Muss Schwester-GmbH einen eigenen BR wählen?
Wenn eine Service-GmbH eine Energiemanagement-GmbH gründet und an einer weiteren GmbH 85% des Stammkapitals hält, muss dann in den einzelnen GmbH's ein separater BR gewählt werden oder können die Mitarbeiter durch den BR der Service- GmbH vertreten werden?
Community-Antworten (1)
20.01.2017 um 11:05 Uhr
Darauf kommt es nicht an. Die Frage ist, ob er sich um zwei eigenständige Betriebe handelt oder die beiden GmbH's gemeinsam in einemn Betrieb tätig sind (z.B. gleiche Betriebsmittel und Räume gemeinsam nutzen).
Schau doch mal in die §§ 1 und 4 BetrVG
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