Erstellt am 04.12.2023 um 15:57 Uhr von Muschelschubser
Wenn die rechnerische Größe der BRM unterschritten wird, sind umgehend Neuwahlen zu initiieren. Der verbliebene BR bestellt einen Wahlvorstand und führt die Geschäfte kommissarisch bis zur konstituierenden Sitzung des neuen BR.
Finden sich dann keine 3 Kandidaten, wird nach §11 BetrVG die nächst kleinere ungerade Zahl gewählt. Ihr hättet dann also einen 1-Personen-Betriebsrat.
Erstellt am 05.12.2023 um 11:21 Uhr von nicht brauchen
Neuwahlen kann man sich nicht sparen, da der Wählerwille hier verfälscht werden kann.
Wenn einer aufhört mit BR-Arbeit langt nicht. Er muss seinen Rücktritt vom BR verkünden. Dann ist er draußen.