Hallo zusammen,

unser neuer BR wird aus fünf Mitgliedern bestehen.
Insgesamt haben wir 11 Vorschläge aus denen gewählt werden kann.

Da wir fünf Mitglieder benötigen ist klar, dass maximal fünf Personen angekreuzt werden dürfen, da die Stimme sonst ungültig ist (§ 20 Abs. 3 WO).
Wie verhält sich das, wenn einem Wähler z. B. nur drei der 11 möglichen Kandidaten zusagen. Kann man auch nur drei Kreuze machen oder müssen es zwingend fünf sein?
Ist das in der WO festgelegt? Ich konnte dazu leider nichts passendes finden und möchte mich gerne absichern.

Danke vorab!