Erstellt am 22.02.2016 um 10:15 Uhr von gironimo
Unter 5 AN in einer Filiale seit Ihr nicht BR fähig. Der BR des "Hauptbetriebes" wäre mit zuständig (den es aber nicht gibt).
Die Frage ist, ob sich Filialen regional zusammenfassen ließen (gibt es so etwas wie Bezirksleitungen oder ähnliches)?
Ansonsten kann man auch in einem Tarifvertrag die Strukturen festlegen und dort definieren, welche Standorte einen Betrieb darstellen (z.B. alle Filialen in Berlin, Hamburg usw.). Dazu braucht Ihr natürlich die Gewerkschaft (also auch Mitglieder in der Gewerkschaft).
Die kann Euch dann auch unterstützen, wenn es um die zusammenfassende Organisation und die Einleitung der Wahlen geht. Viele Arbeitgeber reagieren äußerst allergisch, wenn es darum geht, dass plötzlich eine BR-Bewegung im Betrieb entsteht. Das kann die Gewerkschaft abfedern.
Erstellt am 22.02.2016 um 10:35 Uhr von Pjöööng
Zitat (Löffelchen):
"Max. 2-3 Kräfte davon eine Teamleitung, die personaleinsatzplanung tätigt"
Es gibt also Filialen mit einer Arbeitskraft. welche mit 2 Arbeitskräften von denen sich eine Teamleitung nennt und Personaleinsatzplaunug macht und schließlich noch Filialen mit einer Teamleitung und zwei AN ohne TL-Funktion?
Ich denke nicht einmal dass es sich hierbei um einzelne Betriebe handeln wird.
Was meinst Du mit "Gesamt ist das Unternehmen als GmbH mit zwei Hauptgesellschaftern und zwei Prokuristen aufgestellt"?
Erstellt am 22.02.2016 um 14:58 Uhr von Löffelchen
@ pjöööng
Richtig, es handelt sich um kleine Läden in Mittelstädten.. In meinem Fall eine teamleitung, eine Vollzeit-, zwei teilzeit und eine aushilfskraft, Filiale in der Nähe eine teamleitung und zwei trilzeitkräfte, eine andere filiale zb eine Teamleitung und eine teilzeitkraft
Unternehmensaufstellung sollte nur die unternehmensform darstellen die das gesamtunternehmen hat
@gironimo
Die filialen sind einem vertriebsgebiet untergliedert und werden vom Filialbereichsleitern gesteuert
Gewerkschaftlich organisiert ist meines wissen nach kaum ein aAN, da untereinander aber zwischen den Filialen kaum kontakt besteht ist das nur schwer einzuschätzen..
Erstellt am 22.02.2016 um 15:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (Löffelchen):
"In meinem Fall eine teamleitung, eine Vollzeit-, zwei teilzeit und eine aushilfskraft,"
Was dann 5 AN wären, womit dies unter Umständen ein eigener betriebsratsfähiger Betrieb wäre.
Vielleicht könnte Euch die Gewerkschaft helfen, einzuschätzen wie eine BR Struktur bei Euch auszusehen hätte und sie könnten Euch auch helfen, BR-Wahlen einzuleiten.