Erstellt am 14.11.2016 um 20:54 Uhr von BRHamburg
Wieso ist jemand der über Werksvertrag beschäftigt ist in eurem Betriebsrat?
Erstellt am 14.11.2016 um 21:10 Uhr von Habibeleyla
Der ist bei uns als Arbeitnehmer eingestellt und seit 2 Jahren
Macht er nebenbei für unsere Firma Werkzeuge .
Als die Verträge abgeschlossen worden sind hätten wir kein
BR .
Erstellt am 14.11.2016 um 22:26 Uhr von Moreno
Wenn er Arbeitnehmer bei Euch ist darf er natürlich sich auch bei der nächsten Wahl aufstellen lassen! Mit Kündigung meinst du wahrscheinlich seinen Rücktritt aus dem Betriebsrat oder? Das er seine Gründe dafür dem AG mitteilt ist auch nicht verboten! Das mit der Rufschädigung kannst du eh vergessen wenn er der Meinung ist das der BR nichts taugt kann er dies auch sagen nennt sich Meinungsfreiheit. Also Neuwahlen versuchen diesmal Ersatzmitglieder zu bekommen.Wenn er dann nochmal im Gremium ist wieder unangenehme Themen ansprechen dann kann er ja zurücktreten aber ohne das ihr Neuwahlen machen müsst.
Erstellt am 15.11.2016 um 06:59 Uhr von Zappelmann
Zu deiner Frage: Nein, du kannst da nichts dagegen unternehmen, wenn er bei euch angestellt ist.
Erstellt am 15.11.2016 um 10:22 Uhr von Habibeleyla
Danke für die Antworten an alle.
Moreno du hast recht wenn du sagst er darf seine Meinungsfreiheit äußern.
Nur dann muss er auch mit den Konsequenzen leben und damit meine ich
Das er uns bei der BVersammlung den Vorwurf erläutern muss warum der aktuelle
BR nichts taugt.
Und du kannst mir nicht erzählen das wenn ein BRM aus dem Amt zurück tritt
Dann die Kündigung an den AG weiterleitet und nicht an den BR .
Was er mit dem AG persönlich bespricht bzw. der niederlegung seines Amtes das interessiert uns nicht.
Der Verdacht ist einfach der: das der Kollege seine eigenen Interessen vertritt und somit sich
Aus dem BR Amt eigene Vorteile verschafft . Und das wird ja im Betr.Verf . Gesetzt klar untersagt . Oder irre ich mich Moreno ??
Gruß Emir
Erstellt am 15.11.2016 um 12:12 Uhr von Zappelmann
> ... wenn ein BRM aus dem Amt zurück tritt
> Dann die Kündigung an den AG weiterleitet ...
Ich weiß nicht, was er da dem Arbeitgeber vorgelegt hat, es spielt auch überhaupt keine Rolle. Es reicht, dem Betriebsrat (in Vertretung dem Vorsitzenden) zu erklären, ich mach nicht mehr mit.
Gründe? Interessieren keinen. Er muss weder etwas erklären, noch begründen, gleich gar nicht öffentlich. Er steigt aus und das war es dann.
> ... das der Kollege seine eigenen Interessen vertritt und somit sich
> Aus dem BR Amt eigene Vorteile verschafft ...
Das ist ja nun vorbei, kein BR mehr, kein Amt mehr, keine persönlichen Vorteile aus dem Amt möglich.
Erstellt am 15.11.2016 um 15:57 Uhr von moreno
@Habibeleyla...,,Nur dann muss er auch mit den Konsequenzen leben und damit meine ich
Das er uns bei der BVersammlung den Vorwurf erläutern muss warum der aktuelle
BR nichts taugt."
Nein das muss er nicht! Wer will ihn denn dazu zwingen???
Wenn ein BR Vorschläge macht wo ich als Arbeitnehmer Nachteile hätte kann ich doch jederzeit zurücktreten weil mir der BR nicht zusagt ist halt Pech für Euch, dass ihr keine Ersatzmitglieder hat und Neuwahlen einleiten muss. Vielleicht stellt er sich wieder auf und hofft auf eine für ihn bessere Zusammensetzung des BRs. Alles Legal!
Vielleicht kannst Du ja verdeutlichen welche Vorteile er Deiner Ansicht nach aus dem Amt ziehen würde, dann wäre es ja Quatsch zurückzutreten.
Erstellt am 17.11.2016 um 09:52 Uhr von RainerKoch
Bestimmt einen Wahlvorstand, das ist eure Pflicht. Den lasst ihr dann erst einmal schulen. Das kann schon mal ein paar Monate dauern, bis man eine geeignete Schulung findet. Nach der Schulung bereitet der Wahlvorstand dann die Wahlen vor. Das kann auch längere Zeit dauern. Zwingen, die Wahl zu starten kann man den Wahlvorstand kaum. Wenn die Wahl dann nach Mai 2017 erst durchgeführt wird, müsst ihr 2018 auch nicht schon wieder wählen. Realistisch kann man den Wahltermin bis Ende 2017 strecken. In der Zwischenzeit arbeitet ihr im BR halt mit einer Person weniger.
Erstellt am 17.11.2016 um 11:04 Uhr von celestro
"Realistisch kann man den Wahltermin bis Ende 2017 strecken."
Solange sich in der Firma niemand findet, der dagegen vorgeht, gebe ich Dir recht.
Erstellt am 17.11.2016 um 11:25 Uhr von Pjöööng
Zitat (RainerKoch):
"Wenn die Wahl dann nach Mai 2017 erst durchgeführt wird, müsst ihr 2018 auch nicht schon wieder wählen."
Falsch! es muss "... nach Februar 2017 ..." heißen. Wenn hier das normale Wahlverfahren Anwendung findet, wird es bereits herausfordernd die Wahl so zu terminieren, dass in 2018 wieder gewählt werden müsste.