Erstellt am 12.03.2010 um 14:44 Uhr von Petrus
> Ist er ab sofort im Amt oder
Nein.
> bleibt der Vorgänger bis zu seinem vor 4 Jahren gewählten Zeitpunkt im Amt?
Der Vorgänger exakt 4 Jahre ab _Amtsantritt_ im Amt. Der Tag bleibt eigentlich immer der selbe. Wenn sich der erste BR bei euch irgendwann mal vor 2000 Jahren (oder so) am 31.04. _konstituiert_ hat, ist der Amtsantritt bei euch immer am 31.04. - außer
a) ihr habt nach §13 irgendwann mal außer der Reihe gewählt. Dann bestimmt sich der neue Amtsantrittstag ab der Konstitution des ersten BR, der wieder im normalen Zeitraum gewählt wurde.
b) ihr hattet mal eine BR-lose Zeit, weil der neue BR sich nicht rechtzeitig vor Amtsende des alten BR konstituiert hat. Dann zählt's ab eben jener Konstitution wieder exakt 4 Jahre...
Erstellt am 12.03.2010 um 14:57 Uhr von DonJohnson
@Petrus
*a) ihr habt nach §13 irgendwann mal außer der Reihe gewählt. Dann bestimmt sich der neue Amtsantrittstag ab der Konstitution des ersten BR...*
*b) ... Dann zählt"s ab eben jener Konstitution wieder exakt 4 Jahre...*
Das ist falsch!!!
Erstellt am 12.03.2010 um 15:02 Uhr von Petrus
@DJ: Du erklärst sicherlich auch noch, warum und wie die richtige Antwort lautet.
BTW: Zitate sollte man nicht sinnentstellend kürzen.
Erstellt am 12.03.2010 um 15:26 Uhr von rolfo
@ Petrus
DJ hat recht, wird der BR ausserhalb der normalen Wählperiode gewählt ist seine Am,tszeit spätestens am 31.05. der nächsten Wahlperiode beendet, ausser er wäre weniger als 1 Jahr im Amt, dann gilt das Mandat bis zur nächsten offiziellen BR Wahl
Erstellt am 12.03.2010 um 15:28 Uhr von DonJohnson
@Petrus
Hab ich nicht sinnentstellend gekürzt!
Die Amtszeit beginnt nicht mit der konstituierenden Sitzung, sondern mit der Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Es sei denn, die Amtszeit des vorherigen BR ist noch nicht beendet (was hier aber nicht der Fall war).
Was ich damit sagen will: Die konstituierende Sitzung hat mit dem Amtsbeginn nciht wirklich was zu tun ;-)
Erstellt am 12.03.2010 um 15:53 Uhr von Petrus
@DJ: Stimmt... Es zählt nicht Wahl und auch nicht Konstitution sondern Ergebnisverkündigung. War bei uns aber so ziemlich zeitgleich
@rolfo:
> wird der BR ausserhalb der normalen Wählperiode gewählt ist seine Am,tszeit
> spätestens am 31.05. der nächsten Wahlperiode beendet
Ich hab nichts gegenteiliges behauptet. Für Dich aber gern ausführlicher.
Die Amtszeit des BR begann seit Bestand der Firma immer am 31.04. (manche haben so einen Kalender ;-) ). Vor 2 Jahren trat der BR zurück und es gab Neuwahlen am 31.03.2008. Nun wird dieses Jahr wieder gewählt. Am 15.04. wird das Ergebnis verkündet.
Da dies nach der Zwischenwahl der erste wieder im normalen Zeitraum gewählte BR ist, beginnt die Amtszeit des BR ab sofort und für die nächsten 100 Jahre am 15.04.
Es sei denn, dass a) oder b) ...
@DJ:
Da ich WAF-sei-Dank unten nicht antworten kann, hier als Ergänzung:
Mit "Ergebnisverkündigung" ist natürlich die offizielle Bekanntgabe der Gewählten nach §18 WO gemeint.
Erstellt am 12.03.2010 um 16:03 Uhr von DonJohnson
@Petrus
Wenn ich jetzt penetrant bin, ist *Ergebnisverkündigung* wieder falsch... ;-))) Aber vielleicht habe ich dich nur falsch verstanden.
Ich bleibe dabei, dass es um die Veröffentlichung des Wahlergebnisses geht und nicht um die Verkündigung des Auszählergebnisses ;-)))