Hallo zusammen,

in unserm Betrieb wird im März ein neuer Betriebsrat gewählt.
Da wir über ganz Deutschland verteilt sind, stellt sich die Frage ob auf einer Vorschlagsliste die Unterschriften der Kandidaten alle im Original vorliegen müssen oder ob sie als Kopie ausreichend sind ?

Die Kandidaten wollen sich aufstellen lassen, aber der Listenverantwortliche ist z.B. in München und ein Kandidat kommt aus Hamburg.
Reicht es hier, wenn der Kandidat dem Listenverantwortlichen eine Kandidatur schriftliche anzeigt oder muss die Liste im Original nach Hamburg geschickt und dann unterschrieben wieder zurückgeschickt werden ?