Betriebsrat vorhanden oder nicht?
Tag zusammen,
Nehmen wir mal an. Eine Firma hat einen Hauptsitz und einige Werke an anderen Standorten.
Standort A) hat einen Betriebsrat Standort B) Nicht
Frage: Zählt der Betriebsrat dann Betriebsübergreifend für alle Standorte oder muss jeder Standort einen Betriebsrat haben, obwohl es die "selbe" Firma ist.
Danke & Gruß
Community-Antworten (7)
22.04.2016 um 00:12 Uhr
Wenn Standort B den Betriebsrat A nicht gewählt hat, ist fieser selbsterklärend auch nicht befugt, Entscheidungen für diese Personen zu treffen
22.04.2016 um 01:02 Uhr
Siehe auch § 4 BetrVG: Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
- räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
- durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.
Wenn also Standort B nur über die Straße ist .....
Ansonsten heißt es ja auch im § 4 BetrVG weiter "Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend."
Aber fand wohl vor der letzten BR - Wahl nicht statt, nehme ich an......
22.04.2016 um 01:14 Uhr
Gironimo,
was verleitet Dich zu der Annahme dass es sich hier um Betriebsteile handelt und nicht um eigenständige Betriebe? Immerhin handelt es sich doch um Werke.
22.04.2016 um 10:20 Uhr
@moreno: das hatte ich auch gefunden und mir ist eben nicht ganz klar gewesen was das nun bedeutet...
22.04.2016 um 10:22 Uhr
@McGyver Hilf mir mal zu sehen: WO hat moreno hier etwas geschrieben?
22.04.2016 um 10:48 Uhr
McGyver scheint öfter mit den Antworten durcheinander zu kommen! Siehe hier in Antwort 7:
http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=56412&keyword=&Nav=&Thema=&qPage=&Site=BR-Forum&Menue=show
23.04.2016 um 22:48 Uhr
@alle: ja sorry.. Technik und ich sind manchmal aufm Kriegsfuß
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