Alter Betriebsrat bleibt im Amt und trifft Entscheidungen - was passiert dann?
Was passiert mit den Entscheidungen des Betriebsrats, wenn er in der jetzt anstehenden Wahl nicht neu wählt sondern einfach im Amt bleibt. Also praktisch Entscheidungen nach Ablauf der vier jährigen Amtszeit trifft.
Community-Antworten (2)
17.02.2006 um 01:07 Uhr
Duten Abend Paul, die Antwort ist ganz einfach: Wenn die Amtszeit des derzeitigen BR - z.B. am 15.03.2006 - endet, ist er nicht mehr im Amt. Ab dem 16.03.2006 gibt es in diesem Betrieb keinen BR mehr, wenn kein neuer gewählt wurde. Ergo: Wenn dieser "Betriebsrat", der nicht mehr im Amt ist, am 20.03.2006 einen Beschluss fasst, ist dieser juristisch ungefähr so interessant wie das Fahrrad, das an diesem Tag in Peking umfällt. Gruß otto
17.02.2006 um 01:25 Uhr
gilt das auch für Beschlüsse die für die AN günstig sind? kann man den Betriebsrat sanktionieren wenn er sich nicht um eine neue Betriebsratswahl kümmert? Und kennst du oder irgend jemand einen Aufsatz der sich damit beschäftigt. aber vielen dank gruß paul
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