Erstellt am 28.02.2017 um 17:06 Uhr von Pjöööng
Es sind BETRIEBSräte und keine Standorträte, deshalb ist für jeden (betriebsratsfähigen) Betrieb ein Betriebsrat zu wählen. Ein Betrieb kann durchaus mehrere Standorte umfassen, ebenso wie an einem Standort durchaus mehrere Betriebe sein können.
Erstellt am 28.02.2017 um 18:37 Uhr von gironimo
Lese doch mal die Kommentare zu den §§ 1 bis 4 BetrVG (z.b. Fitting, Däubler oder andere).
Da wird klar, dass die einzige richtige Antwort auf Deine kurze Schilderung nur lauten kann: "Es kommt darauf an...".
Fest steht aber, dass der BR nicht automatisch für andere Standorte zuständig ist, wenn die anderen Standorte für sich BR-fähig sind.