Arbeitgeber bei der Wahlversammlung
Wir haben bisher keinen BR und halten morgen unsere erste Wahlversammlung ab. Nun haben die Geschäftsführer angemeldet dass Sie morgen auch da sein werden. Was tun wir wenn die Geschäftsführer zur Wahl des Wahlvorstandes nicht den Raum verlassen möchten? Einfach trotzdem wählen? Oder Wahl abbrechen?
Community-Antworten (1)
08.02.2024 um 18:56 Uhr
Der AG ist nicht teilnahmeberechtigt, es sei denn Ihr habt ihn als Gast geladen. Und Ihr habt habt Hausrecht auf der Versammlung. Das könnt Ihr dem AG und den leitenden Angestellten durchaus klar machen.
Die Schwierigkeit wird sein, jemanden zu finden, der im Falle eines Falles das Wort übernimmt und den AG des Raumes verweist. Vielleicht gibt es ja schon Tendenzen, wer den Wahlvorstand bildet und wer den Vorsitz übernehmen würde?
Stellt Euch aber die Frage, wie Ihr zum AG steht und ob er ggf. einen Antritt nehmen würde, die Wahl zu sabotieren. Und dann müsst Ihr selbst beurteilen, ob die Anwesenheit stören würde oder nicht. Spätestens wenn der WV die Arbeitnehmerlisten für die Wählerliste braucht, muss der AG ohnehin bereit stehen. Da wäre es doch auch schön, wenn alles Hand in Hand laufen würde. Insofern würde ich zumindest während der Wahlprozedur eher den Ball flach halten.
Dass eine Wahl ungültig wäre, nur weil der AG dabei ist (natürlich ohne ein Stimmrecht auszuüben), wäre mir nicht geläufig und dazu finde ich auch nichts.
Verwandte Themen
Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahlversammlung zur Wahl des BR
ÄlterIch suche Hinweise von Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits im vereinfachten Wahlverfahren eine Wahl durchgeführt haben. Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren, wenn z. B. ein BR bereits besteht
Geplante Betriebsratsgründung bei privat geführten Edeka
ÄlterHallo liebes Forum, Ich hatte bereits im Juli diesen Jahres ein Thema dazu gestartet, als mir noch sehr vieles komplett unklar war. Unter anderem wussten wir damals noch nicht ob wir für unseren Markt
Änderung des Wahlverfahrens nach Einladung zur ersten Wahlversammmlung
ÄlterProblem: Wie lautet die richtige Vorgehensweise, wenn sich mangels genauer Kenntnis der Betriebsgröße vorab nicht feststellen lässt, ob das vereinfachte oder normale Verfahren genutzt werden muss, bzw
Zeitpunkt der Stimmauszählung - zweiteilige Frage - Dringend!
ÄlterLage: vereinfachtes Wahlverfahren, zweistufig, 3 BR zu wählen, 2. Wahlversammlung 18.10.06! Der Wahlvorstand erließ in seinem Wahlausschreiben u.a.: Die Wahlversammlung zur Stimmabgabe finde
EILT: MA-Versammlung unmittelbar vor 1. Wahlversammlung - kann die Einberufung einer MA-Versammlung kurz vor der Wahlversammlung als versuchte Wahlbehinderung gewertet werden?
ÄlterHallo, für morgen um 09:00 habe ich zusammen mit zwei weiteren MitarbeiterInnen zur 1. Wahlversammlung zur Gründung eines BR im vereinf. zweistuf. wahlverf. eingeladen. Heute um 16:30 schreibt d