Ich möchte gern die Gründung eines Betriebsrates angehen. Nun lese ich bei meinen Recherchen zur Vorgehensweise immer wieder, dass ein erster Hauptschritt darin besteht: "Abgabe einer öffentlich beglaubigten Erklärung mit dem Inhalt, dass die Absicht besteht, einen Betriebsrat zu gründen".

Meine Frage nun: Wie sieht eine solche "öffentlich beglaubigte Erklärung" aus, worauf kommt es dabei an, damit die Sache auch wirklich rechtssicher ist?

Es gibt leider die Befürchtung, dass man im Betrieb mit Gegenwind und Hindernissen rechnen muss, wenn man eine Betriebsratsgründung anstößt. Möchte hier also wirklich jeden Fallstrick vermeiden.