Erstellt am 01.11.2016 um 10:09 Uhr von Zappelmann
Selbstverständlich. Warum auch nicht?
Erstellt am 01.11.2016 um 10:32 Uhr von bürgermeister
Würde aber keinen Sinn ergeben erst sich in den BR wählen lassen, später vom Mandat zurücktreten und sich bei Neuwahlen wieder aufstellen. Wäre als Wähler irritiert und würde mich verarscht vorkommen.
Erstellt am 01.11.2016 um 10:37 Uhr von Benimendi
Bürgermeister genau das habe ich gemeint .
Aber danke euch für die schnelle Antworten.
Erstellt am 01.11.2016 um 10:44 Uhr von Hoppel
@ Benimendi
Ausschließlich §§ 7,8 BetrVG greifen und da ist nicht nachzulesen, dass ein AN nicht mehr kandidieren darf, wenn er zuvor sein Amt als BRM niedergelegt hat.
@ bürgermeister
Ob das Sinn macht oder nicht, kann hier doch überhaupt niemand beurteilen.
Erstellt am 01.11.2016 um 11:14 Uhr von Zappelmann
Warum soll das keinen Sinn machen? Vielleicht konnte er mit den anderen nicht einen Nenner finden und hofft nun auf eine andere/bessere? Zusammensetzung des Betriebsrates?
> Wäre als Wähler irritiert und würde mich verarscht vorkommen.
Den Satz verstehe ich nicht. Hast Du als Wähler keine eigene Meinung?
Erstellt am 02.11.2016 um 09:49 Uhr von celestro
"Bei uns ist der letzte Nachrücker aus dem BR ausgetreten. Jetzt gibt es Neuwahlen."
Seit Ihr jetzt unter die "normale" Anzahl von BRM gefallen, oder habt Ihr bloß keine Nachrücker mehr ? Ist ersteres der Fall ... Neuwahlen ... in letzterem Fall nicht.