Erstellt am 06.04.2023 um 05:29 Uhr von Junge
Die beiden nutzen anscheinend die BR Position schamlos aus und machen sich ein schönes Leben.
Ob das die Wähler, die AN, genauso entspannt sehen, denke ich eher nicht.
Erstellt am 06.04.2023 um 07:17 Uhr von wdliss
"Die beiden nutzen anscheinend die BR Position schamlos aus und machen sich ein schönes Leben. "
"(...) nichts weiter als eine reine Vermutung, darauf sollte man keine Argumentation aufbauen. " (Zitat Junge)
Erstellt am 06.04.2023 um 07:53 Uhr von Kehler
Wirtschaftausschuss? Wenn ihr ein 3er Gremium seit habt ihr weniger als 100 Mitarbeiter.
Somit gibt es keine Rechtsgrundlage einen Wirtschaftsauschuss zu gründen.
Erstellt am 06.04.2023 um 10:37 Uhr von Dackel
Gibts denn wenigstens Protokolle von der BR-Sitzung?
Übrigens sollte WhatsApp nicht für die Br Arbeit genutzt werden. Es ist nicht Datenschutz konform und ne fehlgeleitete Nachricht kann Konsequenzen haben.
Erstellt am 06.04.2023 um 10:42 Uhr von Dackel
Ansonsten kannst du als einzelner nicht viel tun, habt ihr Nachrücker ?
Falls nicht, könnte ein Rücktritt und Neuwahlen vielleicht helfen !?
Erstellt am 07.04.2023 um 11:43 Uhr von Challenger
Zitat Cito :
1. Zwei telefonieren immer miteinander und halten die Sitzungen meistens unnötig.
Heißt das, dass keine BR'sitzungen abgehalten werden ?
2. Am telefon oder über WhatsApp stimmen die untereinander, das beste ist das machen die während einer von denen im Urlaub ist.
Heißt das, dass sie ohne Deine Beteiligung Beschlüsse fassen ?
Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft ?
Erstellt am 07.04.2023 um 12:05 Uhr von Cito
Vielen dank für die Antworten.
@Kehler vielen dank für die Info , ja wir sind unter 100 MA . Die Zwei haben telefoniert und am Telefon anscheid beschlossen. Ich hab nichts davon mitbekoomen, Später habe ich von einem MA aus dem Lager zufällig erfahren.
@Dackel Ich bin eigentlich Schriftführerin und habe bis jetzt über diese Beschlüsse oder Protokoll habe ich nicht geschrieben aber zwischen durch macht BRV selber immer wieder wie ich schon mal gesehen hatte. Nachrücker habe wir leider nicht.
@Challenger
1. BR Sitzungen geplannt werden immer 2 mal im Monat aber wir machen es immer nur einmal im Monat. Zweite Sitzung ist unnötig.
2. Ja genau ohne meine Beteilugung und wenn ich die drauf anspreche sagt der BRV zu mir das mehrheit schon zugestimmt hat, was mein Problem sei , das er ja schliesslich nicht tod ist sondern nur im Urlaub ist. Wenn ich sage hey ich bin doch hier und bin von Stellvertrer 100meter enfernt und das ich auch nicht tod bin , heisst das dann, das ich streit suche und ich für kleinigkeiten kriegsbeill rufen würde.Schliesslich wollen die hier friedlich arbeiten.
3. Ja ich habe mich diese Woche angemeldet und gestern habe ich beschwerde eingereicht.
Vielen dank für Eure Unterstützung
Erstellt am 11.04.2023 um 15:24 Uhr von verdrahtet
1. Erstens muss der Vorsitzende rechtzeitig mit Tagesordnung einladen. 2. Für eine Teilnahme an einer Onlinesitzung muss ein entsprechender Beschluss gefasst sein. 3. Das Gremium kann nur Beschlüsse in einer ordentlichen Sitzung fassen, alle Mitglieder müssen zusammen sein. Du kannst zwar immer überstimmt werden aber Du musst anwesend sein. 4. Der Vorsitzende ist kein Chef, er hat nicht mehr Rechte als jedes andere Mitglied, dafür aber mehr pflichten. 5. Muss über jede Sitzung ein Protokoll geführt sein mit Aufzählung der anwesenden Teilnehmer. Du hast Das Recht jederzeit die Unterlagen einzusehen.
Sind diese Dinge nicht eingehalten worden, sind die Beschlüsse auch formell nicht gültig.
§33 BvfG Befasst sich mit die Beschlüsse des Betriebsrates. Ich würde meinen Kollegen einmal aufklären, und vorschlagen gemeinsam eine Schulung zu besuchen.
Erstellt am 11.04.2023 um 15:30 Uhr von EDDFBR
Moin,
das mit den 100 Mitarbeitern und dem WA ist nicht korrekt. Der Wirtschaftsausschuss wird auf Unternehmensebene gegründet, nicht auf Betriebsebene. Sofern das Unternehmen mehr als 100 Beschäftigte hat, kann ein WA gegründet werden.
Zu den Sitzungen und Beschlüssen: Ein Beschluss kommt nur dann korrekt zustande, wenn zu dem Beschluss korrekt zur Sitzung mit TO unter Nennung des Beschlusses eingeladen wurde: lies hierzu die §§ 29, 30 und 33 BetrVG. Werden diese Formvorschriften nicht eingehalten, sind die Beschlüsse unwirksam.
Ein wiederholtes deratiges Verstoßen gegen diese §§ kann man durchaus auch als schwere Pflichtverletzung werten. Entsprechendes regelt §23 BetrVG, die Hürden für den Ausschluss eine BRM auf Basis des §23 sind allerdings recht hoch. Zudem braucht es entweder 25% der Belegschaft, oder einen Beschluss des BR. Den könntest nur dann erwirken wenn du dir sicher bist, dass der Nachrücker, der für den Beschluss notwendig ist (das betroffene BRM darf nicht selbst an der Beschlussfassung teilnehmen) in deinem Sinne stimmt.