Erstellt am 17.01.2023 um 15:52 Uhr von celestro
Meiner Meinung nach ist das BRM einzuladen und darf auch an der Sitzung teilnehmen. Das heißt man könnte ein E-BRM laden, aber wenn das BRM mitteilt "ich komme" darf das E-BRM nicht an der Sitzung teilnehmen.
davon abgesehen schau mal hier:
https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratmitglieder/betriebsratsmitglied-ausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit-ausserhalb-der-arbeitszeit/#:~:text=Musste%20ein%20Betriebsratsmitglied%20eine%20Betriebsratst%C3%A4tigkeit,Anspruch%20auf%20bezahlten%20Freizeitausgleich%20zu.
Erstellt am 17.01.2023 um 17:38 Uhr von SPRINGER31
Danke für die Antwort Das ordentlich Betriebsratsmitglied wird an seinem Wochenende geladen sagt aber das er keine Zeit hat dann kann das Ersatzmitglied geladen werden oder verstehe ich das falsch
Erstellt am 17.01.2023 um 17:51 Uhr von celestro
Wenn Wochenende bedeutet, dass das BRM dort nicht arbeiten muss, kann bzw. muss dafür ein Ersatzmitglied geladen werden. Ja!
Erstellt am 18.01.2023 um 08:49 Uhr von xyz68
Schichtfrei ist kein Verhinderungsgrund. Wenn sich das BRM aber für die Sitzung als verhindert erklärt, muss ein Ersatzmitglied geladen werden.
Erstellt am 18.01.2023 um 09:08 Uhr von Dummerhund
Er soll sich einfach als verhindert erklären und den Zusatz "Keine Zeit" weg lassen.