Delegation notwendig
Hallo miteinander. Unser GBR möchte demnächst eine BV zur Urlaubsregelung abschließen. Leider ist unser örtlicher BR mal wieder kaum informiert. Muss hier möglicherweise ein Delegationsbeschluss vorliegen. Oder ist dies GBR angelegenheit. So sagt zumindest unser Abgestelles GBR Mitglied
Community-Antworten (10)
07.02.2024 um 08:44 Uhr
Das kann GBR-Sache sein, wenn die Regelung für alle Standorte identisch ist. Ansonsten regeln es die örtlichen Betriebsräte je Standort.
Ihr müsstet zwei Vertreter im GBR haben. Diese müssen euch über die geplanten Inhalte der BV informieren. Denn auch wenn das wirklich GBR-Sache ist, müsst ihr euren GBR-Vertretern das Mandat erteilen, der BV zustimmen zu dürfen. Und das könnt ihr nur erteilen, wenn ihr die Inhalte kennt.
07.02.2024 um 13:41 Uhr
Denn auch wenn das wirklich GBR-Sache ist, müsst ihr euren GBR-Vertretern das Mandat erteilen, der BV zustimmen zu dürfen.<< Man zeige mal, wo genau das steht. Als GBR-Mitglied kann und sollte ich im Interesse des zu vertretenden Gremiums handeln und auch Beschlüsse fassen, ich muss es aber nicht. Auch muss kein "Mandat" erteilt werden für Abstimmungen.
07.02.2024 um 15:48 Uhr
eine BV zum Thema Urlaub fällt nicht in die Zuständigkeit des GBR oder auch eines KBR. GBR und KBR sind nunmal nur zuständig wenn etwas mehrere Betriebe betrifft und nicht durch die einzelnen BR geregelt werden kann. Hier bedarf es also der Beauftragung durch die einzelnen BRs.
Als GBR-Delegierter bin ich, im Gegensatz zu dem was IlkaB schreibt, frei in meinem Abstimmungsverhalten, muss aber ggfls. damit rechnen dass ich vom BR.-Gremium die Delegation entzogen bekomme.
07.02.2024 um 16:11 Uhr
"eine BV zum Thema Urlaub fällt nicht in die Zuständigkeit des GBR oder auch eines KBR. GBR und KBR sind nunmal nur zuständig wenn etwas mehrere Betriebe betrifft und nicht durch die einzelnen BR geregelt werden kann. Hier bedarf es also der Beauftragung durch die einzelnen BRs."
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn der AG eine Regelung auf GBR / KBR Regelung will, entsteht dadurch die Zuständigkeit des Gremiums.
07.02.2024 um 16:35 Uhr
"Wenn der AG eine Regelung auf GBR / KBR Regelung will, entsteht dadurch die Zuständigkeit des Gremiums." tut mir leid aber dem kann ich nicht zustimmen, das gilt maximal bei freiwilligen BVen. ansonsten könnten Arbeitgeber ja alles auf GBR/KBR-Ebene verlegen was sie wollen.
07.02.2024 um 16:51 Uhr
https://www.betriebsrat.de/news/betriebsrat-sticht-gesamtbetriebsrat-20316
daraus:
"der Arbeitgeber eine Angelegenheit, die nicht der zwingenden Mitbestimmung unterliegt, nur auf überbetrieblicher Ebene zu regeln bereit ist."
dann hatte ich das tatsächlich falsch in Erinnerung. Danke!
08.02.2024 um 19:35 Uhr
Vielen dank für die antworten.
Wir haben unsere BR Vertreter für den GBR nun delegiert mit "unter Vorbehalt der Entscheidungsbefugnis"
Sicherheitshalber da es diskusionen gab und ein klein wenig mißtrauen da ist, dass diese auch in unserem sinne verhandeln.
Nun meine Frage.
Heißt das, dass wenn die Verhandlung endet, wir erneut eine Delegation zur Beschlussfassung machen müssen?
Oder fasst der GBR den Beschluss und wir im örtlichen BR müssen extra einrn Beschluss fassen.
Was wäre im Falle einer Beschlussfassung im GBR, aber wir im örtlichen BR stimmen dagegen.
08.02.2024 um 21:25 Uhr
Was soll das sein "Vorbehalt der Entscheidungsbefugnis"? Und mMn entsendet man ... oder man lässt es bleiben.
09.02.2024 um 08:50 Uhr
Man kann zwar eine Verhandlung für eine BV an den KBR delegieren und dann sich den Abschluss vorbehalten (Delegation ohne Abschlussvollmacht), dann erfolgt die Abstimmung aber im örtlichem Gremium. Ansonsten sind die Mitglieder des GBR in ihrem Abstimmungsverhalten frei.
09.02.2024 um 10:35 Uhr
@xyz68
Danke Dir!
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