Erstellt am 06.06.2016 um 10:41 Uhr von AlterMann
Natürlich kann der Ag so eine Regelung vorschlagen, der BR kann eine solche Vereinbarung aber nicht rechtsgültig abschließen.
Erstellt am 06.06.2016 um 11:52 Uhr von gironimo
Setzt ein wenig auf Zeit. Wartet bis die Rente eintritt und bestellt dann erst den WV. Ansonsten lasst Euch nicht unter Druck setzen. Lasst Euch nicht auf Diskussionen mir dem AG ein.
Erstellt am 06.06.2016 um 13:31 Uhr von stehipp
Der Vorschlag von ihm, die Anzahl der BR-Mitglieder auf 3 mittels einer Betriebsvereinbarung zu begrenzen, ist allerdings amüsant. Man muss den Chefs zugute halten, dass sie sich immer wieder etwas neues einfallen lassen.
Hier gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung (§9 BetrVg). Und mir wäre nicht bekannt, dass ich Mittels einer Betriebsvereinbarung geltende Gesetze nach belieben verändern kann.
Versuchen kann er es natürlich, allerdings wäre die BV wohl kaum gültig.