Ein BR-Mitglied ist schwanger und nimmt erst ihren Resturlaub, geht dann nahtlos in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Sie hat uns bereits schriftlich mitgeteilt, dass sie in dieser Zeit auch ihren BR-Sitz ruhen lassen will bzw aufgrund vorheriger Gründe verhindert ist. Für diesen Zeitraum übernimmt dann ein Ersatzmitglied das Mandat. Da es sich um eine längerfristige Vertretung handelt: welche Informationspflichten haben wir als BR ggü. der Belegschaft?

Wenn ein BR-Mitglied zB durch Krankheit für eine Sitzung verhindert ist, laden wir nur ein Ersatzmitglied ein, ohne darüber öffentlich zu informieren. Da es sich nun aber um einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren handelt und wir aktuell auch die Betriebsvereinbarung überarbeiten, sollte die Belegschaft wissen, an wen sie sich wenden kann.

Ist eine gesetzliche Information vorgeschrieben oder spricht etwas gegen die Information?