Erstellt am 06.05.2016 um 17:07 Uhr von gironimo
Eigentlich ist das Gesetz eindeutig. Ihr habt 5 Kandidaten und wählt einen 5er BR.
Das ist zwar nicht praktisch - aber § 11 BetrVG lässt sich nicht anders auslegen. Vielleicht findet Ihr doch noch einen Ersatzmann/frau.
>zuviel Arbeit, zuviel Zeit<
Vielleicht könnt Ihr hier Bedenken zerstreuen. BR-Arbeit wird nicht zusätzlich nebenher gemacht, sondern anstatt der eigentlichen Arbeit (§ 37 BetrVG). Der Arbeitgeber muss den Freiraum schaffen.
Erstellt am 06.05.2016 um 18:06 Uhr von Hoppel
@ feuerteufel
Warum muss man einen neuen BR wählen, nur weil eine neue Firma gegründet worden ist?
Erstellt am 07.05.2016 um 11:25 Uhr von feuerteufel
Hoppel, es sind 3 unterschiedliche Firmen mit eigenen GF. Heißt, der BR der bisher zuständig war von den soz. Diensten ist nur noch bis zum Juli zuständig. Ist rechtlich mit RA abgeklärt. Da die neue Firma dann also ohne BR dasteht, wir das aber als wichtig sehen auch für diese Kollegen einen zu haben, daher der neue BR. Sonst ständen wir komplett ohne da, da keiner der beiden anderen für die MA der neuen Firma zuständig wäre. Und leider haben die bisherigen Gegebenheiten gezeigt dass es wichtig ist einen BR zu haben
Erstellt am 07.05.2016 um 12:47 Uhr von Hoppel
@ feuerteufel
Danke für die Erklärung.
"Und leider haben die bisherigen Gegebenheiten gezeigt dass es wichtig ist einen BR zu haben"
Das scheinen die KollegInnen bislang nicht so zu sehen, wenn die Bereitschaft zu kandidieren so gering ist. Das "Problem", dass einige der ca. 70 KollegInnen sehr "faule" MA sind, kann eigentlich nicht ausschlaggebend sein.
Ich würde mögliche Öffentlichkeitsarbeit intensiv betreiben und potentiell wertvolle KollegInnen für die Mitarbeit im BR zu gewinnen versuchen. Macht natürlich nur Sinn, solange die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge noch nicht abgelaufen ist.
Aber zu wählen sind 5 BRM und wenn ein gültiger Wahlvorschlag mit 5 KandidatInnen vorliegt, war´s das zunächst einmal. Lediglich wenn ein(e) KandidatIn nach Wahl fristgerecht erklärt, die Wahl nicht annehmen zu wollen, wird Euer BR aus nur 3 BRM plus 1 Ersatzmitglied bestehen.
Erstellt am 08.05.2016 um 12:30 Uhr von Challenger
Tach auch,
"zuviel Arbeit und zuviel Zeit investieren" sind völlig blödsinnige Argumente.
In Ergänzung zu gironimo :
1. Betriebsratsarbeit findet, von Ausnahmen abgesehen,
GRUNDSÄTZLICH WÄHREND DER ARBEITSZEIT statt.
2. Der Arbeitgeber hat bei der Zuteilung der vertraglich
geschuldeten Arbeitsleistung an nicht freigestellte BR-Mit-
glieder zu berücksichtigen,daß diese ungehindert die erfor-
derliche Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit durch-
führen können.Mit anderen Worten: Er darf die BRMitglieder
nicht so mit Arbeit zuballern,daß diese faktisch nicht in der
Lage sind,die erforderliche Betriebsratstätigkeit während der
Arbeitszeit zu erledigen.
3. Betriebsratsmitglieder sind zwar grundsätzlich nicht unkündbar,
genießen aber nach dem Gesetz besonderen Kündigungsschutz
und sind demzufolge weitgehend vor betriebs- und personenbeding-
ten Kündigungen geschützt.
4. Darüberhinaus kann, insbesondere hat der BR die zu Gunsten der
Arbeitnehmer geltenden Gesetze wahrzunehmen, d.h.,das ein gut
funktionierender BR für die AN in der Regel nur Vorteile haben kann.
5. Die Vorteile für den BR ,insbesondere für die Belegschaft sind doch
offensichtlich, sodaß dies doch Argumente genug sein müßten,um den
KollegInnen die Kandidatur schmackhaft zu machen.
Erstellt am 09.05.2016 um 10:15 Uhr von celestro
"Lediglich wenn ein(e) KandidatIn nach Wahl fristgerecht erklärt, die Wahl nicht annehmen zu wollen, wird Euer BR aus nur 3 BRM plus 1 Ersatzmitglied bestehen."
Wenn eine Wahl für einen 5er gelaufen ist und jemand nimmt die Wahl nicht an, wird ein 3er draus ? Hast Du da eine Quelle für ?
P.S. Habs schon gefunden: Fitting § 11 RN 8