elektronische Unfallanzeige, Unterschrift
Moin in die Runde,
in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine elektronische Unfallanzeige in meinem Betrieb stellt sich die Frage, wie die geforderte Unterschrift von Betriebsrat geleistet werden kann. Einerseits fällt im elektronischen Meldebogen ja die handschriftliche Unterschrift weg, andererseits ist ja kaum nachweisbar, dass der Betriebsrat die Unfallanzeige vorab gesehen hat, wenn dort nur ein Name eingetragen wird.
Gibt es hier Anwender die das Problem gelöst haben?
Community-Antworten (1)
17.02.2023 um 17:06 Uhr
Ist denn der BR bei der Einführung der elektronischen Unfallanzeige mit einbezogen worden? Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
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