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mündliche Befragung wegen ein Mitarbeiter

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Qwer
Dez 2023 bearbeitet

in unserem Betrieb wird geggeüber einen Mitarbeiter abgestimmt es heisst immer jedefr will das er geht, ich findeso eine befragug dreist zu recht oder Unrecht, darf man sowas? der Vorgesetzte hetzt auf

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Community-Antworten (12)

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RudiRadeberger

22.12.2023 um 19:58 Uhr

Dunkel sind der Worte Sinn...

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Qwer

22.12.2023 um 20:30 Uhr

Über den Mitarbeiter wird Stimmung gemacht im negativen Sinn Ist sowas erlaubt

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celestro

22.12.2023 um 21:55 Uhr

Also ich finde den Startpost durchaus verständlich geschrieben.

Ich würde sagen, hier könnte durchaus schon Mobbing in Betracht kommen. Sollte der Betroffene vielleicht mal mit einem Anwalt bereden.

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Qwer

22.12.2023 um 22:04 Uhr

Ist schon wahnsinnig wie ein paar Leute eine ganze Reihe beeinflussen kann. Was muss der Arbeitgeber hier machen. Was kann man als Betriebsrat machen

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Qwer

23.12.2023 um 12:21 Uhr

Gibt es einen Gesetz wo drin steht dass man dies nicht darf?

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Challenger

23.12.2023 um 12:47 Uhr

Zitat Qwer : Gibt es einen Gesetz wo drin steht dass man dies nicht darf?

Persönlichkeitsrechte, psychische Gesundheit

Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht haben Arbeitgeber die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter und deren Recht auf Privatsphäre zu schützen. Mitarbeiter dürfen nicht lückenlos überwacht oder durch Regeln eingeschränkt werden, die für den Geschäftsbetrieb unerheblich sind.

Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter vor Diskriminierung, Einschüchterung, Beleidigung und Mobbing zu schützen – sei es durch Führungskräfte, Kollegen oder Geschäftspartner. Sie haben dafür zu sorgen, dass auf zwischenmenschliche Konflikte angemessen reagiert wird. Bei der Beurteilung von Mitarbeitern haben sie fair und ehrlich zu reagieren

Alles Wichtige zur psychischen Gefährdungsbeurteilung erfahren Sie in diesem Artikel.

Die regelmäßige psychische Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) ist für alle Arbeitgeber – auch für Kleinbetriebe bis maximal zehn Beschäftigte – Pflicht. Und der Gesetzgeber meint es ernst: Seit dem 1. Januar 2018 gibt es verstärkt Kontrollen: Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft sowie Renten- und Unfallversicherung überprüfen, ob die GB-Psych erhoben wird. Passiert das nicht, müssen die Unternehmen eine Geldstrafe zahlen.

Quelle : Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Was schließt sie ein? Personio https://www.personio.de › hr-lexikon › fuersorgepflicht-...

Im Internet findest Du noch weitere Beispiele

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Qwer

23.12.2023 um 13:36 Uhr

Also muss man den Arbeitgeber darauf hinweisen das über den Kollegen sein Rücken Stimmung gemacht wird. Bloß wie kann ich das nachweisen. Kann ich diese Info überall anbringen

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celestro

23.12.2023 um 15:49 Uhr

"Bloß wie kann ich das nachweisen."

Das ist Deine Sache bzw. die Sache des Betroffenen.

"Kann ich diese Info überall anbringen"

Klar kannst Du das überall anbringen. Die Frage ist ... wo nutzt es etwas? Der AG ist mMn der erste Ansprechpartner ... oder eben eine Stelle, die für so etwas zuständig ist (falls es das bei Euch gibt).

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RudiRadeberger

23.12.2023 um 16:27 Uhr

"Kann ich diese Info überall anbringen"

Habt ihr eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Oder entsprechende externe Ansprechpartner? Falls du das eben nicht direkt mit deinem Arbeitgeber besprechen möchtest, weil der (vielleicht) Teil des Problems ist.

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Challenger

23.12.2023 um 17:36 Uhr

Zitat Qwer :

  1. Was muss der Arbeitgeber hier machen.
  2. Was kann man als Betriebsrat machen

Zu 1. : Was der AG zu machen hat, ergibt sich, wie bereits beschrieben, dass der AG Arbeitgeber den Mitarbeiter vor Diskriminierung, Einschüchterung, Beleidigung und Mobbing zu schützen hat.

Zu 2. : Unterlässt der AG dies, könnt Ihr als BR im einen Wink mit dem Zaunpfahl präsentieren, gegebenenfalls einen Hinweis an das Gewerbeaufsichtsamt und/oder Berufsgenossenschaft durchzureichen.

T
Tagträumer_5

23.12.2023 um 18:18 Uhr

Dies greift natürlich nur mit entsprechenden Beweisen. Ich kann nicht einfach behaupten, dass MA XY irgendwelche Dinge unternommen hat. Das wäre wiederum selber ein strafbares Handeln.

K
Kampfschwein

24.12.2023 um 19:52 Uhr

@Qwer : Also muss man den Arbeitgeber darauf hinweisen das über den Kollegen sein Rücken Stimmung gemacht wird. Bloß wie kann ich das nachweisen.

Auf die Tagesordnung setzen und den AG zu diesem Top zur Sitzung einladen

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