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Urlaub/Elternzeit/Mutterschutz - Informationspflichten

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Merkazius
Feb 2023 bearbeitet

Ein BR-Mitglied ist schwanger und nimmt erst ihren Resturlaub, geht dann nahtlos in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Sie hat uns bereits schriftlich mitgeteilt, dass sie in dieser Zeit auch ihren BR-Sitz ruhen lassen will bzw aufgrund vorheriger Gründe verhindert ist. Für diesen Zeitraum übernimmt dann ein Ersatzmitglied das Mandat. Da es sich um eine längerfristige Vertretung handelt: welche Informationspflichten haben wir als BR ggü. der Belegschaft?

Wenn ein BR-Mitglied zB durch Krankheit für eine Sitzung verhindert ist, laden wir nur ein Ersatzmitglied ein, ohne darüber öffentlich zu informieren. Da es sich nun aber um einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren handelt und wir aktuell auch die Betriebsvereinbarung überarbeiten, sollte die Belegschaft wissen, an wen sie sich wenden kann.

Ist eine gesetzliche Information vorgeschrieben oder spricht etwas gegen die Information?

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Community-Antworten (2)

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ganther

20.02.2023 um 10:44 Uhr

eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht, aber es spricht nichts dagegen

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GabrielBischoff

20.02.2023 um 12:11 Uhr

Vorgeschrieben ist nichts. Ihr könnt aber ruhig informieren, dass die Belegschaft sich in der Zeit auch an die Vertretung wenden kann.

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