Erstellt am 01.03.2016 um 08:47 Uhr von Mattes
Lasst den Status eures BRM / LA gerichtlich überprüfen.
Erstellt am 01.03.2016 um 08:48 Uhr von Rattle
Habt ihr nach §5 BetrVG geprüft ob sie eine Arbeitnehmerin ist oder Leitende Angestellte?
Nicht alles was der AG sagt ist auch fakt...................
MFG
Erstellt am 01.03.2016 um 08:57 Uhr von mobitanja
Sie übt die Tätgkeiten einer leitenden Angstellten aus. D.h. Einstellungen, Kündigungen, Diensteinteilung usw. Soweit ich informiert bin, muss das nicht im Arbeitsvertrag stehen, das man leitende Angestellte ist. Bin mir aber nicht zu 100 % sicher.
Erstellt am 01.03.2016 um 09:07 Uhr von moreno
Na er hätte ja Einspruch gegen die letzte Wahl machen können. Wenn er dies versäumt hat muss er wohl eine Statusfeststellung beim Arbeitsgericht machen um nachzuweisen, dass sie eine leitende Angestellte ist. Also lasst Euch nicht den schwarzen Peter zuschieben weil der AG seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Was sagt denn die Kollegin zu ihrem Stand in der Firma?
Erstellt am 01.03.2016 um 09:10 Uhr von Rattle
Bei der Wahl vom BR bekommt der Wahlvorstand doch eine Mit Arbeiter liste wonach eine Wählerliste erstellt wird, auch LA darin enthalten sein muss?
vielleicht ist in den Unterlagen noch etwas zu finden? Ein Einspruch ist aber nicht mehr möglich, da die Wahl ja gelaufen ist.
So kann wie von Mattes gesagt nur das ArG entscheiden.
MFG
Erstellt am 01.03.2016 um 09:20 Uhr von mobitanja
Dem Wahlvorstand war das anscheinend nicht bekannt, das sie eine LA ist. Zumal sie vorher auch schon mal im Betriebsrat war. Nun versucht der AG dagegen anzugehen, da sie eine LA ist. Glaube das kann dann wirklich nur das ArG entscheiden.
Vielen Dank!!
Erstellt am 01.03.2016 um 09:20 Uhr von gironimo
Wenn sie während der Amtsperiode leitende Angestellte wird, scheidet sie aus und ein Ersatzmitglied rückt nach.
>Einstellungen, Kündigungen< wirklich eigenständig? Oder doch nach Anweisung.
Mal abgesehen davon, sollte sie schon selbst den Interessenkonflikt erkennen und von sich aus gehen.
Erstellt am 01.03.2016 um 15:05 Uhr von hatschi
Prüft den Status der Angestellten sorgfälltig. Leitender Angestellter ist jemand dann,wenn er ganz autonom Entscheidungen treffen kann. Muss er bei irgend etwas den Chef fragen ist er nicht Leitend. Selbst Prokura heißt nicht unbedingt jemand ist leitender Angestellter.
Erstellt am 01.03.2016 um 15:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (hatschi):
" Muss er bei irgend etwas den Chef fragen ist er nicht Leitend."
Anderer Auffassung: Gesetzgeber, Fitting, Däubler