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Unternehmerische Entscheidungen vor konstituierender Sitzung

K
KlausMustermann
Mrz 2023 bearbeitet

Der Arbeitgeber argumentiert, da eine unternehmerische Entscheidung vor der Gründung des Betriebsrates getroffen wurde bestehe keine rechtliche Verpflichtung einen Interessenausgleich und Sozialplan zu vereinbaren. Die Veröffentlichung und Durchführung geschieht aber nach der Gründung. Hat er Recht?

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

13.03.2023 um 12:43 Uhr

Nein hat er nicht!

C
Challenger

13.03.2023 um 14:01 Uhr

Frag den Arbeitgeber mal, auf welcher Rechtsgrundlage seine Behauptung beruht.

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