Erstellt am 10.12.2015 um 10:28 Uhr von celestro
Was muß man sich denn unter einem Wahlhelfer-Programm vorstellen ? Und wieso ist es von Relevanz für ein Programm, an welchem Tage die Amtszeit der alten BR-Mitglieder endet ?
Erstellt am 10.12.2015 um 11:34 Uhr von Dezibel
>Was muß man sich denn unter einem Wahlhelfer-Programm vorstellen ?
Sowas, was auch hier von der WAF gestellt wird und von einigen Gewerkschaften, und von manchen Verlagen ...
> Und wieso ist es von Relevanz für ein Programm, an welchem Tage die Amtszeit der alten BR-Mitglieder endet ?
Na wenn es nun mal abgefragt wird? Da muddu eben eingeben!
Erstellt am 10.12.2015 um 11:36 Uhr von fantil
Du meinst sicher das Programm der W.A.F.
Zu deiner ersten Frage kann dir im Moment auch nicht helfen, da ich es nicht installiert habe.
Zu deiner 2. Frage: Die Amtszeit des alten BR endet mit der Konstituierenden Sitzung des neuen BR.
Erstellt am 10.12.2015 um 11:57 Uhr von rolfo
Im Wahlhelferprogramm vom Bund Verlag lässt sich das problemlos einstellen mit dem gewünschten Wahltag usw.
Erstellt am 10.12.2015 um 13:57 Uhr von Pjöööng
Zitat (fantil):
"Die Amtszeit des alten BR endet mit der Konstituierenden Sitzung des neuen BR."
Eine davon abweichende Auffassung vertritt übrigens der Gesetzgeber!
"BetrVG § 21
Amtszeit
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. (...) In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit MIT DER BEKANNTGABE DES WAHLERGEBNISSES des neu gewählten Betriebsrats."
Also nicht "Wahltag" und auch nicht "konstituierende Sitzung".
Ich fände es ganz knuffig wenn diejenigen die keine Ahnung haben hier nicht immer so täten als wenn sie Bescheid wüssten.!
Vermutlich will die Software sowieso nur das reguläre (veirährige) Ende der Amtszeit wissen, damit es auf eine möglicherweise drohende betriebsratslose Zeit hinweisen kann, wenn im regelmäßigen Wahlzeitraum gewählt wird.
Erstellt am 10.12.2015 um 14:21 Uhr von fantil
Dann gibt es also zwischen der Bekanntgabe des Wahlergebnis und der konstituierende Sitzung keinen BRV?!?
An wen soll sich den der AG bis dahin wenden?
Erstellt am 10.12.2015 um 14:26 Uhr von Belinda
Erstellt am 10.12.2015 um 14:27 Uhr von Pjöööng
Zitat (fantil):
"Dann gibt es also zwischen der Bekanntgabe des Wahlergebnis und der konstituierende Sitzung keinen BRV?!?"
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ist es so!
Erstellt am 11.12.2015 um 08:28 Uhr von fantil
@ Pjöööng,
Du hast recht!
Aber diese Situation ist doch Mist, oder gibt es dafür noch eine andere Lösung, die ich nicht bedenke?
Erstellt am 11.12.2015 um 10:17 Uhr von Pjöööng
Ein bisschen Phantasie bitte!
Wenn es zwischen Bekanntgabe des Wahlergebnisses und konstituierender Sitzung einen Zeitraum gibt innerhalb dessen es keinen handlungsfähigen Betriebsrat gibt, dann muss man diesen Zeitraum möglichst kurz halten. Dazu kann man die konstituierende Sitzung nach vorne ziehen und/oder die Bekanntgabe des Wahlergebnisses nach hinten schieben. Fällt beides mehr oder minder zusammen, dann wird dieser Zeitraum infinitesimal.
Erstellt am 11.12.2015 um 11:51 Uhr von fantil