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Werde zu Feiertagen immer zu Spätdiensten eingeteilt.

P
Putschericke
Feb 2024 bearbeitet

Hallo, ich bin gelernte Krankenschwester , seit fast 40 J. im Beruf. Schichtarbeit und Feiertage sind mir nicht fremd. Vor 1,5 Jahren fing ich in einer Hauskrankenpflege an. Ich fühle mich dort wohl. Voriges Jahr wurde ich Ostern zu 3 Spätdiensten, Pfingsten zu 3 Spätdiensten und Weihnachten zu 2 Spätdiensten eingeteilt. Natürlich beschwerte ich mich, über die vielen familienunfreundlichen Dienste zu den Feiertagen. Ich wurde beruhigt damit, dass dieses Jahr, alles anders herum abläuft. Also die, die gearbeitet haben, sollten dieses Jahr frei bekommen. Nun kam der Dienstplan März heraus und ich bin wieder Ostersonntag und Montag im Spät. Andere Kollegen haben frei, Url. oder wieder Frühschichten. Bin sehr verärgert. Wie kann ich gegen diese Ungerechtigkeiten ankommen?

Frdl.Grüße

552037

Community-Antworten (37)

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Rattle

25.02.2024 um 17:59 Uhr

Mir würde das auf den Magen schlagen..........................

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Putschericke

25.02.2024 um 18:54 Uhr

Ich fühle mich als ältere Kollegin sehr ausgenutzt und ungerecht eingesetzt. Hatte voriges Jahr schon Ostersonntag Spätschicht. Dieses Jahr wieder. Ich bin wütend und verzweifelt, krank.

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Moreno

25.02.2024 um 20:08 Uhr

Putzerike habt ihr einen Betriebsrat?

T
Tagträumer_5

26.02.2024 um 05:03 Uhr

Menschenunwürdige Arbeitszeiten! Wie hast Du zu den anderen Feiertagen gearbeitet?

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DummerHund

26.02.2024 um 09:09 Uhr

"Voriges Jahr wurde ich Ostern zu 3 Spätdiensten, Pfingsten zu 3 Spätdiensten und Weihnachten zu 2 Spätdiensten eingeteilt. "

T
Tagträumer_5

26.02.2024 um 09:26 Uhr

Man munkelt, es gibt noch viele weitere Feiertage übers Jahr, genau das war meine Frage.

M
Moreno

26.02.2024 um 09:32 Uhr

Also die, die gearbeitet haben, sollten dieses Jahr frei bekommen... dann ist es doch wohl logisch, dass jemand sauer ist! Putschrike Tagträumer ignorieren

  • vom Administrator angepasst
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DummerHund

26.02.2024 um 09:41 Uhr

Man munkelt aber auch das es der TE in erster Linie um die höchsten Familiären Feiertage geht.

T
Tagträumer_5

26.02.2024 um 09:42 Uhr

Die TE arbeitet Schichten, Ostern ist dieses Jahr 3 Wochen eher als letztes Jahr. Ich wüßte nicht, dass es einen Anspruch gibt, Ostern im Wechsel zu arbeiten. Gibt es dann bei den anderen Feiertagen auch ein "recht auf nur alle 2 Jahre"?!

A
Andi67

26.02.2024 um 09:56 Uhr

"Ich wurde beruhigt damit, dass dieses Jahr, alles anders herum abläuft. Also die, die gearbeitet haben, sollten dieses Jahr frei bekommen."

Den Unmut kann man nachvollziehen, anscheinend gab es da eine Absprache an die sich jetzt nicht gehalten wird. Evtl. nochmal das Gespräch suchen und an diese Abmachung erinnern vielleicht ergibt sich dann eine Lösung die beiden Seiten zuträglich sein könnte.

*** vom Administrator angepasst ***

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DummerHund

26.02.2024 um 10:10 Uhr

Zu den einzelnen Schichten können wir hier im Forum gar nichts sagen, da der TE erst benennen müssten was für Schichten gemeint sind und ob diese dann über das ganze Jahr immer gleich sind oder ob sie willkürlich immer wieder anders verlaufen.

C
celestro

26.02.2024 um 10:40 Uhr

"Was ignoriert wird, welche Schicht ist am Gründonnerstag-Ostersamstag?!"

Man könnte auch einfach aufhören, hier derart unsinnige Nebenschauplätze aufzumachen (denn wen interessieren die Tage vor den eigentlichen Feiertagen?), aber da der Troll keine Argumente hat, bleibt ihm halt nichts anderes übrig.

K
Kehler

26.02.2024 um 10:48 Uhr

Gesetzlich sind die Feiertage nicht geregelt, nur die Sonntage, 15 Sonntage müssen mindestens im Jahr Frei sein. Ein guter Dienstplaner auchtet darauf das man sich mit den Feiertagen abwechselt, deshalb gibt es bei uns dieses Problem nicht (Pflege). Es gibt sogar MA die freiwillig an solchen Tagen arbeiten, da es dann mehr Geld gibt.

Vielleicht sollte der BR mal eine BV zum laufen bringen. In meinem alten Betrieb (Psychiatrie) gab es eine solche BV.

T
Tagträumer_5

26.02.2024 um 11:13 Uhr

@celestro ... ist mir neu, dass der Karfreitag kein Feiertag ist ...

  • vom Administrator angepasst
M
Muschelschubser

26.02.2024 um 11:19 Uhr

Erste Anlaufstelle wäre hier wohl der Betriebsrat. Er ist bei der Erstellung von Dienstplänen in der Mitbestimmung und kann den AG noch am ehesten auf ungerechte Verteilungen hinweisen.

Ansonsten kann das Thema sehr komplex sein. Es gibt ja nicht nur Deinen Arbeitsvertrag zu beachten. Wenn die Schichtarbeit bei Dir nicht weiter spezifiziert wird, hat der AG ein umfassendes Weisungsrecht. Er SOLL zwar persönliche Belange berücksichtigen, aber eng gefasst ist das nicht.

Aber auch die Arbeitsverträge der Kolleginnen sind zu betrachten. Wenn z.B. aufgrund der Kinderbetreuung bestimmte Schichten im Vertrag definiert sind, oder eine Höchstanzahl von Feiertagen etc., dann wäre der Vertrag zu erfüllen und Du würdest in die Röhre schauen.

Wenn Du fast 40 Berufsjahre voll hast, gehe ich davon aus dass Deine Kinder (falls vorhanden) nicht mehr groß betreut werden müssen. Da hat man leider oft das nachsehen.

Ich würde zunächst das ruhige Gespräch mit der Führungskraft suchen und versuchen, so eine fairere Verteilung zu erwirken. Wenn das nicht hilft, Hilfe beim Betriebsrat holen. Wenn auch der im Gespräch mit dem AG nicht weiterkommt, besteht die theoretische Möglichkeit, einen Dienstplan abzulehnen und dies entsprechend zu begründen.

Als letzten Schritt bleibt Dir immer noch das Beschwerderecht nach §84 (beim AG) oder nach §85 (beim BR). Aber überleg Dir das gut, es liegt in der Natur der Sache dass das kein AG gerne sieht.

C
celestro

26.02.2024 um 11:24 Uhr

@Troll

zeigt eher, das ich mit Religion nichts am Hut habe. Aber ich werde im Gegensatz zu Dir halt nicht beleidigend.

A
Andi67

26.02.2024 um 11:24 Uhr

"Bitte zudem Kommentare von Andi67 ignorieren, ist nur ein Troll."

Danke für deine Aufmerksamkeit die du mir entgegen bringst :)

P
Putschericke

26.02.2024 um 17:14 Uhr

Hallo, vielen lieben Dank für euer großes Interesse. Eure Meinungen sind mir wichtig. Natürlich weiss ich, dass ich für Frühschichten an Feiertagen keinen Anspruch habe. Für mich zählen als Hauptfeiertage nur Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Himmelfahrt, Reformationstag o.ä. u.s.w. interessieren mich nicht. Letztes Jahr Ostern war ich als einzigste Fachkraft Freitag, Samstag und Sonntag im Spät. Auch Pfingsten bekam ich Freitag, Samstag und Sonntag Spätschichten. Dieses Jahr hoffte ich auf Ausgleich und Tausch mal auf andere Kollegen. Dieses Ostern bekam jeder 2 Tage frei. Wobei eine Fachkraft über Ostern wiederholt Urlaub nehmen durfte und unsere PDL geht auch dieses Jahr keinen einzigen Feiertag. Eine Fachkraft hatte voriges Jahr komplett frei und muss nur Karfreitag und Ostersamstag in den Spät. Er ist Junggeselle. Eine weitere Fachkraft bekam wie voriges Jahr Frühschichten und ich mit 57 Jahren gehe wieder Ostersonntag und Montag zur Spätschicht. Ich finde dies unfair, da auch ich eine Familie habe. Übrigens hat niemand mehr kleine Kinder. Eine Kollegin noch ein 16 jähriges Kind. Also habe ich wieder Pech, bin die Doofe und muss die Klappe halten, weil es keine Gesetze für so etwas gibt. Wir haben einen BR, aber dieser besteht nur noch aus 2 Kollegen. Nochmals allen vielen Dank.

L.G. Putschericke

K
Kucki

26.02.2024 um 17:22 Uhr

Haben sich einige hier schon mal die Frage gestellt, warum der Admin hier mit seinen Eingriffen schon fast Schwerstarbeit betreibt? Wie wäre es, wenn einige hier auch einmal versuchen würden, andere nicht als Troll herabzuwürdigen oder zu diffamieren?

Zu behaupten, nicht Beleidigend zu sein, um im gleichen Atemzug gegen Artikel 5 GG, §§185, 186, 187, 192 StGB zu verstoßen, hat auch nicht unbedingt etwas mit Intelligenz zu tun. Mit vernünftger BR-Arbeit erst recht nicht.

Sich auch mal selbst die Frage zu stellen, ob man nicht vielleicht selbst der Troll ist, der andere als solche bezeichnet, wäre vielleicht auch mal angebracht.

Nähere Infos finden sich hier: https://www.reputativ.com/rufmord-im-internet/

D
DummerHund

26.02.2024 um 18:00 Uhr

@ Putschericke Das Positive, ihr habt einen BR. Das Negative, er besteht nur aus 2 Personen und ist deshalb eigentlich gar nicht mehr Handlungsfähig. Ein Betriebsrat besteht Ordnungsgemäß immer aus einer ungeraden Zahl; also aus 1,3,5 ,7 usw. Waren der Vollzählige BR also 3 oder 5 Mitglieder und jetzt nur noch 2, so hätten schon längst Neuwahlen stattfinden müssen Was dir eigentlich nur helfen kann sind Gespräche. Ich würde diesen Rumpf BR dennoch mal ansprechen ob es bei euch im Betrieb eine schriftl. Regelung gibt bezügl. der Feiertage. Wenn nicht vielleicht können die Beiden doch etwas erreichen bei der PDL zu reden. Blockt sie das Gespräch ab dann würde ich mich direkt an den AG wenden.

C
celestro

26.02.2024 um 18:25 Uhr

"um im gleichen Atemzug gegen Artikel 5 GG, §§185, 186, 187, 192 StGB zu verstoßen"

Meinst Du das ernst?

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DummerHund

26.02.2024 um 18:27 Uhr

@Celestro Hab gerade ein Brett vor Kopf. Kläre mich bitte mal auf.

C
celestro

26.02.2024 um 18:40 Uhr

Kucki meint, das Träumerle als Troll zu bezeichnen würde gegen die genannten § verstoßen.

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DummerHund

26.02.2024 um 18:43 Uhr

Asooooo, dachte hättest meinen Post gemeint. Dat andere.......mir wird es langsam zu zu blöde auf unintelligente Posts ein zu gehen.

K
Kucki

26.02.2024 um 19:08 Uhr

"Meinst Du das ernst?" Natürlich meine ich das Ernst. Und wer ein bisschen Grips in der Birne hat, müsste darauf von selbst kommen. Aber wie heißt es so schön? Wem das Kleid passt, der zieht es sich an. Man achte also auf die Wortmeldungen hierzu.


@Enigmathika Wie gewünscht, näheres hier: https://hateaid.org/beleidigung-im-internet/ https://gramm-recht.de/rechtsgebiete/rechtsanwalt-strafrecht-hannover/beleidigungen-im-internet-was-ist-strafbar/

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DummerHund

26.02.2024 um 19:12 Uhr

@ Putschericke Ich denke du wirst die Antworten Einzelner schon einordnen können........ ist halt ein öffentliches Forum.

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Damei81

26.02.2024 um 22:26 Uhr

@Dummerhund auch wenn es nur ein Rumpfbetriebsrat gibt und er schon lange Neuwahlen hätte einleiten müssen, ist dieser aber noch voll handlungsfähig! Er macht ggf. eine Pflichtverletztung nach $23 1 aber solange keiner dies beim Arbeitsgericht beantragt, wird da auch nichts entschieden.

Der Dienstplan muss vom BR abgesegnet werden und kann es bis zur Einigungsstelle treiben.

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DummerHund

26.02.2024 um 23:24 Uhr

Widerspreche ich dir nicht. Geschäftsfähig bleiben sie aber nur wenn der BRV oder sein Stelli sich noch unter den letzten 2 verbliebenden befindet.

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Damei81

27.02.2024 um 00:13 Uhr

kann man neu wählen. da es 3 waren und jetzt nur noch 2 wird ja einer der beiden noch im Gremium sein bzw. ggf. ist auch in der GO ein Passus der Regelt die weitere Vertretungsreihenfolge.

Ich verstehe nicht warum der BR nicht dem Dienstplan widerspricht, wenn es wiederholt MA an Feiertag in Spät eingeteilt wird. MAch eine offizelle Beschwerde nach 85 und da muss der BR sich damit auseinandersetzen!

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DummerHund

27.02.2024 um 01:01 Uhr

Wo steht das der BR aus 3 Personen bestand? Da das eine Vermutung ist ist es auch nicht zwingend das BRV oder Stelli noch im Amt sind.

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rtjum

27.02.2024 um 08:43 Uhr

"Ich verstehe nicht warum der BR nicht dem Dienstplan widerspricht, wenn es wiederholt MA an Feiertag in Spät eingeteilt wird. MAch eine offizelle Beschwerde nach 85 und da muss der BR sich damit auseinandersetzen!" Vermutungsmodus an: Weil die auch an den Feiertagen sonst arbeiten müssten? Vermutungsmodus aus! ;-)

OT: Wenn der Admin anfängt zu löschen, einfach Popcorn holen und zuschauen, besser ist es natürlich wenn man die gelöschten Kommentare noch lesen konnte

K
Kehler

27.02.2024 um 08:48 Uhr

Was soll der BR beim Dienstplan wiedersprechen wenn er gegen keine Gesetzte verstößt?

Man kann höchstens das als BR das mal beim Monatsgespräch mit der GL erwähnen, das dies bei den MA zu Unmut führt.

C
celestro

27.02.2024 um 11:19 Uhr

"Die MA arbeitet gerademal 1,5 Jahre in dieser Firma"

Na und? Wenn mir jemand erzählt: "nächstes Jahr werden die Feiertage gleichmäßiger verteilt" und das passiert dann nicht, wäre ich auch sauer.

"die ihre Meinung nach relevanten Feiertage, alles andere wird ignoriert. Weiterhin hat sie dieses Ostern auch den Karfreitag frei. Selten so einen Blödsinn gelesen,"

Blödsinn ist es höchstens, die eigene Sicht zum Maß aller Dinge zu erklären. Die TE hat deutlich gemacht "ich habe Familie". Und wenn für sie Ostersonntag / Ostermontag weitaus mehr Relevanz hat als der Karfreitag, dann ist das so.

"eine Regelmäßigkeit ist hier nicht entstanden."

Das Einzige, was an Deinem Post richtig ist. Nur hat das auch niemand behauptet und somit trotzdem "voll am Thema vorbei". Schade! Versuch es beim nächsten Mal wieder.

"Und wer ein bisschen Grips in der Birne hat, müsste darauf von selbst kommen."

Unsinn. Wer ein bisschen Grips hat merkt sofort ... das ist totaler Quatsch.

"Aber wie heißt es so schön? Wem das Kleid passt, der zieht es sich an."

Wer soll sich bitte was anziehen? Den Unsinn zieht sich jedenfalls niemand an.

C
celestro

27.02.2024 um 11:30 Uhr

"Um zur Sache zurückzukehren, die TE hat keinen Anspruch auf Oster Sonntag+ Oster Montag frei."

Sagt wer? Du?

"Ich wurde beruhigt damit, dass dieses Jahr, alles anders herum abläuft. Also die, die gearbeitet haben, sollten dieses Jahr frei bekommen."

Hier könnte durchaus ein entsprechender Anspruch entstanden sein.

E
enigmathika

27.02.2024 um 11:35 Uhr

Liebe/r Kucki,

könntest Du mir eventuell erläutern, wie ein Kommentator in einem von einem Unternehmen betriebenen Diskussionsforum gegen Art. 5 GG verstoßen kann? Ich stehe da etwas auf dem Schlauch.

LG Enigmathika

M
Muschelschubser

27.02.2024 um 11:59 Uhr

Im Falle von unzurechnungsfähigen Trollen müsste man aber eigentlich noch §192a StGB heranziehen. Nur um die Aufzählung komplett zu machen ;-)

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