Erstellt am 17.12.2023 um 16:16 Uhr von celestro
Dann muss der BR einen Ersatz bestellen. Aber es wäre von Anfang an ziemlich dumm, keinen Ersatz zu haben. Man muss doch damit rechnen, das mal jemand krank ist (oder aus anderen Gründen "ausfällt").
Erstellt am 17.12.2023 um 16:21 Uhr von Olav HB
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass man das Ehrenamt in ein Wahlvrstand nicht wahrnehmen kann.
Legt jemanden sein Amt nieder, so muss der Wahlvorstand neu berufen werden, evt. vom Arbeitgericht.