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Abwahl eines Gesambetriebsrat Mitglied

F
Fixl1701
Apr 2023 bearbeitet

Hallo,

wollte mich mal erkundigen unter welchen Voraussetzungen es möglich ist eine/n GBR Delegierte/n seines Amtes zu entheben? Muss bei dem Beschluss eine Begründung vorgelegt werden und reicht da die Mehrheit?

68904

Community-Antworten (4)

C
celestro

13.04.2023 um 17:08 Uhr

Eine Begründung ist nicht erforderlich. Sofern man die notwendige Mehrheit erreicht, ist die Sache erledigt.

M
Muschelschubser

13.04.2023 um 18:00 Uhr

Nur zum Verständnis:

Soll er gar kein BRM mehr sein, oder lediglich nicht mehr im GBR mitwirken?

Wenn letzteres gemeint ist, ist bereits alles gesagt (§49 BetrVG).

Wenn er auch als ordentliches BRM abberufen werden soll, greift zwingend §23 Abs. 1 BetrVG.

C
celestro

13.04.2023 um 18:30 Uhr

"Wenn er auch als ordentliches BRM abberufen werden soll, greift zwingend §23 Abs. 1 BetrVG."

Eine "Amtsenthebung" kann ja im Beschlussverfahren nur bei "Abberufung aus einem Amt" funktionieren. Bei dem §23 BetrVG kann das ja nur ein Gericht entscheiden.

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