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Wahlhelfer-Programm

B
Belinda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir müssen unseren Betriebsrat neu wählen. Nun habe ich folgendes Problem: Wie setze ich das Wahlhelfer-Programm zurück? Im Moment habe ich immer alle alten Daten und Vordrucke im Programm.

Weitere Frage: Da der Betriebsrat neu ausserplanlich neu gewählt werden muss (zu viele BRs haben den Betrieb verlassen), endet die Amtszeit dann am selben Tag der Neuwahl?? Muss ja auch im Programm eingegeben werden...

Danke schonmal im Voraus!

1.740011

Community-Antworten (11)

C
celestro

10.12.2015 um 11:28 Uhr

Was muß man sich denn unter einem Wahlhelfer-Programm vorstellen ? Und wieso ist es von Relevanz für ein Programm, an welchem Tage die Amtszeit der alten BR-Mitglieder endet ?

D
Dezibel

10.12.2015 um 12:34 Uhr

Was muß man sich denn unter einem Wahlhelfer-Programm vorstellen ? Sowas, was auch hier von der WAF gestellt wird und von einigen Gewerkschaften, und von manchen Verlagen ...

Und wieso ist es von Relevanz für ein Programm, an welchem Tage die Amtszeit der alten BR-Mitglieder endet ? Na wenn es nun mal abgefragt wird? Da muddu eben eingeben!

F
fantil

10.12.2015 um 12:36 Uhr

Du meinst sicher das Programm der W.A.F. Zu deiner ersten Frage kann dir im Moment auch nicht helfen, da ich es nicht installiert habe.

Zu deiner 2. Frage: Die Amtszeit des alten BR endet mit der Konstituierenden Sitzung des neuen BR.

R
rolfo

10.12.2015 um 12:57 Uhr

Im Wahlhelferprogramm vom Bund Verlag lässt sich das problemlos einstellen mit dem gewünschten Wahltag usw.

P
Pjöööng

10.12.2015 um 14:57 Uhr

Zitat (fantil): "Die Amtszeit des alten BR endet mit der Konstituierenden Sitzung des neuen BR."

Eine davon abweichende Auffassung vertritt übrigens der Gesetzgeber!

"BetrVG § 21 Amtszeit

Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. (...) In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit MIT DER BEKANNTGABE DES WAHLERGEBNISSES des neu gewählten Betriebsrats."

Also nicht "Wahltag" und auch nicht "konstituierende Sitzung".

Ich fände es ganz knuffig wenn diejenigen die keine Ahnung haben hier nicht immer so täten als wenn sie Bescheid wüssten.!

Vermutlich will die Software sowieso nur das reguläre (veirährige) Ende der Amtszeit wissen, damit es auf eine möglicherweise drohende betriebsratslose Zeit hinweisen kann, wenn im regelmäßigen Wahlzeitraum gewählt wird.

F
fantil

10.12.2015 um 15:21 Uhr

Dann gibt es also zwischen der Bekanntgabe des Wahlergebnis und der konstituierende Sitzung keinen BRV?!? An wen soll sich den der AG bis dahin wenden?

B
Belinda

10.12.2015 um 15:26 Uhr

Vielen Dank Pjöööng!!!

P
Pjöööng

10.12.2015 um 15:27 Uhr

Zitat (fantil): "Dann gibt es also zwischen der Bekanntgabe des Wahlergebnis und der konstituierende Sitzung keinen BRV?!?"

In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ist es so!

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fantil

11.12.2015 um 09:28 Uhr

@ Pjöööng, Du hast recht!

Aber diese Situation ist doch Mist, oder gibt es dafür noch eine andere Lösung, die ich nicht bedenke?

P
Pjöööng

11.12.2015 um 11:17 Uhr

Ein bisschen Phantasie bitte!

Wenn es zwischen Bekanntgabe des Wahlergebnisses und konstituierender Sitzung einen Zeitraum gibt innerhalb dessen es keinen handlungsfähigen Betriebsrat gibt, dann muss man diesen Zeitraum möglichst kurz halten. Dazu kann man die konstituierende Sitzung nach vorne ziehen und/oder die Bekanntgabe des Wahlergebnisses nach hinten schieben. Fällt beides mehr oder minder zusammen, dann wird dieser Zeitraum infinitesimal.

F
fantil

11.12.2015 um 12:51 Uhr

Danke Pjöööng!

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