Erstellt am 15.05.2023 um 17:58 Uhr von rtjum
Hallo,
grundsätzlich ja das darf er.
Erstellt am 16.05.2023 um 07:38 Uhr von leik
über Elements !! und obwohl im Gremium 10 weitere Personen noch anwesend gewesen wären.
Ich dachte immer das eine BR Sitzung auch ohne den Vorsitzenden stattfinden könnte.
Stellvertreter hat sich 4 Tage nicht gemeldet , keiner weiß wo bzw was sie hat !!
wir hätten ja eine Sitzung machen können aber ohne beschlüsse zu fassen , sehe ich das so richtig
Erstellt am 16.05.2023 um 08:18 Uhr von moreno
Wenn Ihr beschlussfähig seid könnt Ihr doch auch Beschlüsse fassen. Dann wird die Sitzung eben von jemand anderen geleitet. Gut ist für solche Fälle eine Vertretungsreihenfolge in der GO fest zu legen. Und den BRV würde ich mal fest auf die Füße treten wenn er meint, dass es ohne ihn nicht geht!
Erstellt am 16.05.2023 um 08:22 Uhr von takkus
Erstellt am 16.05.2023 um 08:29 Uhr von Muschelschubser
Warum hat er denn abgesagt? Weil er sich selbst für unabkömmlich hält, oder weil er keine wirkliche TO zusammenbekommt?
Wenn kein wirklicher TOP vorliegt, ist eine Absage ja auch legitim. Man muss ja auch eine Grundlage für die Freistellung nach §37 BetrVG haben. Sich auf nen Kaffee zu treffen, gehört wohl eher nicht dazu. ;-)
Ansonsten würde ich sagen, sobald ein TOP vorliegt ist zu laden, notfalls mit EBRM. So würde ich z.B. auch den Wortlaut aus §29 Abs. 2 BetrVG interpretieren.
Und denn der BR das will, kommt der BRV m.E. um §29 Abs. 3 BetrVG ohnehin nicht herum.
Das solltet Ihr vielleicht mal besprechen.
Und mit der Nutzung von Element wäre ich eh vorsichtig. Das würde ich bestenfalls für Absagen oder Terminvereinbarungen nutzen, aber nicht für Einladungen, Tagesordnungen etc.
Erstellt am 16.05.2023 um 13:02 Uhr von GabrielBischoff
Elements ist meiner Kenntnis nach eine ERP-Software. Hier ist jetzt die grundsätzliche Frage, wie ihr euch organisiert und ob die Absage über diesen Weg die übliche Kommunikation ist, wie zur Sitzung geladen wurde, etc.
Wenn ihr mit eurem Vorsitz unzufrieden seid, dann setzt diesen ab (einfacher Antrag) und wählt einen neuen. Nur meckern gilt nicht. :)
Erstellt am 16.05.2023 um 16:30 Uhr von leik
vielen Dank für Eure Hilfe