Erstellt am 07.02.2024 um 07:44 Uhr von IlkaB
Das kann GBR-Sache sein, wenn die Regelung für alle Standorte identisch ist. Ansonsten regeln es die örtlichen Betriebsräte je Standort.
Ihr müsstet *zwei* Vertreter im GBR haben. Diese müssen euch über die geplanten Inhalte der BV informieren. Denn auch wenn das wirklich GBR-Sache ist, müsst ihr euren GBR-Vertretern das Mandat erteilen, der BV zustimmen zu dürfen. Und das könnt ihr nur erteilen, wenn ihr die Inhalte kennt.
Erstellt am 07.02.2024 um 12:41 Uhr von esci
>>Denn auch wenn das wirklich GBR-Sache ist, müsst ihr euren GBR-Vertretern das Mandat erteilen, der BV zustimmen zu dürfen.<<
Man zeige mal, wo genau das steht. Als GBR-Mitglied kann und sollte ich im Interesse des zu vertretenden Gremiums handeln und auch Beschlüsse fassen, ich muss es aber nicht. Auch muss kein "Mandat" erteilt werden für Abstimmungen.
Erstellt am 07.02.2024 um 14:48 Uhr von rtjum
eine BV zum Thema Urlaub fällt nicht in die Zuständigkeit des GBR oder auch eines KBR.
GBR und KBR sind nunmal nur zuständig wenn etwas mehrere Betriebe betrifft und nicht durch die einzelnen BR geregelt werden kann.
Hier bedarf es also der Beauftragung durch die einzelnen BRs.
Als GBR-Delegierter bin ich, im Gegensatz zu dem was IlkaB schreibt, frei in meinem Abstimmungsverhalten, muss aber ggfls. damit rechnen dass ich vom BR.-Gremium die Delegation entzogen bekomme.
Erstellt am 07.02.2024 um 15:11 Uhr von celestro
"eine BV zum Thema Urlaub fällt nicht in die Zuständigkeit des GBR oder auch eines KBR.
GBR und KBR sind nunmal nur zuständig wenn etwas mehrere Betriebe betrifft und nicht durch die einzelnen BR geregelt werden kann.
Hier bedarf es also der Beauftragung durch die einzelnen BRs."
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn der AG eine Regelung auf GBR / KBR Regelung will, entsteht dadurch die Zuständigkeit des Gremiums.
Erstellt am 07.02.2024 um 15:35 Uhr von rtjum
"Wenn der AG eine Regelung auf GBR / KBR Regelung will, entsteht dadurch die Zuständigkeit des Gremiums."
tut mir leid aber dem kann ich nicht zustimmen, das gilt maximal bei freiwilligen BVen.
ansonsten könnten Arbeitgeber ja alles auf GBR/KBR-Ebene verlegen was sie wollen.
Erstellt am 07.02.2024 um 15:51 Uhr von celestro
https://www.betriebsrat.de/news/betriebsrat-sticht-gesamtbetriebsrat-20316
daraus:
"der Arbeitgeber eine Angelegenheit, die nicht der zwingenden Mitbestimmung unterliegt, nur auf überbetrieblicher Ebene zu regeln bereit ist."
dann hatte ich das tatsächlich falsch in Erinnerung. Danke!
Erstellt am 08.02.2024 um 18:35 Uhr von chris-ndbay
Vielen dank für die antworten.
Wir haben unsere BR Vertreter für den GBR nun delegiert mit "unter Vorbehalt der Entscheidungsbefugnis"
Sicherheitshalber da es diskusionen gab und ein klein wenig mißtrauen da ist, dass diese auch in unserem sinne verhandeln.
Nun meine Frage.
Heißt das, dass wenn die Verhandlung endet, wir erneut eine Delegation zur Beschlussfassung machen müssen?
Oder fasst der GBR den Beschluss und wir im örtlichen BR müssen extra einrn Beschluss fassen.
Was wäre im Falle einer Beschlussfassung im GBR, aber wir im örtlichen BR stimmen dagegen.
Erstellt am 08.02.2024 um 20:25 Uhr von celestro
Was soll das sein "Vorbehalt der Entscheidungsbefugnis"? Und mMn entsendet man ... oder man lässt es bleiben.
Erstellt am 09.02.2024 um 07:50 Uhr von xyz68
Man kann zwar eine Verhandlung für eine BV an den KBR delegieren und dann sich den Abschluss vorbehalten (Delegation ohne Abschlussvollmacht), dann erfolgt die Abstimmung aber im örtlichem Gremium. Ansonsten sind die Mitglieder des GBR in ihrem Abstimmungsverhalten frei.
Erstellt am 09.02.2024 um 09:35 Uhr von celestro