Hallo,
bei uns steht eine Teilschließung der Firma an. Unter den zu entlassenen Mitarbeitern,
befindet sich auch eine Kollegin, die dem Wahlvorstand angehört. Greift bei dieser
Kollegin der Kündigungsschutz? Wenn ja wie lange und was würdet ihr dieser Kollegin
empfehlen. Soweit ich mir das raus lesen kann, kann in diesem Fall eine ordentliche Kündigung doch nur unter einhaltung des außerordentlichen Kündigungschutzes ausgesprochen werden, da es sich hier um eine Betriebsbedingte Kündigung handelt.

Schleierwolke