Erstellt am 22.03.2024 um 08:15 Uhr von Muschelschubser
Also vorab:
Bei einer erstmaligen Gründung würde ich mir ohnehin Hilfe von der Gewerkschaft holen (falls nicht möglich, von einem Fachanwalt).
Die Hauptvoraussetzung ist schonmal gegeben, wenn am Standort mindestens 5 Beschäftigte das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Betrieb tätig sind.
Allerdings sehe ich bei einer Entfernung von 9km überhaupt keine Notwendigkeit, einen eigenen BR zu gründen. Die ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft sollte so auf jeden Fall vom bisherigen BR gewährleistet sein.
Oder gibt es organisatorisch derartige Unterschiede, die einen eigenen Standort-BR rechtfertigen würden? Gibt es hier undurchsichtige Konstellationen, wären wir wieder beim Thema Rechtsberatung.
Erstellt am 22.03.2024 um 08:23 Uhr von Kehler
Unser Verein hat 4 Standorte, der weiteste ca. 25 KM entfernt. Wir haben auch nur einen BR.
Bei 9KM würde ich keinen eigenen wählen.
Haben die MA an dem anderen Standort den BR am Hauptsitz mitgewählt?
Erstellt am 22.03.2024 um 08:42 Uhr von GabrielBischoff
Die Frage ist hier, ob ihr den bestehenden BR gemeinsam gewählt habt. Also hattet ihr aktives und passives Wahlrecht?
Erstellt am 22.03.2024 um 08:48 Uhr von BR-NA
Am weiteren Standort ist rein die Logistik untergebracht. Was es oft erschwert da sich drüben niemand damit auskennt und einfach niemand die Logistik „richtig“ vertreten kann! So kommt es vor das für die Logistik eigene „Gesetze“ geschrieben werden die im BR drüben erstmal nicht ankommen oder wahrgenommen werden. Das BR Mitglied aus der Logistik ist da glaub nur proforma dabei bzw. traut sich alleine nicht!
BR konnte damals gemeinsam gewählt werden, dafür hätten aber alle Logistik Mitarbeiter rüber kommen müssen was auch nicht funktioniert! Kannst den Standort ja nicht unbesetzt lassen! War nicht so einfach
Erstellt am 22.03.2024 um 08:57 Uhr von Kehler
Bitte die Frage beantworten:
Erstellt am 22.03.2024 um 08:42 Uhr von GabrielBischoff
Die Frage ist hier, ob ihr den bestehenden BR gemeinsam gewählt habt. Also hattet ihr aktives und passives Wahlrecht?
Ansonsten sind alle weiteren Antworten Zeitverschwendung. Danke.
Erstellt am 22.03.2024 um 09:16 Uhr von BR-NA
Erstellt am 22.03.2024 um 09:36 Uhr von Muschelschubser
Dann ist bei der Wahl schon das erste Kind in den Brunnen gefallen, wenn z.B. niemand wusste dass er Briefwahl beantragen konnte.
Und das BRM aus der Logistik ist ja im BR - wenn er hier seine Möglichkeiten nicht ausnutzt, müsste man vielleicht mal schauen wie man ihn gezielt schulen kann.
Erstellt am 22.03.2024 um 09:38 Uhr von Dummerhund
Da ihr bei der letzten Wahl ein Wahlrecht hattet, seit ihr ja ein Gemeinschaftsbetrieb und könnt somit keinen eigenen BR wählen. Sieht man ja auch schon daran das ja einer aus der Logistik im Betriebsrat drin ist. Das dieser, nach deiner Meinung, fehl am Platz ist, ist dabei eine andere Sache. Hier hast du die Möglichkeit dich bei der nächsten BR Wahl selber als BRM auf die Wählerliste setzen zu lassen.
Ich komme selber aus dem Bereich Logistik.... und diese hat keine eigenen Gesetze, sondern lediglich Führungskräfte die versuchen ihr eigenes Ding zu machen. Laufen Dinge schief kann man Missstände jederzeit dem BR im Hauptsitz melden.
"BR konnte damals gemeinsam gewählt werden, dafür hätten aber alle Logistik Mitarbeiter rüber kommen müssen was auch nicht funktioniert! Kannst den Standort ja nicht unbesetzt lassen! War nicht so einfach"
Sind BR Wahlen haben alle MA das Recht zur Wahlurne zu gehen und/oder bei der Auszählung der Stimmen dabei zu sein. Das ist ein universelles Recht. Notfalls muss der Arbeitgeber den Standort Logistik dann eben für die Zeit der Wahlen schließen. Setzt der AG dies nicht um, kann eine Behinderung der Betriebsratswahl vorliegen.
Der damalige Wahlvorstand der die BR Wahl geleitet hat hätte aber auch an eurem Standort eine Möglichkeit zur BR Wahl und zur Stimmenabgabe durchführen können. Heißt eine Wahlkabine und eine Wahlurne bei euch aufstellen. Die Wahlurne wäre dann zum Schluss versiegelt werden und zum Stammsitz zur Auszählung transportiert werden können.
Im großen und ganzem denke ich, euer Problem dort ist ein ganz anderes als wie nur Unzufriedenheit.
Erstellt am 22.03.2024 um 10:31 Uhr von jutti1965
Auch hätten die MA die nicht an den Wahlstandort fahren wollten eine Briefwahl beantragen können.
Erstellt am 25.03.2024 um 09:30 Uhr von GabrielBischoff
Okay, schimpfen nüscht ja nix, der Blick in die Zukunft ist wichtiger.
2026 wird neu gewählt und da solltet ihr euch besser organisieren. Wenn euch nicht die Möglichkeit gegeben wird zu wählen, könnte ihr die Wahl anfechten. Besser ist schon jetzt einen Kandidaten oder mehrere zu finden und bis dahin aufzubauen. Wenn ihr keinen Bock auf den Konflikt habt in die Zentrale zur Wahl zu fahren, beantragt geschlossen Briefwahl.
Erstellt am 25.03.2024 um 13:14 Uhr von Enigmathika
Es wurde schon fast alles Wichtige gesagt. nur eine Anmerkung noch von mir: Der dann bestellte Wahlvorstand sollte vor der Wahl im Jahre 2026 unbedingt eine Schulung machen. Man kann unglaublich viel falsch machen, wie Ihr ja inzwischen bemerkt habt.