Bald Wahl, Frage zu Vorschlagsliste
Hallo, bei uns findet demnächst eine BR-Wahl statt. Wir haben 168 Beschäftigte und im Moment 19 Leiharbeiter. Die Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge beginnt morgen. Nun sind im Vorfeld Kollegen zur Befragung auf uns zugekommen und wollten wissen, ob wir mit nur einer Liste also Personenwahl einverstanden wären. Hierzu sollen angeblich alle Kolleginnen und Kollegen gefragt werden. Wenn ich mich jetzt aber auf dieser Liste aufstellen lasse und dann doch eine zweite Liste eingereicht wird, ist diese Personenliste dann ungültig oder wird sie automatisch zur Vorschlagsliste? Möchte natürlich nicht auf Rang 18 bei einer Listenwahl stehen. Wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen würde. Danke!
Community-Antworten (15)
18.10.2012 um 13:28 Uhr
Man kann nicht sagen es gibt nur Persoenlichkeitswshl. Wenn ggf auch am.letzten Tag eine zwrite Liste eingereicht wird ist es Listenwshl. Es liegt hier also an jedem einzelnen Wahlberechtigten
18.10.2012 um 13:30 Uhr
Sie wird im normalen Wahlverfahren (ist ja bei 168 MA zwingend) automatisch zur Vorschlagsliste für die Listenwahl und die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb der Liste ist unveränderbar.
(Rein rechtlich ist das genau andersherum formuliert: Eigentlich ist das von Anfang an eine Liste für die Listenwahl -mit Dir auf Listenplatz 18- und wird nur für den Fall, dass es keine zweite Liste gibt, zur Vorschlagsliste für eine Personenwahl.)
18.10.2012 um 13:36 Uhr
Deine Befürchtungen sind berechtigt. In dem Fall würde es eine Listenwahl werden.
18.10.2012 um 14:55 Uhr
Okay, schon einmal danke für die Antworten. Uns wurde nämlich mitgeteilt, dass die Liste dann nicht gilt, wenn noch eine zweite Liste eingereicht wird. Also versucht man nun wahrscheinlich die Leute, die man nicht unbedingt haben will, extra an die unteren Ränge zu stellen. Somit sollten wir doch dann lieber eine eigene Liste machen. Oder wir lassen unsere Namen in der ersten Liste und reichen, falls doch noch eine zweite Liste kommt, eine eigene ein. Dann muss doch der Wahlvorstand fragen, welche ich aufrecht erhalte, oder?
18.10.2012 um 15:28 Uhr
-Dann muss doch der Wahlvorstand fragen, welche ich aufrecht erhalte, oder?-
Richtig. Wie in WO §6 (7) S.II
18.10.2012 um 16:40 Uhr
Okay, habe das mal nachgelesen. Aber wird dann die Liste, auf der ich mich streichen lasse nicht automatisch ungültig?
18.10.2012 um 16:54 Uhr
Wenn der Wahlvorstand aufgrund §6(7) WO einen Kandidaten streicht, bleibt die Liste gültig. (Der Listenführer hingegen darf nach der ersten Stützunterschrift keinen Kandidaten streichen - sonst ist die Liste in der Tat ungültig) Bei Streichung der doppelten "Stützer" muss die Liste aber unter Umständen während einer Nachfrist neue suchen (§8(2)Nr.3 WO)
18.10.2012 um 17:05 Uhr
EDIT: War zu langsam... Das von mir hier gesagte wurde schon angesprochen. Wegen einiger Details lasse ich das trotzdem so stehen...
Aber wird dann die Liste, auf der ich mich streichen lasse nicht automatisch ungültig?
Du KANNST Dich auf einer Liste, auf der Du dich beworben hast nicht mehr streichen lassen. Einmal eingetragen MUSS der Eintrag stehen bleiben!
Es gibt aber einen rechtlichen (unfeinen) Trick, den wir in der Not schon angewendet haben. Er setzt aber voraus, dass sich die Bewerber auf einer "Personenwahlliste" parallel über ggf. mehrere Listen zur Listenwahl einigen.
Es ist nämlich möglich, eine (gemeinsame) Liste zur Personenwahl zu erstellen und PARALLEL dazu eine oder mehrere Listen mit den selben Kandidaten (oder einem Teil davon) zu erstellen. Personenwahlliste und einzelne Listen können sogar die selben Stützunterschriften aufweisen (die Einzellisten müssen natürlich von unterschiedlichen AN gestützt werden!).
Eingereicht wird dann NUR die Liste für "Personenwahl". Die andere(n) Listen bleiben in den Händen der Listenverantwortlichen. Wenn dann irgendwer noch eine zusätzliche Liste einreicht, werden (natürlich rechtzeitig!) auch die anderen Listen eingereicht.
Da dann doppelte Kandidierungen vorliegen ist der WV nach §6 (7) WO verpflichtet die Kandidaten anzuschreiben, auf welcher Liste diese die Kandidatur aufrecht erhalten, worauf alle natürlich ihre Kandidatur von der "Personenwahlliste" zurückziehen. Ziehen alle Kandidaten von dieser Liste zurück, wird diese ungültig und nimmt an der Wahl nicht teil. Gleiches gilt nach §6 (5) WO für die Stützunterschriften (wodurch die Personenwahlliste ungültig werden kann, selbst wenn noch Kandidaten darauf verbleiben, wenn auch dieser Mangel geheilt werden kann).
Wenn man alles richtig gemacht hat und alle Beteiligten bei diesem Spiel mitmachen, kann man eine bereits eingereichte "Personenwahlliste" noch in eine oder mehrere "Listenwahllisten" umdeuten.
Ob eine derartige Vorgehensweise (die "Personenwahlliste" aufzusplittern) überhaupt sinnvoll ist - und man nicht von vorneherein eine Listenwahl akzeptieren sollte - überlasse ich den Betroffenen. Theoretisch kann man auch als "Einzelne(r)" unabhängig von den anderen Kandidaten dieser "Personenwahlliste" (s)eine "Listenwahlliste" vorbereiten. So kann man sich als Bewerber noch von Listenrang 18 "retten". Aber wenn die anderen davon nichts wussten gibt es mit ziemlicher Sicherheit Streit, wenn diese auf hintersten Rängen verbleiben und sich einige auf eine andere Liste in vordere Ränge "davonstehlen".
18.10.2012 um 17:35 Uhr
Danke für die Erklärung.
Jetzt ist mir nur noch eins unklar: 6 Personen aus der Personenwahlliste kandidieren doppelt. Auf der Persoenenwahlliste stehen aber z. B. 12 Personen. Dann haben ja nicht alle zurück gezogen. Ist die Liste dann noch gültig? Weil oben steht ja, dass ich nicht auf einer Liste gestrichen werden kann, wenn ich als Kandidat drauf stehe. Weiter unten steht aber dann, dass alle zurückziehen müssen, damit die Liste ungültig wird. Alle Kandidaten der Liste zum rückziehen zu bewegen wird nicht klappen.
Hintergrund des Ganzen ist ja, dass das Thema Betriebsrat bei uns in der Firma mächtig Unruhe in einigen Etagen gebracht hat. Erst wurde von oben herunter blockiert, nun will man mit allen Mitteln unbedingt eine Personenwahl machen. Die Leute aus den oberen Etagen sind nun auf einmal nicht mehr so gegen einen Betriebsrat, sondern wollen da kräftig mitmischen. Die sind gerade dabei eine gemischte Liste zu erstellen, damit auch aus jedem Bereich jemand dabei ist. Aber ich und ein paar Andere gehen davon aus, dass dann kurz vor knapp doch noch eine zweite Liste aus deren Bereich kommt. Und wenn dann auf den oberen Rängen nur Leute aus den oberen Etagen stehen, haben wir automatisch einen arbeitgeberfreundlichen Betriebsrat. Dann haben wir zwar einen Betriebsrat, doch der wird uns nichts bringen.
Außerdem sind viele Gerüchte im Umlauf, die von Gehältserhöhung bis hin zu Einschüchterung alles beinhalten. Leider lasse nsich davon keine beweisen, da der Großteil der Belegschaft Angst hat.
Tja, man hat uns zwar gesagt, dass die Gründung eines Betriebsrats schwer wird, aber ich halte das, was hier so abgeht, nicht mehr für normal.
18.10.2012 um 18:03 Uhr
och, nur Mut. Da hab ich schon viel schrägere Sachen gehört. Bsp in der Wahlversammlung zum Wahlvorstand die Mehrheit der Anwesenden teils mit Druck, teils mit Versprechen davon überzeugt die Wahlvorschläge ungültig zu machen. Damit war das Thema BR-Wahl für s erste völlig vom Tisch. Sagtest du nicht du standest an Nr.18? Haltet einfach 3 Listen a 6 Personen in der Hinterhand für den Fall der Fälle.
18.10.2012 um 18:15 Uhr
Oder kurz vor der Versammlung eine Kündigungwelle losbrechen wo alle vermeintlichen "Verursacher" betroffen waren. Ging zwar für den AG in die Hose, aber er musste es scheinbar unbedingt versuchen.
18.10.2012 um 18:31 Uhr
Gut, dann ist es bei uns doch noch nicht so schlimm ;-)
Hätte da aber noch zwei Fragen:
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Frage: Aber wie gesagt, es wird nicht möglich sein, dass alle aus der ersten Liste von ihrer Kandidatur zurücktreten. Vieleicht wir 4 und eventuell noch zwei oder drei Andere, wenn wir sie überredet bekommen. D.h. dann aber, dass die Liste trotzdem gültig bleibt, oder?
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Frage: Also bleiben drei Möglichkeiten:
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Wenn wir uns nun nicht auf der gemeinsamen Liste aufstellen lassen, sondern gleich eine eigene Liste machen, sind wir die Bösen, weil wir die Personenwahl, die ja von der Mehrheit angestrebt wird, nicht unterstützen.
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Wenn wir dann auf der gemeinsamen Liste stehen, und doch eine zweite eingereicht wird, haben wir auch keine Chance.
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Und wenn wir zu guter letzt bei zwei Listen doch noch eine eigene, somit die dritte Liste, einreichen und uns von der gemeinsamen Liste streichen lassen, wegen Doppelkandidatur, sind drei Listen im Rennen, was bei 7 zu wählenden Betriebsratsmitgliedern relativ geringe Chancen für uns bedeutet.
Hätte vielleicht irgendjemand von euch einen Rat, was das beste in dieser Situation wäre?
18.10.2012 um 19:13 Uhr
sind drei Listen im Rennen, was bei 7 zu wählenden Betriebsratsmitgliedern relativ geringe Chancen für uns bedeutet.
Nicht notwendigerweise. Letztlich entscheiden ja die Wähler, ob sie eine Liste mit Vertretern der Führungsetage wollen - oder doch lieber "normale" MA. Wie sie sich entscheiden, hängt ja vielleicht auch von Euren Argumenten im Wahlkampf ab - auch wenn es bei einer Personenwahl bleibt! Und wenn ihr die Wähler wirklich überzeugt, dass sie die Kandidaten auf Listenplatz 15, 18, 23 und 24 wählen sollten (und nicht die Abteilungs- und Teamleiter auf den Plätzen 1-9), dann wählen sie hoffentlich auch die Liste, die genau aus diesen vier Kandidaten besteht.
19.10.2012 um 10:46 Uhr
Dann machen wir mal Wahlkampf. Mal sehen wo uns das hinführt.
Vielen Dank euch allen für eure Unterstützung!!!
LG
19.10.2012 um 11:34 Uhr
Aber wie gesagt, es wird nicht möglich sein, dass alle aus der ersten Liste von ihrer Kandidatur zurücktreten. Vieleicht wir 4 und eventuell noch zwei oder drei Andere, wenn wir sie überredet bekommen. D.h. dann aber, dass die Liste trotzdem gültig bleibt, oder?
Du must unterscheiden zwischen einem "Rücktritt von der Kandidatur" und einer "Doppelkandidatur". Ein "Rücktritt" ist nicht möglich. Wer kandidiert, kandidiert! Nur ZWEIMAL oder noch öfter kann er nicht kandidieren. Dann muss der Kandidat sich eben für eine Liste entscheiden. Aber selbst dann kann er sich nicht ganz und gar streichen lassen.
So lange auf einer Liste noch wenigstens ein Bewerber steht und diese die noch die erforderliche Anzahl Stützunterschriften hat (oder nachholt) bleibt diese gültig. Also Antwort: Ja, die Liste bleibt grundsätzlich gültig.
- Wenn wir uns nun nicht auf der gemeinsamen Liste aufstellen lassen, sondern gleich eine eigene Liste machen, sind wir die Bösen, weil wir die Personenwahl, die ja von der Mehrheit angestrebt wird, nicht unterstützen.
Werden viele Kollegen die die Vorteile einer Listenwahl noch nicht kennen so sehen....
- Wenn wir dann auf der gemeinsamen Liste stehen, und doch eine zweite eingereicht wird, haben wir auch keine Chance.
"Keine Chance" ist grundsätzlich falsch ausgedrückt. Chancen hat man immer, es sei denn man steht auf einem Listenplatz der weiter hinten steht als die Anzahl der zu wählenden BRM. Selbst dann ist man als EBRM quasi "gewählt".
- Und wenn wir zu guter letzt bei zwei Listen doch noch eine eigene, somit die dritte Liste, einreichen und uns von der gemeinsamen Liste streichen lassen, wegen Doppelkandidatur, sind drei Listen im Rennen, was bei 7 zu wählenden Betriebsratsmitgliedern relativ geringe Chancen für uns bedeutet.
Warum? Schau Dir das d'Hondsche Auszählverfahren an. Bei angenommen 200 AN (die auch alle wählen) reichen bei Listenwahl bereits 26 Stimmen um sicher einen Kandiaten in den BR zu bringen. Bei entsprechender Stimmenverteilung und weniger Wahlteilnehmern noch weniger. Natürlich hat keine Liste Chancen all ihre Kandidaten durchzubringen :-). Gerade bei Listenwahl haben eben Kandidaten, die nur wenige eigene Wähler haben, GUTE Chancen gewählt zu werden. Gerade bei Listenwahl bilden sich eben die Verhältnisse im Betrieb besser ab, wenn folgende Spielregeln beachtet werden:
Der Trick einer erfolgreichen Listenwahl liegt eben darin eine Interessengruppierung hinter sich zu bringen. Einfach willkürlich auf eine Liste aufzunehmen "wen man überreden kann" ist eine gute Chance die Sache zu versauen. AN haben nunmal Interessen und deshalb von den Kandidaten "Favoriten". Splittern sich diese Favoriten auf mehrere Listen auf, gewinnt der Zufall bzw. der Beliebteste, da die Wähler eben nur eine Stimme haben. In Betrieben ohne politische Interessen (GEW, AG-nahe, Unabhängige :-) ) funktionieren i.d.R. Abteilungs-, Hallen- oder "Status-" (Angestellte/Gewerbliche) gruppierungen recht gut. Ziel einer Liste sollte eben sein potentiell möglichst viele Interessenten hinter sich zu bringen und entsprechend auch alle Kandidaten aus dieser Gruppe auf die eigene Liste zu bringen. Insofern macht es wenig Sinn z.B. Kandidaten hinter sich zu bringen, die potentiell nur 10 Wähler haben.
Bei Personenwahl reicht es aus, dass es ebensoviele Kandidaten wie BR-Plätze aus einem Bereich mit vielen Wählern gibt, um Minderheiten komplett aus dem BR zu verdrängen. Bsp: Angestellte/Gewerbliche: Es gibt im Betrieb 150 Gewerbliche, 50 Angestellte. Aufstellen lassen sich entsprechend 15 Gewerbliche, 5 Angestellte. Die Wähler wählen jeweils "ihre" Kandidaten, die Angestellten bei Personenwahl zwangsläufig auch gewerbliche Kandidaten (außer sie lassen ihre Stimmen verfallen).
Damit ergibt sich folgendes Verhältnis im BR: Personenwahl: Die gewerblichen Kandiaten vereinen (bei statistischer Verteilung der Stimmen) je ca. 80 Stimmen auf einen Kandidaten (150/2 =75 Wähler wählen jeweils 15/2 = 7 Kandidaten + Splitterstimmen der 50 Angestellten). Die angestellten Kandidaten vereinen 50 Stimmen auf sich. Damit sind alle gewerblichen Kandidaten gewählt, keiner der Angestellten.
Listenwahl: Die gewerbliche Liste vereint 150 Stimmen auf sich, die Angegestelltenliste 50. Damit sind 5 Gewerbliche und 2 Angestellte im Betriebsrat. (Ich weiß, über den letzten Platz entscheidet bei DEM Beispiel das Los..., mach 149/51 draus, dann stimmts 100%ig)
Natürlich ist das nur ein statistisches (unrealistisches) Beispiel, zeigt aber schön EINEN Vorteil der Listenwahl. Der zweite große Vorteil ist, das bei Verhinderung eines BRM ein EBRM aus der selben Liste nachrückt, so dass sich das Interessenverhältnis im BR nicht verschiebr. Und genau aus diesem Grund ist Listenwahl die Präferenz des BetrVG.
Hätte vielleicht irgendjemand von euch einen Rat, was das beste in dieser Situation wäre?
Das beste wäre, von vorneherein eine gezielte Listenwahl wie oben zu akzeptieren, anstatt im Zweifelsfalle nur "das Beste" aus der Situation zu machen.
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