Betriebsrat Gründen bei Imbissen mit maximal 3 Mitarbeitern
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich arbeite in einer Imbiss Kette die insgesamt über 50 Mitarbeiter groß ist. Diese sind jedoch auf viele Standorte Verteilt. Das heisst maximal 3 Mitarbeiter pro Imbiss. Jetzt frage ich mich ob es bei so einem Betrieb möglich ist einen Betriebsrat zu gründen, da ich bisher nur weiss das Bei 5 Mitarbeitern einer Gegründet werden kann.
hoffe das jemand von euch ein bisschen mehr Ahnung hat wie ich und mir da ein paar Imformationen geben kann.
Mit freundlichen Grüßen Silvia Strohman
Community-Antworten (16)
08.10.2015 um 14:41 Uhr
Hallo Silvia ich kann Euch nur empfehelen, einer Gewerkschaft bei zu treten (NGG) und mit Hilfe der Gewerkschaft einen BR zu wählen. Wie das zu tun ist und ab wieviel Mitarbeitern ein BR gewählt werden darf, entnimmst Du dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 1/§ 4 etc. Ich wünsche Euch viel Erfolg!
08.10.2015 um 14:59 Uhr
Hallo Silvia, ergänzend zu Pappnase ist auf die Möglichkeit von §3 BetrVG hinzuweisen, der die Bildung von BR'ten durch Tarifverträge ermöglicht. Wie P bereits erwähnt hat,solltet Ihr der Gewerkschaft NGG beitreten.Denn nur die NGG kann einen solchen TV durchsetzen.Aber VORSICHT.AUF KEINEN FALL IR - GENDWELCHE ALLEINGÄNGE STARTEN.
08.10.2015 um 15:54 Uhr
Es wäre zu prüfen ob jeder Imbiss ein eigener Betrieb ist, dann wären Betriebsratsgründungen nicht ohne weiteres möglich, oder ob mehrere Imbisse zusammen einen betriebrstafähigen Betrieb bilden.
Falls jeder Imbiss als eigener Betrieb zu werten ist, dürfte die Möglichkeit hieran per TV etwas zu ändern eher gering sein.
08.10.2015 um 17:24 Uhr
Ich empfehle hier auch den Weg über die Gewerkschaft.
Sind denn die Imbisse räumlich weit entfernt oder wenigstens einige nahe bei?
08.10.2015 um 17:46 Uhr
Zitat (gironimo): "Sind denn die Imbisse räumlich weit entfernt oder wenigstens einige nahe bei?"
Spielt das hier irgendeine Rolle?
09.10.2015 um 17:38 Uhr
Ich glaube nicht, das ein Imbiss, der mit 3 MA besetzt ist ein eigenständiger Betrieb mit Personalabteilung und Buchhaltung ist. Möglicherweise wird auch noch der Einkauf und die logistik gemeinsam betrieben, so dass wir hier wohl leicht zu einem gemeinsamen Betrieb kommen.
09.10.2015 um 17:45 Uhr
Was du glaubst ist aber nciht relevant... ein GF und drei AN - alles ist möglich... Entscheident ist also ob es eine einheitliche Leitung gibt oder nciht... das muß also erstmal überprüft werden...
09.10.2015 um 18:37 Uhr
Zitat (Niemand): "Ich glaube nicht, das ein Imbiss, der mit 3 MA besetzt ist ein eigenständiger Betrieb mit Personalabteilung und Buchhaltung ist. "
Eine Personalabteilung wird er sicherlich nicht unterhalten, wozu auch.
Von einer gewissen Buchhaltung wird er aber wohl nicht befreit sein, auch wenn er möglicherweise unter den § 19 UStG fällt.
09.10.2015 um 18:47 Uhr
und genau da wird es spannend... gibt es vielleicht eine Personalabteilung die für alle Betriebe übergeordnet aggiert? Gibt es in der Tat in jedem Unternehmen einen GF oder wird auch das zentral gesteuert?
Wo und wie wird bestellt? gibt es eventuelle Verträge der einzelnen Unternehmen zur Abnahmepflicht von Waren und oder Dienstleistungen...?
Usw usw usw...
09.10.2015 um 20:47 Uhr
Zitat (Globus): "und genau da wird es spannend... gibt es vielleicht eine Personalabteilung die für alle Betriebe übergeordnet aggiert? Gibt es in der Tat in jedem Unternehmen einen GF oder wird auch das zentral gesteuert?"
Was wäre denn, wenn es "eine Personalabteilung die für alle Betriebe übergeordnet aggiert" gäbe?
Mir fällt es immer wieder schwer Deine Gedankengänge nachzuvollziehen.
09.10.2015 um 20:53 Uhr
Puh, dann bin ich ja beruhigt...
Na das ist ja dann nur ein Indiz, für einen eventuellen gemeinsamen Betrieb... wenn die Entscheidungsgewallt quasi in einer Hand für alle liegt... eine gemeinsame Personalleitungsstruktur ist aber nur eine Variable in diesem Konstrukt... Allerdings könnte es eine entscheidene werden... Je nach der Lage der Dinge...
09.10.2015 um 21:10 Uhr
Ach Du je! Da hast Du Dich aber ganz offensichtlich im BetrVG verlaufen. Und das bereits im ersten Paragraphen!
Für einen "gemeinsamen Betrieb" brauchst Du mehrere Unternehmen! Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall.
09.10.2015 um 21:24 Uhr
sorry, einzigen Betrieb - falsch ausgedrückt - dumm nur, dass du wußtest worauf ich hinaus will und jetzt selbst den dummsen spielst... tragisch
09.10.2015 um 21:37 Uhr
Haha!
Den Wirrwarr den Du hier regelmäßig verzapfst soll irgendwer verstehen?
Insbesondere weil Du ja oben in der Tat von mehreren Unternehmen geschrieben hast?
Wenn Du schon Deine Gedanken nicht sortieren kannst, dann gib doch nichtden anderen die Schuld dass das niemand verstehen kann.
09.10.2015 um 21:40 Uhr
ja das mag so sein, aber bist du nicht der, der für sich einnimmt, dass er alles weiß und alles richtig interpretieren kanst?
Sei es drum.... wer falsch verstehen will, macht es auch... alles gut...
09.10.2015 um 21:59 Uhr
weißt du was P. , mir ist es völlig Latte was du von mir oder von meinen Antworten hälst - regelmäßig schreitest du nciht ein, wenn ich poste... naja, vermutlich kannst du dann meinen Gedankengängen folgen... weil sie dir in den Kram passen - oder aber auch nciht. und selbst das ist mir egal...
Ich bin ein dumer Handwerker - kein akademiker wie du - und zum Glück habe ich eigene Gedankengänge - auch wenn ich mich nicht so auszudrücken vermag wie du...
Ich bin an der Basis, ich bin ein BR mit Herz und Blut - ja, ich bin nicht perfekt - aber mit meiner unkonbentionelen Art, habe ich mitunter duchaus erfolg....
Also tu nicht so, als wäre ich dumm - auch wenn ich defizite habe - es gibt nichts schlimmeres als BRM, die auch in der täglichen Arbeit mal nicht das eine oder andere (ihre Rechtsauffassung) ausprobieren...
Nachtrag: wenn es nciht solche wie mich gäbe, dann gäbe es keine neuen Rechtssprechungen... sondern nur welche, die Urteile herunterrasseln und gar keine Lust haben neue Wege zu sehen...
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