Trotz Kündigung im Wahlausschuß?
Ich bin Vorsitzende in einem 5 Köpfigen BR. Am Samstag 20.02. haben wir eine Versammlung auf Grund der BR Wahl. Ich und ein Gremiums mitglied mehr haben schon 3 für den Wahlvorstand zusammen. 1 Gremiumsmitglied tendiert zur GL. Wir denken, daß sie Informationen dahin gibt. Deshalb wissen nur wir 2 es bis jetzt. Bei uns sieht man den BR sehr ungern!!!!!! Wir wollten die drei bis jetzt schützen. Bernd ist einer der drei. Er hat diesbezüglich kein Blatt vor dem Mund genommen. Heute bekamm der BR seine Kündigung auf dem Tisch. Er soll zum 31.03. Betrieblich bedingt die Kündigung erhalten. Wie müßen wir uns verhalten? Dürfen wir ihn mit im Wahlausschuß nehmen? Würde die Kündigung trotz Allen greifen. 4 vom Gremium werden widersprechen.
Community-Antworten (19)
15.02.2010 um 21:32 Uhr
Ja, solange die Kündigungfrist läuft kann er auch Mitglied des Wahlausschusses sein. Betriebsbdingte Kündigung bedingt Sozialauswahl, ob er dann wirklich der ist der gehen muss???
Ihr hätte ihn vor Zugang der Kündigung in den Wahlausschuss wählen/ bestimmen sollen, dann hätte er einen befristeten Kündigungsschutz gehabt.
Also ggf. noch vor Ausspruch der Kündigung Wahlausschuss bilden und den Koll. dort hinein.
15.02.2010 um 21:56 Uhr
Dankeschön für deine Antwort.
Ja war dumm von mir , aber wir haben noch keine Ersatzmitglieder... und ich wollte warten bis wir ein Ersatzmitglied für den Wahlausschuß haben, bevor ich die GL informiere. Hatte gehoft daß sich durch die Versammlung noch welche melden.. wie gesagt.... die GL sieht den BR nicht gern.... um so mehr ein Zeichen für mich, daß wir unsere Arbeit gut gemacht haben... und andere Mitarbeiter haben natürlich Angst... Der Kündigungsgrund ist natürlich auch nicht der wahre Grund.... er macht leider desweilen den Mund zu weit auf....
15.02.2010 um 22:00 Uhr
Ersatzmitglieder müssen nicht zwingend sein, zumindest nicht sofort, Wenn ihr also den Koll. schützen wollt, sofort Beschluss Wahlvorstand also am Besten morgen Sondersitzung weils eilt. und das Thema § 102 die 7 Tage nutzen.
Auch wenn es dem AG nicht gefällt, oder besonders dann :-))
15.02.2010 um 22:28 Uhr
Habe gerade mit meiner Kollegin gesprochen..... sie ist begeistert.... ..... haben morgen eh Sitzung wegen der Kündigung... Werde also erst Wahlausschuß gründen.. Gott sei dank bin ich BRV und bestimme die Tagespunkte.... ;-)
Also noch tausendmal Danke für den Rat :-)
Sozialauswahl wurde eh nicht gemacht.. einer unserer Widerspruchsgründe.... Habe unter anderem im Widerspruchsschreiben an die GL von" Verstoß gegen BGB §315" geschrieben.. Auf gut deutsch Nasenfaktor. Gericht soll ruhig wissen wofür Gesetze mißbraucht werden....
15.02.2010 um 22:39 Uhr
Wobei man hier echt wissen muß, wass du mit Wahlausschuss meinst...
15.02.2010 um 22:48 Uhr
Grins, Grins.... natürlich Wahlvorstand..... sorry ;-)
15.02.2010 um 22:58 Uhr
Kein Problem. Ich habe wirklich schon von größeren Betrieben gehört, die einen Wahlausschuss gebildet haben, der dann den Wahlvorstand, Anzahl und auch die Anzahl der Wahlhelfer vorgeschlagen hat...
Ich denke aber du hast die falsche Frage gestellt ;-)
15.02.2010 um 23:11 Uhr
Leica
Wenn die 7-Tagefrist es ermöglicht morgen NUR den einen TOP "Bildung Wahlvorstand". Dann erst übermorgen oder Mitwoch/ Donnerstag die nächste BR-Sitzung mit dem TOP § 102/ Kündigung. Nicht, dass der AG schon mit der Kündigung vor der Tür steht und sie nach der BR-Sitzung sofort dem AN in die Hand drückt.
Also, die 7-Tage-Frist nutzen.
Ihr dürft sie ja nutzen und auch mehrere Sitzungen machen.
15.02.2010 um 23:18 Uhr
Haben die Kündigung heute erst frisch reinbekommen..... Müßen wir vorerst nur die GL informieren? Und würde es dann reichen die Belegschafft am Samstag bei der Versammlung zu informieren. Oder muß beides gleichzeitig geschehen?
15.02.2010 um 23:24 Uhr
@Leica Ich sagte doch du hast die falsche Frage gestellt...
15.02.2010 um 23:28 Uhr
@ DonJonson Wieso? Tut mir leid, aber ich verstehe deine Anmerkung nicht..
15.02.2010 um 23:34 Uhr
Deine primäre Frage war doch wohl: Dürfen wir ihn mit im Wahlausschuß nehmen? Würde die Kündigung trotz Allen greifen.
Das hätte aber die primäre Frage sein sollen: Heute bekamm der BR seine Kündigung auf dem Tisch. Er soll zum 31.03. Betrieblich bedingt die Kündigung erhalten. Wie müßen wir uns verhalten?
Verstehst du jetzt was ich meine?
15.02.2010 um 23:46 Uhr
Hast recht....... Obwohl es Wahlvorstand ist... Ich hoffe darauf.... daß die GL zumindest stark in Erwägung zieht ihn unter diesen Umständen die Kündigung nicht auszuhändigen.
15.02.2010 um 23:54 Uhr
Nee, hast nciht verstanden - gehe mal davon weg...
Betriebsbedingte Kündigung, wurde sozialauswahl gemacht? Haben die AN Möglichkeiten von Kündigungsschutzklage?
Fragen über Fragen...
16.02.2010 um 00:00 Uhr
Aber um zu deiner Frage zurück zu kommen... Es scheint ihr macht das vereinfachte Wahlverfahren - wer hat das bestimmt? Das kann doch wohl nur der WV mit dem AG regeln. Ergo würde ich mich auf diese Sache nciht versteifen, da wenn ich mich richtig entsinne, der WV in der ersten Wahlversammlung gewählt wird (Asche auf mein Haupt - ich weiß es echt noch nciht besser)...
Von daher dürfte das nciht funktionieren. Und wenn ihr dann doch den Wahlvortand bestellt habt.... und heute aber schon das Kündigungsbegehren auf dem Tisch liegen habt - na ich weiß ncht was Richter davon halten werden wenn ihr nciht den von mir beschriebenen Weg geht....
16.02.2010 um 00:24 Uhr
Wir sind vor drei Jahren gewählt wurden bei einer Versammlung durch Verdi , weil wir keinen BR im Hause hatten... Da war ich im WV.... Aber ansonsten bestellt der BR den WV. Und die Leute im WV haben 1 Jahr Kündigungsschutz.... Steht Nichts davon im Betr. VG, daß der WV auf einer Versammlung gewählt werden muß.... Ist halt sehr großer Zufall das der WV gerade jetzt bestellt werden muß... Vielleicht sieht ein Richter das auch so, daß er gerade aus dem Grund gekündigt wird.. von den beiden anderen Frauen weiß die Gl nicht. Die GL denkt, daß er der einzige ist der einen BR will. Die GL hofft darauf, daß wir wieder ein Haus ohne BR werden.
16.02.2010 um 00:45 Uhr
Schau mal §§ 16 ff BetrVG mit anderen Worten ab da wird es interessant - fort folgende... unter anderem § 17a BetrVG... und auch die WO ist interessante Lektüre ;-)
16.02.2010 um 01:11 Uhr
DJ; Du hast ein Talent eifache Sachenzu verkomplezieren. Leica hat mit keinem Wort gesagt das auf dieser Versammlung der Wahlvorstand gewählt werden soll, sondern lediglich das eine Versammlung wegen der Wahl sein soll. Nicht mehr und nicht weniger. Sie sagt 4BRM´S sind sich wegen der Kandidaten einig. Ergo, der BR will den BR installieren.Punkt. Ersatzmitgleder sollten über die Versmmlung gefunden werden. Punkt.
@Leica Ich teile erwins Meinung. Morgen BR Sitzung mit einem Top: Wahlvorstand. Dann so weiter wie erwin beschrieben hat. Und noch mal Punkt.
17.02.2010 um 19:19 Uhr
Hallo Erwin und rainerw. Habe es so gemacht wie ihr vorgeschlagen habt.. Wir hatten Erfolg... Heute Morgen kam die GL auf mich zu und gab mir schriftlich, daß sie von den Kündigungsabsichten Abstand nehmen.... Ich tat ganz erstaunt und fragte warum? Wir konnten ja nicht ahnen, daß der Mitarbeiter im Wahlvorstand ist..
Also nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung...
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