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Ablehnung der Probezeitsverlängerung

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Oli91400
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich bin seit dem 15.11.22 bei einer Firma (den Namen möchte ich lieber schweigen) als Vollzeit eingestellt. In mein Vertrag wurden 3 Monaten als Probezeit bemerkt. Bis zu Ende meiner Probezeit (15.02.23) hat sich bei mir keiner gemeldet zwecks meine Arbeitsleistung / Probezeit. Vorgestern 08.03.23 dürfte ich endlich einen Gespräch mit meiner Vorgesetzter haben. Ich habe einen Feedback bekommen und sie hat sich sogar noch entschuldigt dass sie die Probezeitsende verpeilt hat. Sie war also von mir noch nicht 100 % überzeugt hat mir gleich eine Probezeitsverlängerung ( mit Datum vom 08.03) von weitere 3 Monaten angeboten. Es wurde mir klar gesagt dass wenn ich das ablehne , werde ich gekündigt. Das Angebot habe ich abgelehnt aufgrund der Fahrlässigkeit In der Probezeit habe ich kein einziges Feedback bekommen, es ist lediglich nicht mein Job die Probezeitstermine zu berücksichtigen...

Ich werde sicherlich die Kündigung anklagen, habe ich da Chance?

Danke im Voraus

Oli

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Community-Antworten (5)

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IlkaB

09.03.2023 um 16:44 Uhr

Ob du Chancen hast und welche, kann dir dein Anwalt erklären.

Wenn du dich dann (wieder) reingeklagt hast, wirst du unter extremer Beobachtung stehen und jeder kleiner Fehler wird dir als Katastrophe angekreidet werden. Bist du dazu bereit? Wie lange, glaubst du, wirst du das durchstehen?

D
DummerHund

09.03.2023 um 16:53 Uhr

Entschuldigung hin oder her. Rechtlich gesehen befindest du dich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Solltest du eine Kündigung erhalten solltest du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Selbst wenn du dort einen schwierigen Stand in dem Betrieb hättest, hat das von daher Relevanz das wenn du Arbeitslos werden würdest keine Sperre von der ARGE bekommst.

G
ganther

09.03.2023 um 17:46 Uhr

auch wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist, so sollte man als AN bedenken, dass das KSchG den AN erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit schützt. Daher ist derzeit eine Kündigung möglich, ohne dass es eines Grundes nach KSchG bedarf

C
celestro

09.03.2023 um 17:55 Uhr

Bin ganz bei ganther ... Du solltest hier GANZ GANZ KLEINE Brötchen backen .... der AG kann Dich ohne Grund vor die Tür setzen und daher macht es überhaupt keinen Sinn, da jetzt derart auf Konfrontation zu gehen.

D
DummerHund

09.03.2023 um 18:21 Uhr

Upps ganther da war mir was durch´s Sieb gefallen.

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