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Einstellung Kollegin

S
Saft
Feb 2023 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin würde gerne wieder bei uns arbeiten.Sie hatte vor 3 Jahren den Ort gewechselt um in einer anderen Niederlassung zu arbeiten. Jetzt würde sie gerne wieder zurückkommen, allerdings will der Chef sie nicht mehr, obwohl,sie gute Arbeit geleistet hat und sich natürlich sehr gut auskennt.

Es sollen jetzt Leiharbeiter eingestellt werden.

Von der Kollegin wurden keine Bewerbungsunterlagen eingereicht. Auch von anderen Bewerbern wurde uns nichts gegeben, obwohl ich weiß , dass sich mehrere beworben hatten.

Würdet ihr jetzt die Leiharbeiter ablehnen mit der Begründung interne Versetzung geht vor?

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Community-Antworten (9)

C
celestro

02.02.2023 um 17:41 Uhr

"Würdet ihr jetzt die Leiharbeiter ablehnen mit der Begründung interne Versetzung geht vor?"

Sofern es keine BV gibt, in der "interne Versetzung geht vor" steht, ist das keine rechtlich greifbare Aussage. Auf jeden Fall würde ich als Gremium nachfragen, wo denn die Bewerbungsunterlagen geblieben sind.

ABER ... der AG muss dem BR nur Unterlagen vorlegen von Personen, die auch "in Frage kommen". Also wenn sich nur Köche auf den Job des BWLers beworben haben, könnte der AG diese Unterlagen "unter den Tisch fallen lassen".

M
Muschelschubser

02.02.2023 um 19:07 Uhr

Mal unabhängig von irgendwelchen sonstigen Vereinbarungen, die an dieser Stelle interessant wären:

Der BR kann nach §93 BetrVG verlangen, dass zu besetzende Stellen grundsätzlich innerbetrieblich ausgeschrieben werden. Kommt der AG dieser Aufforderung nicht nach, kann eine externe Einstellung auch nach §99 BetrVG abgelehnt werden.

Dazu kommen aber zwei "Abers".

1.) Das gilt natürlich nur, wenn der BR diese Forderung auch formuliert hat

2.) §93 bezieht sich lediglich auf die Ausschreibung, nicht aber auf die endgültige Besetzung.

Wenn die GL also an eine interne Ausschreibung gedacht hat, jedoch gute Gründe für die Einstellung eines externen Bewerbers sprechen, kann der interne Bewerber auch unberücksichtigt bleiben.

Ach ja, und auf die interne Bewerbung muss natürlich auch mit einer entsprechenden Bewerbung reagiert werden. ;-)

S
Saft

02.02.2023 um 20:27 Uhr

? ,,,,,,,,,,,,,,

M
Moreno

02.02.2023 um 22:11 Uhr

Celestro wie kommst Du darauf? Der AG muss sämtliche Bewerbungsunterlagen vorlegen oder gibt es da eine neue Rechtsprechung?

R
rtjum

03.02.2023 um 09:22 Uhr

gab/gibt es denn überhaupt Stellenausschreibungen auf die Bewerbungen hätten erfolgen können?

C
celestro

03.02.2023 um 11:42 Uhr

"Celestro wie kommst Du darauf? Der AG muss sämtliche Bewerbungsunterlagen vorlegen oder gibt es da eine neue Rechtsprechung?"

Da hat sich entweder etwas geändert, oder ich hatte es wohl falsch im Kopf. Sorry!

S
Saft

03.02.2023 um 16:52 Uhr

Ja, es gibt Stellenausschreibungen

C
celestro

03.02.2023 um 17:11 Uhr

dann weise den AG darauf hin, das die Wochenfrist erst zu laufen beginnt, wenn ihr die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber habt. Nur sollte Deine Quelle bezüglich "es gab Bewerbungen" auch korrekt sein.

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