Wahlvorstand
Ein Wahlvorstand soll aus dem Vorsitzenden und 2 Beisitzern bestehen. Was passiert wenn 1 Person zurücktritt und kein Ersatz da ist?
Community-Antworten (2)
17.12.2023 um 17:16 Uhr
Dann muss der BR einen Ersatz bestellen. Aber es wäre von Anfang an ziemlich dumm, keinen Ersatz zu haben. Man muss doch damit rechnen, das mal jemand krank ist (oder aus anderen Gründen "ausfällt").
17.12.2023 um 17:21 Uhr
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass man das Ehrenamt in ein Wahlvrstand nicht wahrnehmen kann.
Legt jemanden sein Amt nieder, so muss der Wahlvorstand neu berufen werden, evt. vom Arbeitgericht.
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