Unternehmerische Entscheidungen vor konstituierender Sitzung
Der Arbeitgeber argumentiert, da eine unternehmerische Entscheidung vor der Gründung des Betriebsrates getroffen wurde bestehe keine rechtliche Verpflichtung einen Interessenausgleich und Sozialplan zu vereinbaren. Die Veröffentlichung und Durchführung geschieht aber nach der Gründung. Hat er Recht?
Community-Antworten (3)
13.03.2023 um 12:43 Uhr
Nein hat er nicht!
13.03.2023 um 14:01 Uhr
Frag den Arbeitgeber mal, auf welcher Rechtsgrundlage seine Behauptung beruht.
13.03.2023 um 16:39 Uhr
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