Erstellt am 03.02.2016 um 19:40 Uhr von Hartmut
Der WV beantragt nicht die Wählerliste, sondern die Personalliste. Daraus fertigt der WV die Wählerliste an, indem er die leitenden Angestellten rausnimmt usw. Nun stell dir eine Personalliste vor mit 10.000 Einträgen die geprüft werden müssen ... das ist nicht in der 1. Sitzung zu schaffen. Diese Forderung ist mir auch unbekannt.
Erstellt am 03.02.2016 um 23:06 Uhr von Arnold
Hartmut, Du schreibst wieder einen Müll!
Diese Liste kann hier eigentlich nur zweistellig sein.
Erstellt am 04.02.2016 um 10:07 Uhr von gironimo
Der Wahlvorstand kann ja erst das Wahlausschreiben erlassen, wenn er die Wählerliste erstellt hat. Er muss ja wissen, was da im Ausschreiben stehen muss. Wenn die Wählerliste erstellt ist, wird sie zusammen mit der Ausschreiben öffentlich gemacht (Datenschutz beachten; Geburtsdatum!).
Wenn Ihr die Daten also noch nicht von der Personalabteilung habt (und dies ggf. normal erscheint), müsst Ihr noch mit dem Wahlausschreiben warten. Macht der Personalabteilung ein wenig Druck.
Erstellt am 04.02.2016 um 14:08 Uhr von Pjöööng
Es geht hier vermutlich um die Wahlversammlung (und nicht eine Wahlvorstandssitzung)?
Wenn es tatsächlich nicht möglich ist, die Wählerlsite innerhalb der Wahlversammlung zu erstellen, so ist die Wahlversammlung zu unterbrechen und zu vertagen.