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Wahlvorstand Informatinen über Termine an AG

W
Wilbury
Apr 2018 bearbeitet

Muss der Wahlvorstand beschlossene Termine ( Besuch einer Außenstelle für Gespreache oder Sitzungen des Wahlvorstandes) vorab die Terminr mit den Chef abstimmen und diese ggf. zu Gunsten des Chefs verlegen lassen . Wir wollen bzw . Denken über eine rechtzeitige Information des Chefs nach. Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

24.04.2017 um 20:18 Uhr

Der WV entscheidet selbst nach "pflichtgemäßen Ermessen", wann er Zeit zur Erfüllung seiner Aufgaben in Anspruch nimmt. Die Mitglieder des WV melden sich lediglich beim Vorgesetzten ab und anschließend wieder an. Im Grunde läuft das wie beim § 37 BetrVG beschrieben.

E
Ernsthaft

25.04.2017 um 12:46 Uhr

Abstimmen muss er im Grunde mit dem AG nichts. Siehe hierzu die vorstehende Aussage von Giro.

Schaden kann es aber auch nicht. Besonders dann nicht, wenn dadurch betriebliche Engpässe oder sonstige Probleme vermeidbar sind und/oder die Tätigkeit als WV darunter nicht leidet.

In einigen Fällen kann eine vorherige Absprache aber auch zwingend sein. Und zwar immer dann, wenn betriebliche Abläufe so massiv gestört werden, dass der Betrieb, teile davon, oder andere MA dadurch massive Nachteile erleiden, oder gar deren Gesundheit gefährdet ist. Was bei einem Bandarbeiter nicht greift, muss nicht zwingend auch für einen Arzt oder Pleger gelten.

Dass es auch dem allgemeinen Verhalten zw. AG und WV dienlich sein kann, ist ein weiterer Aspekt, zumindest variable Termine vorher mit dem AG abzustimmen.

M
Moreno

25.04.2017 um 12:52 Uhr

@Ernsthaft das ist "pflichtgemäßes Ermessen" und dies hat Giro ja auch so beschrieben.

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