Abspaltung von Verbund BR. Frist von AG für Neuwahl.
Hallo,
folgende Frage:
Wir sind ein 9er Gremium, dass für mehrere Betriebsstätten verantwortlich ist (Verbundbetriebsrat). AG möchte jetzt eine Betriebsstätte aus dem Verbund lösen und fordert deshalb Neuwahlen. Dies hätte natürlich gravierende Folgen, u.a. würde natürlich die Freistellung wegfallen. Die Abspaltung macht eigentlich auch durchaus Sinn, da diese Betriebsstätte jetzt auch separat geleitet wird. Wir haben auch kein Problem mit der Abspaltung an für sich, wurde sogar schon wesentlich früher von uns angeregt. Jedoch wäre es unser Anliegen das Ganze zur nächsten regulären BR Wahl durchzuführen. AG hat dies jedoch abgelehnt und uns sogar eine Frist gesetzt bis wann Neuwahlen durchgeführt sein müssen (1.11).
Die Frage: Kann der AG eine solche Frist setzen? Besteht eine Nachwirkung oder etwa sogar gar kein BR wenn bis zum 1.11. keine Neuwahl durchgeführt wurde?
Community-Antworten (8)
04.08.2016 um 17:26 Uhr
Tach auch Coolidge, maßgeblich für diesen Fall ist §13 Abs.2 Nr.1 BetrVG. Entscheident ist demnach:
- Wann war die letzte BR-Wahl ? und
- Ist mit Ablauf von 24 Monaten die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig gestiegen oder gesunken ?
04.08.2016 um 17:27 Uhr
Challenger, was aber genau gar keine Auswirkung auf die Freistellung hat.
04.08.2016 um 17:31 Uhr
und auch nicht mit der Fragestellung:
Ist die Fristsetzung rechtens? Ist nach Ablauf der Frist der alte BR aufgelöst oder noch in der Nachwirkung aktiv?
04.08.2016 um 17:45 Uhr
Für die Bildung dieses "Verbundbetriebsrat" muss es doch einen zu Grunde liegenden TV oder eine BV geben. Kann diese(r) denn so einfach gekündigt werden?
Ansonsten ist das ein Abspaltung und keine Aufspaltung wenn ich das richtig verstehe? Damit bleibt doch der BR im Amt. Neuwajlen müsste es nur im neuen Betrieb geben.
Der BR kann und darf grundsätzlich keine Frist für eine Neuwahl setzen. Hier wäre ein Blick in § 119 (1) BetrVG zu empfehlen.
04.08.2016 um 21:18 Uhr
Womit hat der AG denn gedroht, wenn ihr nicht wählt?
05.08.2016 um 07:55 Uhr
Ehrlich gesagt, mit gar nichts.
05.08.2016 um 15:02 Uhr
Tach auch Coolidge, ich habe Deine Frage tatsächlich nicht beantwortet. Für das Verlangen des AG gibt es keine Rechtsgrundlage.Maßgeblich ist alleine das Gesetz. Wenn der AG der Auffassung ist, daß Neuwahlen erforderlich sind, obliegt ihm meiner Auffassung nach die Darlegungs- und Beweislast.
05.08.2016 um 15:14 Uhr
für mich wäre aber schon mal interessant auf welcher Basis hier der "Verbundbetriebsrat" gebildet wurde.
Haben die Mitarbeiter der Betriebe entsprechend optiert? Gibt es einen TV? Handelt es sich um einen Gemeinschaftsbetrieb? Je nach Konstellation ist die Auflösung nur sehr unterschiedlich möglich
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