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Rücktritt eines BR Mitglieds

H
Habibeleyla
Dez 2016 bearbeitet

Guten Abend, Ich bin BR Vorsitzender und habe jetzt ein Problem mit einem BRM der sein Amt Niedergelegt hat. Wir haben keine Nachrücker mehr deshalb werde ich Neuwahlen Einleiten. Der BRM hat mit unserem AG ein Werkvertrag. Er produziert für uns nebenbei.Mein Problem stellt Sich mit dem Verhalten des BRM und seine Kündigung. Er hat seine Kündigung unserem AG auf sein Schreibtisch im Büro Hingelegt. Er hat den Grund seines Rücktritt damit begründet: eine Zusammenarbeit mit Rest vom BR ist unmöglich. Es war alles in Ordnung bis wir das Thema hatten das diese Produktion außerhalb Unseres Hauses uns zu viel Geld kostet . 9 AN haben eine Beschwerde bei uns BR Gestellt ( schriftlich) das das was der Kollege treibt nicht in Ordnung ist und wir sollten Da mal dene die Zahlen nennen was wir durch diese auswärts Produktion für Ein Gewinn Erwirtschaften. Ja und darauf ist der Kollege am nächsten Tag aus seinem Amt zurück getreten. Jetzt hat er sich wieder zu Neuwahl aufgestellt.

Meine Frage ist : kann ich was dagegen unternehmen das er sich wieder zu Wahl stellt? Und das er auf seiner Kündigung den Grund nennt ohne Fakten oder Beweise Das eine zsm Arbeit mit Rest vom BR unmöglich ist .Für mich ist das Rufschädi Für mich und mein Kollegen ist das Rufschädigung gegen über der Belegschaft . Oder irre ich mich da mit dem Rufschädigung? Für schnelle Antworten danke ich euch sehr .

                    Schönen Abend noch Gruß Emir
2.201010

Community-Antworten (10)

B
BRHamburg

14.11.2016 um 21:54 Uhr

Wieso ist jemand der über Werksvertrag beschäftigt ist in eurem Betriebsrat?

H
Habibeleyla

14.11.2016 um 22:10 Uhr

Der ist bei uns als Arbeitnehmer eingestellt und seit 2 Jahren

Macht er nebenbei für unsere Firma Werkzeuge . Als die Verträge abgeschlossen worden sind hätten wir kein BR .

M
Moreno

14.11.2016 um 23:26 Uhr

Wenn er Arbeitnehmer bei Euch ist darf er natürlich sich auch bei der nächsten Wahl aufstellen lassen! Mit Kündigung meinst du wahrscheinlich seinen Rücktritt aus dem Betriebsrat oder? Das er seine Gründe dafür dem AG mitteilt ist auch nicht verboten! Das mit der Rufschädigung kannst du eh vergessen wenn er der Meinung ist das der BR nichts taugt kann er dies auch sagen nennt sich Meinungsfreiheit. Also Neuwahlen versuchen diesmal Ersatzmitglieder zu bekommen.Wenn er dann nochmal im Gremium ist wieder unangenehme Themen ansprechen dann kann er ja zurücktreten aber ohne das ihr Neuwahlen machen müsst.

Z
Zappelmann

15.11.2016 um 07:59 Uhr

Zu deiner Frage: Nein, du kannst da nichts dagegen unternehmen, wenn er bei euch angestellt ist.

H
Habibeleyla

15.11.2016 um 11:22 Uhr

Danke für die Antworten an alle. Moreno du hast recht wenn du sagst er darf seine Meinungsfreiheit äußern. Nur dann muss er auch mit den Konsequenzen leben und damit meine ich Das er uns bei der BVersammlung den Vorwurf erläutern muss warum der aktuelle BR nichts taugt. Und du kannst mir nicht erzählen das wenn ein BRM aus dem Amt zurück tritt Dann die Kündigung an den AG weiterleitet und nicht an den BR . Was er mit dem AG persönlich bespricht bzw. der niederlegung seines Amtes das interessiert uns nicht. Der Verdacht ist einfach der: das der Kollege seine eigenen Interessen vertritt und somit sich Aus dem BR Amt eigene Vorteile verschafft . Und das wird ja im Betr.Verf . Gesetzt klar untersagt . Oder irre ich mich Moreno ??

Gruß Emir

Z
Zappelmann

15.11.2016 um 13:12 Uhr

... wenn ein BRM aus dem Amt zurück tritt Dann die Kündigung an den AG weiterleitet ... Ich weiß nicht, was er da dem Arbeitgeber vorgelegt hat, es spielt auch überhaupt keine Rolle. Es reicht, dem Betriebsrat (in Vertretung dem Vorsitzenden) zu erklären, ich mach nicht mehr mit. Gründe? Interessieren keinen. Er muss weder etwas erklären, noch begründen, gleich gar nicht öffentlich. Er steigt aus und das war es dann.

... das der Kollege seine eigenen Interessen vertritt und somit sich
Aus dem BR Amt eigene Vorteile verschafft ... Das ist ja nun vorbei, kein BR mehr, kein Amt mehr, keine persönlichen Vorteile aus dem Amt möglich.

M
Moreno

15.11.2016 um 16:57 Uhr

@Habibeleyla...,,Nur dann muss er auch mit den Konsequenzen leben und damit meine ich Das er uns bei der BVersammlung den Vorwurf erläutern muss warum der aktuelle BR nichts taugt." Nein das muss er nicht! Wer will ihn denn dazu zwingen??? Wenn ein BR Vorschläge macht wo ich als Arbeitnehmer Nachteile hätte kann ich doch jederzeit zurücktreten weil mir der BR nicht zusagt ist halt Pech für Euch, dass ihr keine Ersatzmitglieder hat und Neuwahlen einleiten muss. Vielleicht stellt er sich wieder auf und hofft auf eine für ihn bessere Zusammensetzung des BRs. Alles Legal! Vielleicht kannst Du ja verdeutlichen welche Vorteile er Deiner Ansicht nach aus dem Amt ziehen würde, dann wäre es ja Quatsch zurückzutreten.

R
RainerKoch

17.11.2016 um 10:52 Uhr

Bestimmt einen Wahlvorstand, das ist eure Pflicht. Den lasst ihr dann erst einmal schulen. Das kann schon mal ein paar Monate dauern, bis man eine geeignete Schulung findet. Nach der Schulung bereitet der Wahlvorstand dann die Wahlen vor. Das kann auch längere Zeit dauern. Zwingen, die Wahl zu starten kann man den Wahlvorstand kaum. Wenn die Wahl dann nach Mai 2017 erst durchgeführt wird, müsst ihr 2018 auch nicht schon wieder wählen. Realistisch kann man den Wahltermin bis Ende 2017 strecken. In der Zwischenzeit arbeitet ihr im BR halt mit einer Person weniger.

C
celestro

17.11.2016 um 12:04 Uhr

"Realistisch kann man den Wahltermin bis Ende 2017 strecken."

Solange sich in der Firma niemand findet, der dagegen vorgeht, gebe ich Dir recht.

P
Pjöööng

17.11.2016 um 12:25 Uhr

Zitat (RainerKoch): "Wenn die Wahl dann nach Mai 2017 erst durchgeführt wird, müsst ihr 2018 auch nicht schon wieder wählen."

Falsch! es muss "... nach Februar 2017 ..." heißen. Wenn hier das normale Wahlverfahren Anwendung findet, wird es bereits herausfordernd die Wahl so zu terminieren, dass in 2018 wieder gewählt werden müsste.

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