Erstellt am 23.03.2023 um 17:06 Uhr von RudiRadeberger
https://www.betriebsrat.com/video/73901/kann-ex-mitarbeiter-betriebsrat-nach-wiedereinstellung-br-mitglied-werden/168/2qm7vjfhf3i
Meiner Meinung nach ist er durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses raus aus dem BR. Da ändert auch die nahtlose Wiedereinstellung nichts. Anders wäre es gewesen, wenn er sich einfach hätte versetzen lassen.
Erstellt am 23.03.2023 um 17:42 Uhr von celestro
Zu beachten ist auch ... es heißt "BETRIEBsrat" .... nicht "Unternehmensrat". Wenn ein Unternehmen aus mehreren Betrieben besteht, wechselt man ja oftmals aus einem Betrieb in den anderen. Wer in einem Betrieb kündigt, ist aus diesem BR dann raus und kann sich höchstens im nächten Betrieb wieder wählen lassen.
Erstellt am 24.03.2023 um 08:47 Uhr von GabrielBischoff
Ein klarer Fall von "kommt darauf an". Wenn er nahtlos im gleichen Betrieb eingegliedert ist, kann sein Amt erhalten bleiben. Wäre interessant das arbeitsgerichtlich klären zu lassen.
Hier kommt es natürlich wieder auf den Betriebsbegriff an. Wenn seine neue Stelle nicht in den Zuständigkeitsbereich des bestehenden Betriebsrats fällt ist er auf jeden Fall raus.
Erstellt am 24.03.2023 um 21:35 Uhr von Catweazle
Wer kündigt ist aus dem BR raus. Das sehe ich nicht so. Eine Kündigung kann einvernehmlich zurückgezogen werden und das Arbeitsverhältnis wird zu geänderten Bedingungen fortgesetzt.
Erstellt am 24.03.2023 um 22:40 Uhr von Dummerhund
Was aber im vorliegendem Fall nicht zutrifft, da eine Kündigung ja nicht zurück gezogen , sondern ein neuer Vertrag geschlossen wurde.
Erstellt am 25.03.2023 um 22:52 Uhr von Catweazle
Wer weiß das schon? Wenn er im selben Betrieb geblieben wäre könnte er nicht gekündigt worden sein. Besonders wenn er nahtlos weiterbeschäftigst werden kann.