Hallo,

folgende Frage:

Wir sind ein 9er Gremium, dass für mehrere Betriebsstätten verantwortlich ist (Verbundbetriebsrat).
AG möchte jetzt eine Betriebsstätte aus dem Verbund lösen und fordert deshalb Neuwahlen. Dies hätte natürlich gravierende Folgen, u.a. würde natürlich die Freistellung wegfallen.
Die Abspaltung macht eigentlich auch durchaus Sinn, da diese Betriebsstätte jetzt auch separat geleitet wird.
Wir haben auch kein Problem mit der Abspaltung an für sich, wurde sogar schon wesentlich früher von uns angeregt. Jedoch wäre es unser Anliegen das Ganze zur nächsten regulären BR Wahl durchzuführen. AG hat dies jedoch abgelehnt und uns sogar eine Frist gesetzt bis wann Neuwahlen durchgeführt sein müssen (1.11).

Die Frage: Kann der AG eine solche Frist setzen? Besteht eine Nachwirkung oder etwa sogar gar kein BR wenn bis zum 1.11. keine Neuwahl durchgeführt wurde?