betriebsratswahl.deSeminare

2x Neuwahlen?

N
Neugieriger
Feb 2017 bearbeitet

Hallo zusammen, wenn unser BR (9) im Februar auf 7 Mitglieder schrumpft (steht schon fest), müssen wir neu wählen. Was ist dann aber im nächsten Jahr, müssen wir dann wieder neu wählen?

1.355012

Community-Antworten (12)

C
Catweazle

23.01.2017 um 09:58 Uhr

Wenn der Zeitraum zwischen den Wahlen weniger als 12 Monate beträgt braucht ihr nicht neu wählen.

N
Neugieriger

23.01.2017 um 10:44 Uhr

@Danke Catweazle, kannst du mir eventuell auch sagen wo ich das nachlesen kann?

E
Erbsenzähler

23.01.2017 um 10:51 Uhr

@Neugieriger Es steht natürlich im BetrVG! Wo sonst?

https:www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html Letzter Absatz

C
celestro

23.01.2017 um 10:52 Uhr

§ 13 Absatz 3 BetrVG

N
Neugieriger

23.01.2017 um 11:01 Uhr

@celestro, vielen Dank. @Erbsenzähler, das es irgendwo im BetrVG steht war uns eigentlich klar. Wir wussten nur nicht genau wo. Deswegen haben wir in diesem Forum gefragt.

G
gironimo

23.01.2017 um 11:17 Uhr

Habt Ihr keine Ersatzmitglieder mehr?

Wenn doch Neuwahlen: Ehe die abgelaufen ist, fällt der Wahltag doch wahrscheinlich ohnehin in den März - und dann braucht Ihr 2018 auch nicht noch mal neu wählen.

N
Neugieriger

23.01.2017 um 11:48 Uhr

@gironimo, leider haben wir nur noch ein Ersatzmitglied. Unsere letzte Wahl war am 09.04.2014, müsste dann der Wahltag nicht auch in den April fallen?

Z
Zappelmann

23.01.2017 um 12:13 Uhr

Ihr wählt doch jetzt "außer der Reihe" neu.

N
Neugieriger

23.01.2017 um 12:43 Uhr

@Zappelmann, ja das stimmt, aber im §13 Absatz 3 steht doch nicht länger als ein Jahr. Aber von März 2017 bis 09.04.2018 ist es doch länger als ein Jahr, wenn auch nur einen Monat. Oder greift da der §13 Absatz 1, in der Zeit vom 01. märz bis zum 31. Mai?

N
niemand

23.01.2017 um 12:58 Uhr

Betriebsratswahlen vorzubereiten dauert ja auch ein bisschen. Vielleich fällt der Wahltag ja auf den 10 April oder später. Bis dahin ist der alte BR ja noch im Amt, auch wenn er weniger Mitglieder hat.

P
Pjöööng

23.01.2017 um 14:31 Uhr

Neugieriger, man muss den Paragraphen schon in Gänze lesen:

Absatz 3: "(...) Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."

Welches ist der "für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraum"?

Das steht in Absatz 1: "(...) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt."

Also, Stichtag 1. März!

N
Neugieriger

23.01.2017 um 16:24 Uhr

@Pjöööng, da hast du Recht. Ich war mir aber unsicher und wollte das deshalb hier im Forum abklären. Allen vielen Dank für die Antworten.

Ihre Antwort