Wenn ein BR-Mitglied zB durch Krankheit für eine Sitzung verhindert ist, laden wir nur ein Ersatzmitglied ein, ohne darüber öffentlich zu informieren. Da es sich nun aber um einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren handelt und wir aktuell auch die Betriebsvereinbarung überarbeiten, sollte die Belegschaft wissen, an wen sie sich wenden kann.
Ist eine gesetzliche Information vorgeschrieben oder spricht etwas gegen die Information?