Abwahl eines Gesambetriebsrat Mitglied
Hallo,
wollte mich mal erkundigen unter welchen Voraussetzungen es möglich ist eine/n GBR Delegierte/n seines Amtes zu entheben? Muss bei dem Beschluss eine Begründung vorgelegt werden und reicht da die Mehrheit?
Community-Antworten (4)
13.04.2023 um 17:08 Uhr
Eine Begründung ist nicht erforderlich. Sofern man die notwendige Mehrheit erreicht, ist die Sache erledigt.
13.04.2023 um 17:09 Uhr
13.04.2023 um 18:00 Uhr
Nur zum Verständnis:
Soll er gar kein BRM mehr sein, oder lediglich nicht mehr im GBR mitwirken?
Wenn letzteres gemeint ist, ist bereits alles gesagt (§49 BetrVG).
Wenn er auch als ordentliches BRM abberufen werden soll, greift zwingend §23 Abs. 1 BetrVG.
13.04.2023 um 18:30 Uhr
"Wenn er auch als ordentliches BRM abberufen werden soll, greift zwingend §23 Abs. 1 BetrVG."
Eine "Amtsenthebung" kann ja im Beschlussverfahren nur bei "Abberufung aus einem Amt" funktionieren. Bei dem §23 BetrVG kann das ja nur ein Gericht entscheiden.
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