Hallo Kollegen,

ich habe auch noch eine Frage zur BR Wahl als Wahlvorstandsvorsitzender.

Der Wahlvorstand hat, als Beispiel, festgestellt dass es 47 Betriebsangehörige gibt. Somit einen 3er BR. Das ist im Wahlausschreiben auch so festgehalten. Angenommen bis zur Wahl werden noch 5 Mitarbeiter eingestellt, dann ist die magische Grenze von 50 überschritten, muss das Wahlausschreiben wieder geändert werden weil der BR dann 5 Mitglieder hat, oder bleibt der trotzdem der 3er BR.

Wer hat eine Antwort

DANKE

LG
Peter Pan