Erstellt am 28.01.2014 um 15:54 Uhr von gironimo
Vielleicht helfen Dir §§ 187,188 BGB weiter. Die Regeln sind auch hier anzuwenden.
Tage sind dabei Tage - also drei Tage vor der Wahlversammlung schließt dabei Sa und So als normale "Tage" ein.
Erstellt am 28.01.2014 um 21:58 Uhr von Pilcpilc
Hallo AFrost
06.03. Letzter Tag der Beantragung der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe
28.02. Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen
(die Frist am besten mit einer Uhrzeit setzten)
da auch am 28.03. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge durch Aushang erfolgen muss.
Erstellt am 29.01.2014 um 10:21 Uhr von jello
@AFrost
Wieso endet die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen 7 Tage vor der Wahl??? Da müssen spätestens die Listen aushängen. Die Einreichung endet 2 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens. Da das spätestens 6 Wochen vor der Wahl passieren muss, müssten zwischen dem letzten Tag für die Einreichung der Vorschlagslisten und der Wahl mindestens 4 Wochen liegen! Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
Ist hier mit "der Frist zur Abgabe der Briefwahl" die Beantragung oder der Eingang des Wahlumschlages gemeint? Als rechtzeitiger Eingang reicht ja der Tag der Wahl bis zum Ende der Stimmabgabe. Der Briefwähler kann ja sogar seinen Wahlumschlag direkt bei der Wahl persönlich beim Walvorstand abgeben!
Erstellt am 29.01.2014 um 10:40 Uhr von AFrost
@gironmio: Vielen Dank!
@Pilcpilc: Hallo, und danke sehr, das hat mir sehr weitergeholfen!
@ jello: beim vereinfachten Wahlverfahren sind die Fristen anders als beim normalen Verfahren. Und ich meinte den letzten Tag der Beantragung zur nachträglichen Stimmabgabe. ich habe mich da unglücklich ausgedrückt.
Erstellt am 29.01.2014 um 11:02 Uhr von Nubbel
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