Erstellt am 17.02.2006 um 00:07 Uhr von otto
Duten Abend Paul,
die Antwort ist ganz einfach:
Wenn die Amtszeit des derzeitigen BR - z.B. am 15.03.2006 - endet, ist er nicht mehr im Amt. Ab dem 16.03.2006 gibt es in diesem Betrieb keinen BR mehr, wenn kein neuer gewählt wurde. Ergo: Wenn dieser "Betriebsrat", der nicht mehr im Amt ist, am 20.03.2006 einen Beschluss fasst, ist dieser juristisch ungefähr so interessant wie das Fahrrad, das an diesem Tag in Peking umfällt.
Gruß otto
Erstellt am 17.02.2006 um 00:25 Uhr von paul
gilt das auch für Beschlüsse die für die AN günstig sind? kann man den Betriebsrat sanktionieren wenn er sich nicht um eine neue Betriebsratswahl kümmert? Und kennst du oder irgend jemand einen Aufsatz der sich damit beschäftigt. aber vielen dank
gruß paul