Erstellt am 08.02.2024 um 17:56 Uhr von Muschelschubser
Der AG ist nicht teilnahmeberechtigt, es sei denn Ihr habt ihn als Gast geladen.
Und Ihr habt habt Hausrecht auf der Versammlung. Das könnt Ihr dem AG und den leitenden Angestellten durchaus klar machen.
Die Schwierigkeit wird sein, jemanden zu finden, der im Falle eines Falles das Wort übernimmt und den AG des Raumes verweist. Vielleicht gibt es ja schon Tendenzen, wer den Wahlvorstand bildet und wer den Vorsitz übernehmen würde?
Stellt Euch aber die Frage, wie Ihr zum AG steht und ob er ggf. einen Antritt nehmen würde, die Wahl zu sabotieren. Und dann müsst Ihr selbst beurteilen, ob die Anwesenheit stören würde oder nicht. Spätestens wenn der WV die Arbeitnehmerlisten für die Wählerliste braucht, muss der AG ohnehin bereit stehen. Da wäre es doch auch schön, wenn alles Hand in Hand laufen würde. Insofern würde ich zumindest während der Wahlprozedur eher den Ball flach halten.
Dass eine Wahl ungültig wäre, nur weil der AG dabei ist (natürlich ohne ein Stimmrecht auszuüben), wäre mir nicht geläufig und dazu finde ich auch nichts.