Erstellt am 16.05.2023 um 21:43 Uhr von celestro
Das lässt sich so überhaupt nicht beantworten.
1.) Die Frauen sind das Geschlecht in der Minderheit?
2.) Gab es Listenwahl oder Personenwahl?
3.) Wieviele Sitze müssen denn mit Frauen besetzt werden? Das müsste ja im Wahlausschreiben gestanden haben.
Erstellt am 17.05.2023 um 08:12 Uhr von nicht brauchen
zu 2.)
ist das überhaupt relevant? Ich denke nicht.
Es müssen immer die Mindestsitze der in der Minderheit bestehenden Gruppe erfüllt werden. Also wenn 2 Frauen laut Wahlausschreiben reinkommen müssen rückt bei bei Ausfall einer Frau immer eine Frau (damit es 2 sind) nach. Wenn die Frauen als Nachrücker erschöpft sind rückt ein Mann nach. Wenn natürlich 3 Frauen drin sind und eine ausfällt rückt erst der nächste nach.
Anders gesagt: Die Mindestquote laut Wahlausschreiben muss zwingend zuerst erfüllt werden. Wenn Mindestquote erfüllt dann nächster Nachrücker.