. mal ein Urteil, das ich aber leider ad hoc nicht finden kann.

S
Saft

05.04.2024 um 14:55 Uhr

Hallo, eigentlich gibt es keine Ablehnungsgründe.Leider.

Denn ich muss aus Erfahrung sagen, dass sowas meistens in die Hose geht , wenn Ehepartner oder Verwandtschaft miteinander arbeiten.

Familiengeklüngel nennt man das . Oft werden dann diesen Leuten Vorteile verschafft.

?

D
DummerHund

05.04.2024 um 23:32 Uhr

Der BR hat nicht nach Trauscheinen zu beurteilen, sondern nach dem was verlangt wird und beim BR auf dem Tischlandet.

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