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Betriebsratswahl, neuer Betriebsrat

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feuerteufel
Nov 2016 bearbeitet

hallo, wir müssen einen neuen Betriebsrat wählen da eine neue Firma gegründet worden ist. Es sind insges. ca. 70 MA. Also sollte ein 5 er BR schon sein. Das Problem ist aber nun, dass einige sehr "faule" MA darunter sind die sich nicht aufstellen lassen wollen.... zuviel Arbeit, zuviel Zeit investieren usw. so, wir haben nun zwar 5 MA als Vorschläge, dann aber keinen Ersatz. Hab schon einmal etwas recherchiert, man könnte dann wohl auf die nächstniedrigere MA Zahl runtergehen und einen 3 er wählen. Dazu gibt es aber sehr unterschiedliche Meinungen. ist das rechtlich machbar und kann man das irgendwo nachlesen?

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Community-Antworten (6)

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gironimo

06.05.2016 um 19:07 Uhr

Eigentlich ist das Gesetz eindeutig. Ihr habt 5 Kandidaten und wählt einen 5er BR.

Das ist zwar nicht praktisch - aber § 11 BetrVG lässt sich nicht anders auslegen. Vielleicht findet Ihr doch noch einen Ersatzmann/frau.

zuviel Arbeit, zuviel Zeit<

Vielleicht könnt Ihr hier Bedenken zerstreuen. BR-Arbeit wird nicht zusätzlich nebenher gemacht, sondern anstatt der eigentlichen Arbeit (§ 37 BetrVG). Der Arbeitgeber muss den Freiraum schaffen.

H
Hoppel

06.05.2016 um 20:06 Uhr

@ feuerteufel

Warum muss man einen neuen BR wählen, nur weil eine neue Firma gegründet worden ist?

F
feuerteufel

07.05.2016 um 13:25 Uhr

Hoppel, es sind 3 unterschiedliche Firmen mit eigenen GF. Heißt, der BR der bisher zuständig war von den soz. Diensten ist nur noch bis zum Juli zuständig. Ist rechtlich mit RA abgeklärt. Da die neue Firma dann also ohne BR dasteht, wir das aber als wichtig sehen auch für diese Kollegen einen zu haben, daher der neue BR. Sonst ständen wir komplett ohne da, da keiner der beiden anderen für die MA der neuen Firma zuständig wäre. Und leider haben die bisherigen Gegebenheiten gezeigt dass es wichtig ist einen BR zu haben

H
Hoppel

07.05.2016 um 14:47 Uhr

@ feuerteufel

Danke für die Erklärung.

"Und leider haben die bisherigen Gegebenheiten gezeigt dass es wichtig ist einen BR zu haben"

Das scheinen die KollegInnen bislang nicht so zu sehen, wenn die Bereitschaft zu kandidieren so gering ist. Das "Problem", dass einige der ca. 70 KollegInnen sehr "faule" MA sind, kann eigentlich nicht ausschlaggebend sein.

Ich würde mögliche Öffentlichkeitsarbeit intensiv betreiben und potentiell wertvolle KollegInnen für die Mitarbeit im BR zu gewinnen versuchen. Macht natürlich nur Sinn, solange die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge noch nicht abgelaufen ist.

Aber zu wählen sind 5 BRM und wenn ein gültiger Wahlvorschlag mit 5 KandidatInnen vorliegt, war´s das zunächst einmal. Lediglich wenn ein(e) KandidatIn nach Wahl fristgerecht erklärt, die Wahl nicht annehmen zu wollen, wird Euer BR aus nur 3 BRM plus 1 Ersatzmitglied bestehen.

C
Challenger

08.05.2016 um 14:30 Uhr

Tach auch,

"zuviel Arbeit und zuviel Zeit investieren" sind völlig blödsinnige Argumente.

In Ergänzung zu gironimo :

  1. Betriebsratsarbeit findet, von Ausnahmen abgesehen, GRUNDSÄTZLICH WÄHREND DER ARBEITSZEIT statt.

  2. Der Arbeitgeber hat bei der Zuteilung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung an nicht freigestellte BR-Mit- glieder zu berücksichtigen,daß diese ungehindert die erfor- derliche Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit durch- führen können.Mit anderen Worten: Er darf die BRMitglieder nicht so mit Arbeit zuballern,daß diese faktisch nicht in der Lage sind,die erforderliche Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit zu erledigen.

  3. Betriebsratsmitglieder sind zwar grundsätzlich nicht unkündbar, genießen aber nach dem Gesetz besonderen Kündigungsschutz und sind demzufolge weitgehend vor betriebs- und personenbeding- ten Kündigungen geschützt.

  4. Darüberhinaus kann, insbesondere hat der BR die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze wahrzunehmen, d.h.,das ein gut funktionierender BR für die AN in der Regel nur Vorteile haben kann.

  5. Die Vorteile für den BR ,insbesondere für die Belegschaft sind doch offensichtlich, sodaß dies doch Argumente genug sein müßten,um den KollegInnen die Kandidatur schmackhaft zu machen.

C
celestro

09.05.2016 um 12:15 Uhr

"Lediglich wenn ein(e) KandidatIn nach Wahl fristgerecht erklärt, die Wahl nicht annehmen zu wollen, wird Euer BR aus nur 3 BRM plus 1 Ersatzmitglied bestehen."

Wenn eine Wahl für einen 5er gelaufen ist und jemand nimmt die Wahl nicht an, wird ein 3er draus ? Hast Du da eine Quelle für ?

P.S. Habs schon gefunden: Fitting § 11 RN 8

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