Erstellt am 12.05.2009 um 21:50 Uhr von carrie
@duAffentier
Guck dir mal dieses Urteil hier an:
http://www.betriebsraete.de/bag-1995/7%20AZR%20874-94
"Wahlvorstandsmitglieder haben für erforderliche Wahlvorstandstätigkeit, die aus betrieblichen Gründen außerhalb ihrer Arbeitszeit zu leisten war, Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung des § 37 Abs 3 BetrVG."
BAG, Urteil vom 26.04.1995 Aktenzeichen 7 AZR 874/94
Erstellt am 12.05.2009 um 21:54 Uhr von carrie
.....und hier ein Auszug des §§:
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Einfach mal der Chefin "lautlos" um die Ohren hauen.:-)
Erstellt am 12.05.2009 um 22:03 Uhr von duAffentier
http://www.betriebsraete.de/bag-1995/7%20AZR%20874-94
Habe ich eben gefunden... Aber da geht es um Geld..Ich weis nicht ob man dies auf Zeit auch beziehen kann.
Bin ja KEIN BR Mitglied. Sonder nur Wahlvorstand. Es gibt ja noch keinen BR bei uns. Da gäbe es angeblich versch. Urteile, das dies beim Wahlvorstand anders wäre als bei reiner BR Arbeit.
Zitat der Cheffin
"...Es ist nicht so, dass die Wahlvorstandstätigkeit Arbeitszeit ist, wenn sie garnicht in die Arbeitszeit der Einzelnen Personen Fällt..."
Wenn ein Termin, z.B. 18-21Uhr anliegt, und ich aber 6-18Uhr arbeit, den hätte ich an dem Tag ja 15h gearbeitet (1h Pause). Daher darf ich auch nicht erst 9Uhr kommen um ab da die 12h zu leisten bis 21Uhr...
Wir sind total unflexibel mit den Schichten.
Somit wäre eine Wahlvorstandstätigkeit kaum machbar. Da wir ja 11h reine Arbeitszeit schon haben am Tag.
Ich weis nun nicht, ob man per Rechtsschutz der IGM in Anspruch nimmt, oder unserer Cheffin ein Urteil vorlegt, wo es ein Beschlus gibt.
Erstellt am 12.05.2009 um 22:38 Uhr von carrie
@duAffentier
Da steht doch "Wahlvorstandsmitglieder haben für erforderliche Wahlvorstandstätigkeit, die aus betrieblichen Gründen außerhalb ihrer Arbeitszeit zu leisten war, Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung des § 37 Abs 3 BetrVG."
Es ist also mit Betriebsratstätigkeit gleichzusetzen.
Im § 37 Abs.3 BetrVG steht ja drin "Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts".....Arbeitsbefreiung bedeutet, dass man die Stunden abbummelt.
Auszug aus einem Urteil:
Der Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wandelt sich weder durch Ablauf der Monatsfrist des § 37 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG noch dadurch in einen Vergütungsanspruch nach § 37 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG, daß der Arbeitgeber den Freizeitausgleich nicht von sich aus gewährt. Der Anspruch auf Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit aufgewendete Zeit nach § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG entsteht nur, wenn die vom Arbeitnehmer verlangte Arbeitsbefreiung vom Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen verweigert wird.
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615550868/1879.html
Es ist also auch auf Wahlvorstandsmitglieder umzusetzen!
Erstellt am 12.05.2009 um 23:17 Uhr von DerAlteHeini
duAffentier
Zu den Arbeitszeiten:
Wahlvorstandsarbeit/Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und somit bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit usw. nicht zu beachten.
Erstellt am 12.05.2009 um 23:55 Uhr von duAffentier
Achso.
Okey, Aber diese Zeit kann ich dann als Gutschrift verrechnen?
Also arbeite ich meine 12h ab und danach die 3h Wahlvorstand als normale Zeitgutschrift. Da wir ja keine Vergütung im Sinne von Geld bekommen? Wenn ich dies richtig interpretiere?
Erstellt am 13.05.2009 um 00:17 Uhr von carrie
Erstellt am 13.05.2009 um 00:28 Uhr von duAffentier
Naja. 12 - 12 1/2h ist Normal. Das ca. 4-5Tage. mit 2-4Freien Tage.
1h Pause max. Kommen manchmal nur auf 30min oder garkeine.
Wie gesagt, Gesetzte sind nicht Willkommen hier. Daher der BR nun, um Grundlegende Dinge einzuführen, wir "Einhaltung von Gesetzten"...
Da 10Personen schon 300-400h Überstunden leisten pro Monat (in unserer Abteilung), fällt die Wahlvorstandstätigkeit oft in Zeiten, die Vor,-Nach der Arbeit sind. Ab und an während der Arbeitszeit (Während der Arbeitszeit hat der AG nix einzuwenden).
Erstellt am 13.05.2009 um 06:44 Uhr von Troisdorfer
UNGLAUBLICH ?
Euer neu gewälter BR wird einen heiden spass bekommen,
ihr habt viel zu tun,packen wir es an . Mfg Troisdorfer
Erstellt am 13.05.2009 um 08:57 Uhr von duAffentier
Sicher...
Mal sehen ob wir eine diplomatische Lösung finden zu diesem Thema.
Leider ist es halt immer schwierig, im Vorhinein alles zu Wissen und klären. Im Nachhinein ist man immer Schlauer.