Erstellt am 02.04.2010 um 22:38 Uhr von MonaLisa
@2x michael,
naja, ich würde mal sagen, dass der Wahlvorstand da ein bischen geschlafen hat! In dem Moment, in dem der Kollege die Wahl ablehnt, hätte man dich als Nachfolger benachrichtigen müssen.
Aber m. E. dürfte es aus diesem Grund keine Probleme geben. Du nimmst an der konstituierenden Sitzung als regulärer Betriebsrat teil oder lehnst die Wahl ebenfalls ab.
Erstellt am 05.04.2010 um 20:12 Uhr von Shadowweaver
Da muß ich MonaLisa recht geben da hätte der Wahlvorstand etwas flotter reagieren müssen aber nach §25 Abs.2 des Betriebsverfassungsgesetzes haben sie das richtige gemacht trotzdem solltest du auf die Schriftform bestehen.Das sollte kein Problem sein dir einen Zweizeiler mit § fertig zu machen.